Bitte um Rat. Ich habe keinen "Listenhund"!
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Guten Morgen,
ich brauche dringen euren Rat.
Gestern erhielt ich ein Schreiben unserer Gemeinde (in NRW), indem wortwörtlich drin steht: "wie Sie hier angegeben haben, halten sie einen Hund, der unter die 20/40 Regel (also 20 kg schwer und größer als 40 cm), fällt..."
Dann noch einige Formulare, in denen ich ausfüllen muss was für einen Hund ich halte und das ich einen Sachkundenachweis usw. einreichen muss.
Mein Hund ist ein kl. Münsterländermix, wiegt ca. 10 kg und ist ca. 35 cm groß. Ich weiß überhaupt nicht wie das Amt auf die Idee kommt ich hätte einen großen Hund.
Wie komme ich aus der Nummer jetzt wieder raus?
Angerufen habe ich dort schon, die meinten ich müsse dann halt das Impfbuch vorzeigen in dem die Rasse vermerkt ist. Auf meine Antwort das dort nur steht das ich einen Münsterländermix habe erhielt ich als antwort, das diese Rassebezeichnung nicht ausreichen würde...Ich bin für alle Vorschläge und Tipps dankbar. Es kann doch nicht sein, das die mich beschuldigen einen großen Hund zu halten, wenn dem doch definitiv nicht so ist...
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Ich würde mit vom Tierarzt bescheinigen lassen wie groß und schwer Dein Hund ist
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Diese Regelung hat ja nichts mit Listenhunde zu tun. Lass es dir vom Tierarzt bescheinigen wie groß und schwer er ist und das bringst du dann hin bzw kannst es ja auch schicken
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Hm... beim Tierarzt messen, wiegen und eine Aussage über die Rasse machen lassen und das an das Amt schicken? Ich weiß, das ist kein Rassegutachten, aber vielleicht hat das für das Amt mehr Aussagekraft mit Unterschrift und Stempel der Praxis als "nur" der Impfass?
Haben die nicht gesagt, wie Du das nachweisen sollst?
Woher hast Du den Hund, evtl. aus dem Tierheim? Ich habe damals extra eine Bescheinigung des Tierheim-Tierarztes darüber bekommen, das Red eindeutig keiner gefährlichen Rasse (was auch immer das ist) zugehört und ein Eurasier-Harzer Fuchs-Mix ist.
Ansonsten einen Termin vereinbaren und dort mit Hund vorstellig werden. -
Einfach im zuständigen Büro direkt mit deinem Hund "Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen" beim Ordnungsamt vorbei. Geht in den meisten fällen recht unbürokratisch.
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20/40 Hunde sind keine Listenhunde. 20/40-Hunde in NRW betreffen absolut alle Rassen (und Mischlinge über 40cm und 20kg) und bringen keine finanziellen Einschränkungen und auch keine so heftigen Auflagen mit sich, wie Hunde die auf einer der städtischen Rasselisten stehen. Hier geht's insb. um Leinenpflicht und den Sachkundenachweis.
Aber das nur am Rande bemerkt.
Hast du schon deinen Tierarzt konsultiert? Der kann Sachkundenachweise abnehmen, ggf. kann er auf die Größe und das Gewicht des Hundes bestätigen, sodass du diese Bestätigung dem Amt vorlegen kannst. Ggf. würde dieses Schreiben schon ausreichen.
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Zitat
Gestern erhielt ich ein Schreiben unserer Gemeinde (in NRW), indem wortwörtlich drin steht: "wie Sie hier angegeben haben, halten sie einen Hund, der unter die 20/40 Regel (also 20 kg schwer und größer als 40 cm), fällt..."
Hast Du das denn wirklich mal so angegeben? Wenn nicht, wie kommen die darauf? -
Nein ich habe das nie angegeben, warum auch....
Als ich der Dame vom Amt vorgeschlagen habe das ich mit meinem Hund vorbei komme, dann könne sie sich selber ein Bild machen bekam ich als Antwort:"Der Hund darf hier nicht rein und ich gehe nicht raus" "Dann kann ich mich ja auch bei Ihnen vor´s Fenster stellen..." Da bekam ich keine Antwort, nur den Hinweis ich habe bis zum 25. Zeit.
Es kann eigentlich nur sein das meine "liebe" Nachbarin mich beim Amt angezeigt hat... Die Dame ist eine Hundehasserin und hat auch schon mal unseren Jungen angepöbelt als er mit dem Hund unterwegs war.
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Zitat
Einfach im zuständigen Büro direkt mit deinem Hund "Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen" beim Ordnungsamt vorbei. Geht in den meisten fällen recht unbürokratisch.
sehe ich auch so1. da anrufen und nachfragen, ob du mit dem Hund vorbei kommen sollst oder wer es dir bescheinigen soll
da müssen die ja drauf antworten, ganz simpel
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Tja die Oamt-Mitarbeiter machen es sich meistens einfach
Die nehmen die angegebene Rasse, rotzen die bei Google rein und gucken Wikipedia
Da steht dannGröße: Männliches Geschlecht: 50–58 cm, Weibliches Geschlecht: 48–56 cm
Gewicht: Männliches Geschlecht: 18,1–27,2 kg, Weibliches Geschlecht: 18,1–27,2 kg<<ergo 40/20 Regel
Die Sachkunde ist "kein Ding" kann man bei fast jedem TA machen ( und die ist SO einfach, ich kenne niemanden der DA durchgefallen ist)
Versichert wird Dein Hund ja sein, da brauchen die dann noch nen Nachweis zuAllet janz locker
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