ZitatEinzelhaltung ist vielleicht nicht wörtlich verboten, aber ich muss nach § 2 TierSchG ein Pferd verhaltensgerecht unterbringen. Und zur verhaltensgerechten Unterbringung gehört auch der ausreichende Sozialkontakt mit anderen Pferden (siehe auch Leitlinien zur Pferdehaltung des BMELV). Insofern ist die Einzelhaltung doch wieder verboten.
Ach? Und mit welcher Begründung stehen dann noch die ganzen Top-Turnierpferde wie Totilas und Co in absoluter Einzelhaltung?
Und die ganzen schäbigen Reitstelle, die nur Boxenhaltung anbieten?