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Letztendlich sein Eingentum und seine Entscheidung. Er hat viel Geld in die Wohnung ivnestiert, d.h. sie renoviert etc. Hunde können beispielsweise die Tapete zerkratzen oder das Parkett etc. Fast immer ist eine Absprache mit dem Vermieter notwendig, und wenn dieser Nein sagt, ist es eben Nein
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Zitat
In D ist das nicht so, aber eine Tierhalterhaftpflicht kann man ja als Kompromiss durchaus verlangen, ist eh sinnvoll.
Ich glaub, in einigen Bundesländern ist es mittlerweile Pflicht. Von Berlin weiss ich es zumindest.
Eine Tierhalterhaftpflicht ist so ziemlich das sinnvollste was man machen kann. Nicht nur wegen Mietschäden. Wenn ich überlege, wie schnell was passieren kann.Was mich aber stört sind Aussagen wie "Verkratztes Parkett ist nicht mitversichert". Wenn ein Vermieter ja keine ABNUTZUNG an seinem Boden ertragen kann, dann soll er sich Geister als Mieter suchen, die über den Boden schweben.
Das denke ich auch. Parkett läuft unter normaler Abnutzung. Ich hatte mit 2 Hunden nie das Problem, das das Parkett irgendwie verhunzt aussah. Selbst bei Laila-Ömchen nicht und sie hatte extrem geschliffen mit ihren Krallen.
Ich glaube zwar schon, dass ein ungepflegter Mieter vielleicht eher dazu neigt, seine Wohnung verkommen zu lassen, allerdings würde ich da nur im Extremfall eher darauf verzichten, so jemanden eine Wohnung zu vermieten.
Das ist immer eine rein objektive Beobachtung. Bei mir kommen da auch Vorurteile durch, denn sowas ahtte ich selbst schon als Nachbar und das nicht nur einmal. Aber da mache ich lieber, wenn ich Vermieter wäre, es so wie DSH-Rottlador und würde erst mal nur einen Jahresvertrag machen. Dann kann man immer noch den Zustand der Wohnung begutachten. Ungepflegt heisst ja nicht gleich- schmuddelig. Vielleicht kommt derjenige auch gerade von Arbeit und hat einen anstrengenden Job?
Ich hatte mir diese Wohnung auch ohne meinen Freund angesehen, da er gerade von der Baustelle kam und es ihm zeitlich nicht mehr langte, noch zu Duschen.
OK, er hatte eh kein Mitspracherecht.
Ne, war nur ein Spass.peanut,
ich bin bei einer Wohnung abgelehnt worden, weil ich Zebrafinken hatte.
Es gibt alles, was es nicht gibt.....
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In Bayern ist das keine Pflicht und ich finde das auch gut so. Mir reicht die Krankenversicherungspflicht schon. Das empfinde ich als einen Einschnitt in meine persönliche Freiheit.
Dass es sicherlich sinnvoll ist, bestreite ich nicht.
SophiaBella
Ich als Mieter OHNE Hund kann das Parkett verkratzen oder die Tapete beschädigen: Schönheitsreparaturen sind vom Mieter zu tragen; verkratztes Parkett gehört zur normalen Abnutzung - und vom VERMIETER zu bezwahlen.Wenn ich meien Wohnung so ansehe. Da wurde vom Vermieter kein Geld zur Renobvierung reingesteckt. Was sind das denn für Pauschalaussagen?
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Ich glaube es ging ihr auch darum, dass du nach dem Auszug auch kein Geld für die Abnutzung da lassen musst. Vor allem, wenn die Wohnung vorher ja eh nicht renoviert war. Es sei denn, im Mietvertrag steht was anderes :)
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Zitat
In Bayern ist das keine Pflicht und ich finde das auch gut so. Mir reicht die Krankenversicherungspflicht schon. Das empfinde ich als einen Einschnitt in meine persönliche Freiheit.
Dass es sicherlich sinnvoll ist, bestreite ich nicht.
Krankenversicherungspflicht? Aber nicht für den Hund, oder?
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kareki,
da ich schon vorher eine Tierhaftpflicht hatte, stört mich das jetzt nicht so. Aber stimmt schon, heutzutage wird einem schon fast zuviel vorgeschrieben, bzw. zur Pflicht gemacht.
Das ist das, wo ich mich als Raucher schon diskriminiert fühle. OK, anderes Thema, ich schweife ab.Sophia und peanut,
wofür gibt es denn die Mietkaution?
Die kann doch bei allfälligen Schäden auch verwendet werden.Und einen Hund abzulehnen, weil evtl das Parkett zerkratzt wird, oder die Tapete abgekratzt wird, ist doch nun wirklich kein Grund.
Die einzige Vorraussetzung, die ich mitbringen musste um 2 Hunde hier in der Wohnung zu halten, war der Wunsch, das die Tiere nicht tagelang alleine eingesperrt sind. Da hat sich der zuständige Sachbearbeiter nen Kopf drum gemacht. Selbst HH halt.
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Je nachdem was es für Schäden sind, reicht die Kaution aber dafür bei weitem nicht
Das ein Vermieter eine Hundehalterhaftpflicht verlangt ist ja gut und schön, das man vereinbart, das diese einmal im Jahr vorgezeigt wird, auch. Die Frage ist nur, ob das rechtlich haltbar ist, ob ein Vermieter von seinem Mieter so etwas überhaupt verlangen kann/darf
Es gibt ja durchaus Klauseln in Mietverträgen, die nicht haltbar sind.
Ich habs ja in der Familie schon mit bekommen - einen einmal eingezogenen Mieter wieder herauszubekommen ist gar nicht mal so einfach, bis zu einer Räumungsklage können nämlich mal ganz gerne ein "paar" Monate vergehen. Und wenn man dann noch Pech hat, ist die Wohnung in einem Zustand der einen in den Ruin treiben kann.
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Wegen diesem Urteil:
Meistens gibt es ja mehrere Interessenten für eine Wohnung und daraus sucht sich der Vermieter einfach jemanden aus und er muss keinen Grund angeben. So gesehen ist das ziemlich einfach zu umgehen.
Mein Vater hat das bis jetzt eigentlich immer so gehandhabt, dass die Leute ihre Hunde mit zur Besichtigung nehmen sollten. Dabei war ihm Rasse egal, er hat auch schon viele "Kampfhunde" aufgenommen, sie mussten sich halt halbwegs benehmen können, bzw muss halt der erste Eindruck zählen. Wenn jetzt einer gekommen wäre, sein Hund hat aber mit Fremden oder was auch immer ein Problem, wär das auch nicht weiter tragisch, wenn der HH denn damit umgehen kann.
Jetzt hat er es mehrfach erlebt, dass Leute mit kleinem braven Hund zum Vorstellungsgespräch gekommen sind und paar Wochen später eine Beschwerde über den "bösen großen Hund" vorlag. Die Leute haben sich den kleinen süßen Hund dann einfach mal ausgeliehen.
Meinem Vater wurde auch schon mit einem Hund die komplette Wohnung zerstört. Leider hatte die Familie kein Geld (Versicherung etc wurden gerade gekündigt). So leid es meinem Vater getan hat, aber die Mieter waren so unkooperativ, dass mein Vater gezwungen war sie rauszuklagen.
Ich persönlich finde Vorurteile auch nicht toll, vorallem weil wir ja auch zur Miete wohnen, aber ich kann die Vermieter halt genauso verstehen wie die Mieter.
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Tanja,
das die Kaution, je nach Schäden nicht reicht, ist mir klar.
Bei uns hat die Sanierung des Bades knapp 10`000 CHF gekostet, wenn mich nicht alles täuscht. Mein Freund erwähnte mal so etwas. Ok, es war aber auch schon 40 Jahre alt.
Ich kann mir gut vorstellen, so eine schöne zerstörte Küche ist was feines. Obwohl, ich weiss gar nicht ob es noch aktuell ist, der Vermieter kann ja die Küche für 5 Jahre auf die Miete umlegen, danach ist sie abgezahlt.
War zumindest bei mir damals so, als ich in eine Wohnung mit neue Küche gezogen bin. Ist aber auch schon fast 20 Jahre her. -
Ich wollte dich damit auch nicht ansprechen, sondern es generell sagen
Manche Leute wundern sich nämlich wirklich das die Kaution für Schäden nicht reicht
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