Initiative gg. generellen Leinenzwang zur Brut- u. Setzzeit

  • So wirklich viele Ausweichsmöglichkeiten hat man in S.-H. echt nicht.Wenn man sich gesetzeskonform verhält!

    Mal in Zahlen:


    Niedersachsen hat 1.162.522ha Wald, S-H hat 162.466ha (Quelle: wald.de, Ergebnis der Bundeswaldinventur).


    Selbst, wenn man die unterschiedliche Größe der Bundesländer mit einbezieht, hat Nds prozentual immer noch mehr als das doppelte im Vergleich zu S-H (selbe Quelle).

  • Nee.. bei uns hier kann man ganz schick auf´m Fahrradweg entlang der Straße spazieren gehen. Wanderwege sind recht rar (die die sich so nennen sind oft genug in großen Abschnitten genau das: Radweg an der Bundesstraße), Wege in die Feldmark enden oft Blind, man kann also einen km (wenn überhaupt) gehen, dann umkehren und zurück. Dabei den Hund selbstverständlich nicht auf die Äcker und Wiesen lassen, Privatbesitz! (Was ich gut verstehe, wenn Horden von HH auf die Idee kämen, ihre Hunde meine Koppeln umgraben zu lassen, würde ich ernsthaft zur Furie ;) !)


    Wer in Küstennähe wohnt, hat aber ja 5 Monate im Jahr den Strand!

  • Da haben Hunde in DIREKTEN Einflußbereich des HH zu sein. Also ganz sicher keine 50 m oder auch nur 20m entfernt.....

    Ist das jetzt ein Problem oder was willst du mir sagen? :???: Wenn ich morgen mit meiner 10m Schlepp und 5m Flexi lostingel würde ich mich freuen sie hätten 20m...

  • Ich will damit nur sagen: Ich und sicherlich alle S.-H.er würden sich extrem freuen, wenn wir NUR wenige Monate im Jahr Leinenpflicht hätten!
    Weil dieses Gesetz bei uns quasi ganzjährig besteht.

  • Ach schön, noch einer, der das Ganze gut findet, aber nicht hier wohnt. Herzlich willkommen, kommt doch alle rüber nach NDS und Bremen, wohnt hier mal ein Weilchen und dann unterhalten wir uns bei gleichen Erfahrungswerten.

    Bei Euch ist die Leinenpflicht auf wenige Wochen im Jahr beschhränkt und irgendwas muss es da ja geben, um den Leuten, die (Nicht DF-konform) ihre Hunde Kitze beschnüffeln und verängstigen lassen, ihre Hunde permanent (da ja kein Leinenzwang) Mähwiesen vollkacken, Weiden umgraben und Wild aufschrecken lassen beikommen können. rein gesetzlich, wenn sie denn mal erwischt werden.

    So, da bin ich ja mal gespannt, wo du das ausgegraben hast. Ich kann ja grundsätzlich immer nur für Hannover und Region sprechen, aber mir wäre es neu, dass es hier außer der BuS keine Leinenpflicht gäbe. Es gibt sie, nicht unverhältnismäßig und pauschalisierend, sondern angepasst - und man kann sich davon sogar befreien lassen!
    Denn Freilaufwiesen gibt es auch hier - warum man sie allerdings brauchen würde, wenn es keine Leinenpflicht gäbe... :???:
    Fakt ist: Hier gibt es, zur normalen Leinenpflicht (die nicht pauschal auf alles abzieht, aber doch existiert) zusätzlich die BuS an der 1,5m Leine.


    Desweiteren ist so eine Pauschalisierung ja immer nützlich, wenn einem die Argumente ausgehen, wobei ich dich in bisherigen Diskussionen als durchaus guten Diskussionspartner kennen gelernt habe. Deswegen verstehe ich es nicht, warum man das fett markierte hier jetzt raus haut?
    Ich könnte ja jetzt auch behaupten, mein Hund jagt nicht, der bleibt immer auf dem Weg - müsste dann ja bei allen anderen auch so sein... ist aber nicht so.

    Ich will damit nur sagen: Ich und sicherlich alle S.-H.er würden sich extrem freuen, wenn wir NUR wenige Monate im Jahr Leinenpflicht hätten!
    Weil dieses Gesetz bei uns quasi ganzjährig besteht.

    Und solche Aussagen kenne ich nur von Leuten, die eben nicht davon betroffen sind. Auch hier können und werden Wälder als Schongebiet gekennzeichnet und haben somit Leinenpflicht.
    Warum soll die Mehrheit der HH dafür büßen, dass es unverbesserliche Idioten gibt? Das ist genauso, als wenn man beschließt, ab jetzt zahlen alle HH doppelte Hundesteuer, weil es Leute gibt, die ihre Hunde nicht anmelden. Betrifft auf einmal eine ganze Gruppe, obwohl es nur einige nicht schaffen, sich dran zu halten.


    @pardalisa und @Nebula haben ja auch schon einige gute Einwände gehabt.

  • Bei Euch ist die Leinenpflicht auf wenige Wochen im Jahr beschhränkt und irgendwas muss es da ja geben, um den Leuten, die (Nicht DF-konform) ihre Hunde Kitze beschnüffeln und verängstigen lassen, ihre Hunde permanent (da ja kein Leinenzwang) Mähwiesen vollkacken, Weiden umgraben und Wild aufschrecken lassen beikommen können. rein gesetzlich, wenn sie denn mal erwischt werden.

    Oh Gott, wie machendas bloss Gegenden, bei denen es auch in der BuSZ GAR keine generelle Leinenpflicht gibt??? :shocked: Und die komischerweise auch nicht mehr Probleme mit wildernden Hunden haben....


    Ich finde es sehr traurig, wenn selbst Hundehalter Zwangsmassnahmen begrüssen, die eine artgerechte Hundehaltung wenn nicht verunmöglichen, doch sehr erschweren. Und für die Wildtiere nur wenig bis nichts bringen. Wenn das so weitergeht, wird in 20 Jahren der Flexihund als absolut artgerechte Haltung empfunden werden, und "Freilauf" wird auf einem 20x20 m grossen umzäunten Landstück stattfinden. Mit dem Segen der HH, die das so toll finden. :xface:


    Ich schränke meine Hunde in der BuSZ durchaus mehr ein als sonst. Dass andere Waldnutzer sich in der Zeit auch einschränken, konnte ich leider noch nie beobachten. Ganz im Gegenteil - der Frühling ist da, nun wird so richtig kreuz und quer durch die Botanik getobt!

  • @Czarek:
    Das habe ich jetzt spontan gefunden, wobei da natürlich pauschal keine Länge drin steht:

    Zitat

    10) Gibt es eine vorgeschriebene Leinenlänge?


    Nein, aber es gelten mit oder ohne Leine die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes. So darf auch ein Hund mit Leine nicht streunen oder wildern (siehe § 33 NWaldLG). Für die Anleinpflicht im innerörtlichen Bereich gibt es in Niedersachsen einige Gemeinden, die eine Mindestlänge der Leine näher ausführen.

    Also von den Gemeinden selbst zu handhaben und wahrscheinlich dementsprechend unterschiedlich ausgelegt.


    Und auch nochmal von der selben Seite zum Thema Leinenpflicht allgemein, da das ja hier auch Thema war:


    Zitat

    13) Was regelt die Gemeinde?


    Die Gemeinden können eine Verordnung erlassen, in der die Anleinpflicht für Hunde über den Zeitraum der allgemeinen Brut- Setz und Aufzuchtzeit hinaus ausgeweitet wird. Dies geschieht regelmäßig auf Grundlage des zweiten Absatzes des § 33 NWaldLG. Demnach können die Feld- und Forstordnungsbehörden - dieses sind in Niedersachsen die Gemeinden - durch Verordnung weitere Bestimmungen erlassen. Verordnungen mit einem zum Teil ganzjährigen Leinenzwang findet man beispielsweise in einigen sehr touristischen Regionen Niedersachsens.
    Darüber hinaus kann eine Gemeinde auch unabhängig vom NWaldLG Verordnungen auf der Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) und Benutzungssatzungen erlassen. Genaue Auskunft kann die jeweilige Gemeinde geben.

  • @Cattlefan, mag sein, dass es bei dir keinen schönen Rundwege für Hundespaziergänge und stattdessen viele Fahrrad- und Feldstichwege gibt (und ich verstehe absolut, wie frustrierend das ist!), aber das hier:

    Weil dieses Gesetz bei uns quasi ganzjährig besteht.

    ... stimmt so einfach nicht.


    In Nds kann ich meinen Hund außerhalb von privaten Grundstücken 3,5 Monate lang nirgendwo artgerecht freilaufen lassen. Kein Dummytraining über größere Strecken, kein Hundekontakt während des Spaziergangs, wenn man das aus verständlichen Gründen an der Schleppleine ablehnt, kein freies Nebenhertraben beim Joggen oder Radfahren, keine Mitnahme vom Hund am Pferd, wenn man nicht das Risiko mit der Leine und den Pferdebeinen eingehen möchte, kein Freilauf am Hundestrand, usw. usf.


    Ich kann nicht mal zu einem Feldweg fahren und die Hunde da 1,5km am Stück die Beine ohne Leine strecken lassen, denn selbst, wenn der Feldweg nach besagten Kilometern zu Ende ist und dabei rechts und links des Weges landwirtschaftliche Nutzfläche ist, auf der garantiert nix brütet (und die meine Hunde eh nicht betreten dürfen), ist das immer noch verboten, wenn ich auf diesem Weg die Leine abmache.


    Und das alles aufgrund eines Gesetzes, dessen erhoffte Wirkung nichteinmal irgendwie belegt ist, dessen Sinn sich in dieser Ausführung schwer begründen lässt und das sich HH gezielt als eine Gruppe von "angeblichen Störern" herauspickt, während alle anderen munter weiter ohne Einschränkungen durch die Gegend tappen dürfen.

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