"Das hat er grade NICHT wirklich gemacht!"

  • Jaein. Hier greift vmtl. die Tiergefahr (oder so ähnlich heißt das). Andrerseits gilt diese ebenso für Katzen - denk ich.


    Ich könnte mir vorstellen, dass - sollte man damit vor Gericht gehen - das Urteil sehr vom Richter und/oder wie gut/schlecht die jeweiligen RAs sind, abhängt.


    Eine Versicherung wird vmtl. den Weg des geringsten/kostengünstigsten Widerstands gehen - und das ist halt eine 50/50-Lösung. So extrem teuer sind TA-Kosten ja nicht, da lohnt sich das führen eines Rechtsstreits nicht.

  • Wenn dein Hund den Einbrecher auf deinem Grundstück verletzt, dann muss auch deine Versicherung einspringen. In der Vorstellung der Versicherungen darf ein Hund einfach kein Lebewesen verletzen. Falls doch, bekommt man eine Teilschuld zugewiesen.

    Wäre es bei meiner Freundin nur ein Hund gewesen, hätte ihre Versicherung die Hälfte bezahlt.

  • Wenn dein Hund den Einbrecher auf deinem Grundstück verletzt, dann muss auch deine Versicherung einspringen. In der Vorstellung der Versicherungen darf ein Hund einfach kein Lebewesen verletzen. Falls doch, bekommt man eine Teilschuld zugewiesen.

    Wäre es bei meiner Freundin nur ein Hund gewesen, hätte ihre Versicherung die Hälfte bezahlt.

    Gut, dass ich weder Grundstück noch Katze habe.

  • Das kann m.E. nicht sein. Wäre ja auch völlig verrückt - überspitzt formuliert: Verletzt sich ein Dieb beim Einbruch in mein Haus, müsste meine Haftpflicht zahlen. Crazy!

    Ähm, aber genau so ist es doch? Verletzt sich der Einbrecher in deinem Garten, in den er widerrechtlich eingedrungen ist, haftest du trotzdem …


    Und für deine Hunde bist du natürlich ebenso verantwortlich. Die sollten auch besser keine Einbrecher beißen … keine Katzen im Garten töten und auch nicht das Nachbarskind anfallen, wenn es über den Zaun geklettert ist, um seinen Ball wiederzuholen.

  • Das kann m.E. nicht sein. Wäre ja auch völlig verrückt - überspitzt formuliert: Verletzt sich ein Dieb beim Einbruch in mein Haus, müsste meine Haftpflicht zahlen. Crazy!

    Ähm, aber genau so ist es doch? Verletzt sich der Einbrecher in deinem Garten, in den er widerrechtlich eingedrungen ist, haftest du trotzdem …


    Und für deine Hunde bist du natürlich ebenso verantwortlich. Die sollten auch besser keine Einbrecher beißen … keine Katzen im Garten töten und auch nicht das Nachbarskind anfallen, wenn es über den Zaun geklettert ist, um seinen Ball wiederzuholen.

    Das stimmt natürlich alles und hat ja auch seine Berechtigung, dass ich hafte.


    Trotzdem muss ich schlucken, wenn ich darüber nachdenke, dass ich theoretisch für die Tierarztkosten einer Freigänger-Katze aufkommen muss, die durch meinen Garten latscht und vom Hund eine gelangt bekommt. (Und bevor hier gleich wieder einer heult: Ich mag Katzen.)

  • Wenn man nen ungesicherten Pool auf SEINEM Grundstück hat und darin ein Mensch (Kind... Jugendliche...) ertrinkt der zuvor (logischerweise) unbefugt aufs Grundstück ist kann man u.U. richtig Probleme bekommen.

  • Wenn man nen ungesicherten Pool auf SEINEM Grundstück hat und darin ein Mensch (Kind... Jugendliche...) ertrinkt der zuvor (logischerweise) unbefugt aufs Grundstück ist kann man u.U. richtig Probleme bekommen.

    Das weiß ich und finde das auch nur logisch. Gilt auch für einen Teich. (Hatte diese Diskussion mit Schwiegers seinerzeit.) Nur mit der Freigänger-Katze hab ich so meine Schwierigkeiten.

  • So richtig blöde Aktionen, in denen man sich wirklich nurnoch als Mantra aufsagt "das ist grade NICHT passiert... Das hat er/sie nicht WIRKLICH gemacht?"...

    Die Stelle im Eingangspost wegen der ich die Idee hatte die Erinnerung an den Vorfall zu teilen. (Sorry fürs Zitieren)

    Ich hatte die Katze vom Fenster aus am Zaun entlangschleichen sehen und dachte, es ist ihr sicher noch nicht aufgefallen dss er nicht mehr da ist.

    Das es jetzt so eine Welle schlägt, hier scheinbar jeder neue User grundsätzlich als naiver, ahnungsloser und komplett unverantwortlicher Hundehalter gesehen wird, finde ich ehrlich gesagt wirklich traurig. Dazu dann das Bashing was folgt und sich aufhängen an einem Thema was mit dem Ursprungsthema nichts zu tun hat, anstatt ein neues Thema aufzumachen oder denjenigen per PN drauf hinzuweisen, damit er es vielleicht in seinem Post ändern kann, aber das wäre ja nicht gut fürs eigene Ego.

    Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zur Nachbarschaft, selbst der 4jährige von nebenan ist traurig darüber das es den Schlumpfbär nicht mehr gibt und hat versucht mich zu trösten. Und sofort kam der Nachbarin der Vorfall in den Kopf.


    Ich weiß wirklich nicht warum in es nicht möglich ist, dass hier jetzt zum eigentlichen Thema:"Das hat er ...." zurück gekehrt wird, sondern eine Diskussion entsteht ob und wie oder bei was eine Versicherung zahlt. Da kann man toll ein Thema erstellen zu.


    Und falls ihr es überlesen habt, ich habe den TA gezahlt, ganz ohne Versicherung und obwohl sie es nicht wollten!!!!!

  • wir hatten mal den umgekehrten fall

    unser verstorbener sam ist in unserem garten mal von einer nachbarskatze angegriffen worden........ohne das er die gejagd hat,er hatte die nicht einmal gesehen.... dazu war sam katzenverträglich,nur komplett fremde hat er im garten verbellt.


    wer haftet denn in so einem fall,wenn der hund verletzt wird?

    ist doch verkehrte welt; hund darf fremder katze im eigenen revier/garten kein haar krümmen, aber der hundehalter muß hinnehmen das sein hund durch fremde katzen ,die ja eigentlich nichts im fremden garten zu suchen haben,verletzt wird....(?)


    lg

  • Der Katzenbesitzer haftet, das regelt nämlich generell das BGB (§ 833).

    Freigängerkatzen sieht man aber ja nun nicht immer an WEM sie gehören, entsprechend schwer ist es den Besitzer zu belangen.

    Aber generell dürfen weder Hund noch Katze einfach so "machen".

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