Ab wann werden Rüden geschlechtsreif x ungewollter Deckakt

  • Hallo ihr lieben,
    meine eigentliche Frage steht ja schon oben. Nachbars Dalmatinerhündin wird Ende Juni läufig. Die kleine ist total lieb, hat aber die doofe Angewohnheit, des öfteren über unseren Zaun zu hüpfen wenn Balou im Garten ist um mit ihm zu spielen. Wenn es soweit ist, ist Balou 7,5 Monate alt. Ich hab ihr nun schon des öfteren gesagt, das sie bei uns über den Zaun geht und das sie besser aufpassen soll. Im Grunde würde es mich ja nicht stören, nur mittlerweile meint meiner auch Anstalten zu machen und über den Zaun springen zu wollen. Jetzt lasse ich ihn, wenn ich grad nicht dabei bin ,nur noch mit Geschirr und 12m Leine allein ihn den Garten. Er liegt da so gerne drin bei schönem Wetter und ich will ihm das auch nicht nehmen. Ich lasse natürlich die Terassentür auf, so kann er trotz Leine, rein und raus wann er will. Wir werden jetzt noch Coniferen an die Seite vom Zaun setzen , denn es ist nur noch eine Frage der Zeit bis Herr Hund darüber kommt. Nur so schnell werden die natürlich nicht wachsen. Womit wir nun zur zweiten Frage kämen ,
    was passiert bei einem ungewollten Deckakt ,wenn ich meinen Rüden in unseren Garten sicher ,aber Nachbars Hündin sich selbstständig macht und zu uns rüber hüpft. Muss ich dann auch Alimente zahlen :headbash: . Zumal die Nachbarn erst dann bemerken das ihr Hund fehlt, wenn ich sie drauf aufmerksam mache. :muede:

  • Hi,

    du solltest wirklich nochmal mit deinen Nachbarn reden. So geht das ja nicht weiter. Wenn die Hündin bald läufig wird kann dein Rüde sie natürlich decken. Und sowas sollte wirklich verhindert werden. Gibt es nicht die Möglichkeit den Zaun so zu erhöhen das weder er noch sie ihn überwinden können?

    lg

  • So blöd es auch ist: Wenn der Nachbar trotz Gespräch nicht besser auf seine Hündin achtet, wirst du halt für die drei Wochen aufpassen müssen, dass nichts passiert. Entweder dadurch, dass ihr den Zaun erhöht oder indem ihr euren Hund nur noch unter Aufsicht in den Garten lasst. Geht ja in erster Linie darum eine ungewollte Trächtigkeit zu verhindern und wenn es der Hündinnenbesitzer nicht tut und keine Einsicht zeigt musst du halt in den sauren Apfel beißen und für die kurze Zeit besser auf deinen Rüden aufpassen. Klar ist das unfair, aber ich sehe dazu ehrlich gesagt keine Alternative. :/

    Wer an einem ungewollten Deckakt Schuld wäre halte ich in diesem Zusammenhang für zweitrangig, denn wenn es passiert ist, ist der Zug doch eh schon abgefahren.

  • Klar wollen wir ( mein Mann und ich) das verhindern. Sonst hätten wir nicht für knapp 400 € Bäume gepflanzt. Aber ich sehe nicht ein , auch noch den Zaun auf meine Kappe so zu erhöhen, damit Nachbars Fifi nicht immer rüber kommt. Klar werde ich auch aufpassen, denn in den Genuss soll er erst gar nicht kommen! Mich würde halt nur interessieren ob wir dann Schuld dran wären. Denn Sie kam mir letztens mit dem dummen Spruch ,das wir dann Alimente zahlen müssen wenn sie von unserem gedeckt werden würde. Da war ich natürlich stinkesauer und hab 1,6 m hohe Bäume gekauft. Obwohl ich mich dafür andersrum wieder in den Hintern beißen könnte, denn mein Hund kann ja nicht trächtig werden :kopfwand: .

  • Es gibt Haftpflichtversicherungen die sowas (grundsätzlich) abdecken. Allerdings würde es mich wundern, wenn sie in so einen Fall irgendwas zahlen würden, immerhin ist euer Hund teilweise unbeaufsichtigt im Garten (und eine 12m Leine ist da kein Hindernis ;) ). Ich wette es würde auf eine Teilschuld bei beiden HH rauslaufen.

  • Na toll , das wäre echt der Hammer. Madame lässt ihre Hündin heiß durch die Gegend strolchen und wir sind die doofen ,wenn sie auf unserem Grundstück meinem kleinen die Unschuld raubt. Das kann doch wohl nicht angehen! Da werd ich gleich mal rüber gehn und ihr die Meinung pfeifen. Soll sie doch gefälligst den Zaun erhöhen. Ich sperr doch nicht zwei mal im Jahr meinen Hund weg , nur weil sie es nicht einsieht ihre Hündin zu beaufsichtigen. Das fängt ja schon gut an.....

  • Zitat

    Na toll , das wäre echt der Hammer. Madame lässt ihre Hündin heiß durch die Gegend strolchen und wir sind die doofen ,wenn sie auf unserem Grundstück meinem kleinen die Unschuld raubt. Das kann doch wohl nicht angehen! Da werd ich gleich mal rüber gehn und ihr die Meinung pfeifen. Soll sie doch gefälligst den Zaun erhöhen. Ich sperr doch nicht zwei mal im Jahr meinen Hund weg , nur weil sie es nicht einsieht ihre Hündin zu beaufsichtigen. Das fängt ja schon gut an.....


    Genau, sag ihr mal ordentlich die Meinung, möglichst in dem Ton, den Du jetzt hier anschlägst... dann werdet ihr bestimmt eine gütliche Einigung finden... :hust:

  • Das hier habe ich gefunden:

    Ungewollter Deckakt
    In der Rechtsprechung (BGH, Az.: VI ZR 177/75; OLG Schleswig, Az.: 7 U 9/92) ist inzwischen
    anerkannt, dass der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt zur Tiergefahr (§ 833 BGB) gehört,
    sodass der Halter des Rüden dem Halter der Hündin zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn die
    Hündin durch den unerwünschten Deckakt trächtig wird. Rechtlich gesehen wird der Deckakt damit
    als Sachbeschädigung eingestuft. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist
    in einem solchen Fall der Halter der Hündin aber verpflichtet, für eine Abtreibung zu sorgen.
    Landesgericht Kassel, ZfS 81263/95

  • Und wie wäre es wenn Du ihr vorschlägst den Zaun gemeinsam zu erhöhen und die Kosten zu teilen? Wenn Euer Hund auch schon Anstalten macht über den Zaun zu gehen, wäre das ja vermutlich auch in eurem Interesse, das er nicht abhaut =)

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