"20/40ger" Regelung

  • Huhu,


    also ich durfte mit 14 das erste mal mit unserem Rottweiler spazieren gehen und bin von da an auch täglich mit ihm draußen gewesen.
    Zum ersten wollte ich das unbedingt, zum zweiten war das eine große Hilfe für meine Mutter, die den ganzen Tag arbeiten musste.


    Ich denke, wenn man dem Hund soweit erzogen hat, dass er auf das Wort hört, d.h. man vertraut seinem Hund, dann kann man auch als 14jähriger mit einer solchen Hunderasse gehen. Er (oder sie) muss halt dich auch als über sich stehenden anerkennen. Wenn das so ist, liegt kein Problem vor, nicht mit deinem und rausgehen zu dürfen oder gar die Leine abzunehmen.
    Meine Meinung :)


    lG Meg

    • Neu

    Hi


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    • :winken:


      Sehe ich genau so!
      Habe mit 12 Jahren von unseren Nachbarn einen DSH geschenkt bekommen.
      Er war mehr bei uns als zu Hause :wink:
      Irgentwann, als ich ihn mal wieder nach Hause bringen wollte, sagte der Mann zu mir "ich schenke ihn dir, er ist doch lieber bei dir als bei uns!"
      Er hatte übergröße und hatte einen starken Beschützerinstinkt.
      Doch das wußte ich, auch mit 12 Jahren!!!
      Wir waren ein super Team, bis er mit 14 Jahren gestorben ist.
      Es ist nie etwas passiert.
      Ich wußte jedoch auch, wenn mir jemand etwas getan hätte, dann wäre er mit Sicherheit abgegangen.
      Wir gingen nie zur Hundeschule(damals fand man so etwas noch albern).
      Habe ihm alles selbst beigebracht.
      Auch so etwas kann man mit 12 b.z.w. unter 18 Jahren kapieren :wink:



      LG
      Swenja


    • Wie gesagt, es geht gar nicht um Größe oder Rasse des Hundes - vollkommen egal ob Cocker oder oben genannte Rasse - ein Hund gehört nicht in Kinderhände. 14jährige zählen für mich als Kinder.


      Kann schon sein, daß Kinder bessere Menschen sind (Was ist ein guter Mensch?), aber ein guter Mensch zu sein ersetzt nicht vorausschauendes Denken und das gesetzliche RECHT, Verantwortung zu übernehmen.


      Dies ist in dem Maße bei einer 14jährigen Person nicht gegeben, Sachkundenachweis hin oder her. Ob Erwachsene dazu in der Lage sind, einen Hund zu führen, darüber kann man natürlich auch streiten. In diesem Falle finde ich einen Sachkundenachweis schon eher aussagekräftig.


      Eltern, sie ihre minderjährigen Kinder allein mit dem Hund (raus)lassen, verletzten eindeutig ihre Aufsichtspflicht und gefährden andere Menschen.

    • :winken:


      Hier mal nachlesen:


      http://www.stadt-koeln.de/impe…fdateien/tierehunde/8.pdf


      Du hast einen Sachkundenachweis oder haben deine Eltern einen?


      In Düsseldorf kann man einen Sachkundenachweis ( dieser erlaubt den Hund auszuführen ) erst mit 18 Jahren machen. Denn dann kannst du auch erst die Verantwortung für so einen Hund, laut Gesetz, übernehmen.


      Mir geht es nicht um dich persönlich, schließlich sagt das Alter nichts darüber aus, wiewiel Ahnung man von Hunden hat! Aber da gibt es Gesetze!


      LG


      Sonja

    • Zitat

      :winken:


      Sehe ich genau so!
      Habe mit 12 Jahren von unseren Nachbarn einen DSH geschenkt bekommen.
      Er war mehr bei uns als zu Hause :wink:
      Irgentwann, als ich ihn mal wieder nach Hause bringen wollte, sagte der Mann zu mir "ich schenke ihn dir, er ist doch lieber bei dir als bei uns!"


      Na das sagt ja eigentlich schon genug über das Verantwortungsbewußtsein des Herren aus, daß er seinen Hund einfach mal so "verschenkt". :dagegen:


      Kann ich nicht verstehen, ein solches Verhalten...

    • Hier mal kurz rauskopiert:



      Nach der neuen Prüfungsordnung für die Begleithundeprüfung müssen Personen, die erstmals an dieser Prüfung teilnehmen ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen. Die Prüfungsteile A bis C sind identisch mit den Sachkundefragen aus NRW. Bei den relativ wenigen Fragen in den zusätzlichen Prüfungsteilen D und E gibt es leider bei den verschiedenen Verbänden keine einheitlichen Fragen und Lösungen.


      Sachkundenachweis ist nicht gleich Sachkundenachweis! Der eine Sachkundenachweis hat absolut nichts mit dem anderen Sachkundenachweis zu tun.


      Es dürfen nur amtlich autorisierte Tierärzte etc. einen Sachkundenachweis erstellen.


      Warum rufst du eigentlich nicht einfach mal bei euch im Ordnungsamt an, da gibt es eine Stelle, die sich mit der Umsetzung des LHundG beschäftigt. Und ganz nebenbei hättest du einen Sachkundenachweis ( amtlich ) gemacht hättest du dir garnicht diese Fragen stellen müssen! Dann wüßtest du es!


      LG


      Sonja

    • Hallo CaneCorso,
      also es ist so, dass man generell Hunde erst ab 18 Jahren halten darf. Die gute Nachricht ist, dein Cane Corso ist nicht auf der Liste für sogenannte Kampfhunde in NRW. Er steht lediglich in den Bundesländern Bayern und Brandenburg auf dieser Liste. Dies habe ich auf der Seite Hundund unter Hunderassen, CaneCorso, Kommentare gefunden. Da hat jemand die gleiche Frage gestellt wie du.
      Die vereinfachte Hundeverordnung für NRW kann man finden unter
      http://www.xexpress.de/xservic…d/hundeverordnung_nrw.htm
      oder Landeshundegesetz NRW eingeben.


      Viel Spaß trotzdem mit deinem Hund :freude:
      LG Nina


    • Ich habe den ganz normalen sachkundenachweis gemacht den man bei nem AMTLICH AUTORIESIERTEN TIERÄRTZTEN machen kann(oder bei einem hundeverein). und ich verstehe nicht was dieser ausschnitt da oben soll... ich möchte einfach wissen, ob es irgendwo im gesetz steht das ich als 14-jähriger mit sachkundenachweis meine kleine nich ausführen darf.

    • Zitat

      Meiner Meinung nach gehört ein Hund - egal welcher Rasse - generell nicht in die Hände eines Menschen unter 18 Jahren. Minderjährige sollten nicht unbeaufsichtigt mit einem Hund sein.


      Ohoh, so genau würde ich das nicht festmachen!


      Es gibt sicher genug Minderjährige, die einen Hund besser führen können und besser mit umgehen können als so manch einer, der mind. 18 Jahre alt ist.


      Ich würde jetzt nicht unbedingt Kleinkinder mit einem Hund allein lassen- aber Kinder ab 12 Jahren IN ETWA, je nachdem wie vernünftigt sie sind auch etwas eher oder später- wieso nicht?


      Mein Cousin darf auch mit Lady rausgehen, der wird 15, aber das hat er schon gemacht als er 12 war. Ich weiß dass ich mich auf ihn verlassen kann und dass er Lady nicht von der Leine macht. Dagegen würde ich dem Cousin meines Freundes, gleiches Alter, niemals meine Lady anvertrauen.


      Es kommt immer auf das Kind und seinen Verstand an- aber ich käme nicht auf die Idee, das an der Volljährigkeit fest zu machen. Ich würde so manchen Leuten über 18 meinen Hund nicht anvertrauen...


      Im Übrigen war ich selber erst 16 als ich Lady bekommen habe- und ich denke, ich bin bisher mit ihr ganz gut umgegangen und habe das mit der Erziehung usw. sehr gut gemeistert, wahrscheinlich sogar besser als meine Eltern es gemacht hätten!


      Liebe Grüße

    • Na das sagt ja eigentlich schon genug über das Verantwortungsbewußtsein des Herren aus, daß er seinen Hund einfach mal so "verschenkt". :dagegen:


      Kann ich nicht verstehen, ein solches Verhalten...[/quote]



      Was kannst du denn da nicht verstehen?


      Als unsere Nachbarn den SH bekommen haben, war er von Anfang an auch bei uns.
      Ich kannte ihn schon als Welpen.
      Unsere Nachbarn hatten keine kleinen Kinder mehr und so spielte ich viel mit dem Racker.
      Er hat es halt beobachtet, und merkte, wenn ich ihn zurück gebracht habe jauelte er immer mehr.
      Es war ein Bauernhof und er sollte der Hofhund werden.
      Warum mit Zwang bei sich behalten?
      Ich finde das eher Verantwortungslos!
      Die haben sich nicht so gekümmert wie ich.
      Ich habe mich sehr gefreut und natürlich wurde meine Mutter gefragt, falls du jetzt darauf anspielen willst :wink:



      LG
      Swenja

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