Echte Wölfe und blöde Fragen

  • ok und was wäre mit einem Taser? Hat zwar nur eine recht kleine Reichweite, aber könnte sowas helfen? Wenn man das den Schäfern geben würde

    Funktioniert ja nicht..... der steckt ja dann fest, oder nicht

    keine Ahnung deswegen frage ich ja. Was ich aber wichtig finde ist, der Bevölkerung zumindest ausgewählten Personen die Möglichkeit zu geben sie zu vertreiben.

  • Wenn es mal so weit ist dass die Wölfe den Schäfer regelmäßig so nahe an sich ranlassen, sollten Menschen vielleicht besser nicht mehr in die Natur gehen. Als Verteidigung, wenn der Mensch oder der angeleinte Hund angegriffen werden, mag das Teil sinnvoll sein.

  • Wenn es mal so weit ist dass die Wölfe den Schäfer regelmäßig so nahe an sich ranlassen, sollten Menschen vielleicht besser nicht mehr in die Natur gehen. Als Verteidigung, wenn der Mensch oder der angeleinte Hund angegriffen werden, mag das Teil sinnvoll sein.

    In Spitzbergen müssen die Menschen zum Notfall Waffen beim Wandern tragen. Gut ist zwar wegen den Eisbären, aber ich finde durchaus übertragbar im kleineren Sinne auf einzelne Gebiete hier.

  • Das Problem ist nicht nur ein Waffengesetz. Das Problem, warum man nicht einfach mit Gummigeschossen auf Wölfe ballern darf, ist das Bundesnaturschutzgesetz.

    Paragraph 44 BNatSchG:

    Zitat

    Es ist verboten,

    1.wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

    Die Gesetzeslage gibt das einfach nicht her.

  • Das Problem ist nicht nur ein Waffengesetz. Das Problem, warum man nicht einfach mit Gummigeschossen auf Wölfe ballern darf, ist das Bundesnaturschutzgesetz.

    Paragraph 44 BNatSchG:

    Zitat

    Es ist verboten,

    1.wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

    Die Gesetzeslage gibt das einfach nicht her.

    Schnelle Entnahme möglich

    ,,Die Verordnung regelt den Umgang mit sogenannten Problemwölfen - also mit Tieren, die verhaltensauffällig sind, die auch höhere Zäune überwinden und Nutztiere reißen. Etwa in der Lüneburger Heide müssen Schäfer künftig keine Zäune mehr verwenden. Es reicht, wenn sie ihre Tiere bewachen. Wölfe, die Nutztiere reißen oder sich Menschen sehr dicht nähern, dürfen demnach sofort getötet werden."

    (https://www.ndr.de/nachrichten/ni…ordnung100.html)

    Das gibt schon einiges her. Davon abgesehen wenn ein Mensch angegriffen wird greift das Notwehrrecht und das würde denke ich über dem von dir zitierten stehen.

    Ich will sie auch nicht töten oder verletzen sondern verjagen und von ballern habe ich schon gar nicht gesprochen. Ich bin absolut für den Wolf, aber man muss schon über geeignete Maßnahmen nachdenken und ich finde das besser als das mögliche Töten eines ganzen Rudels.

  • Die Gesetzeslage ist ja sogar so, dass ich verklagt werden kann, wenn meine HSH einen Wolf töten. Klingt komisch, ist aber so:

    Jetzt setzt das Umweltministerium auf Herdenschutzhunde. Ich frage Alf Schmidt, ob ihm bewusst ist, dass er vielleicht verklagt wird, wenn einer seiner Hunde einen Wölf tötet. Er zuckt mit den Schultern. Aber dafür seien sie in der Konsequenz doch da. Und tatsächlich, ich frage nach beim NABU, sind Klagen nicht ausgeschlossen. Ein Experte der dortigen Arbeitsgruppe Wolf erklärt mir, tötet ein Herdenschutzhund einen Wolf, kann der Schäfer sich auf den Notstandsparagrafen 34 StGB berufen und wird seiner Meinung nach straffrei ausgehen. Auch Umweltschutzverbände tragen die Lösung Herdenschutzhund mit, sagt er.


    Das ist schräg, schräger, am schrägsten.

  • Mir täte das in der Seele weh, wenn ich wegen eines gravierenden Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz verklagt werden würde, auch wenn dann ein Freispruch käme. Allein DASS. Obwohl ich das Richtige mache. Und ganz gewiss nicht vorhabe, irgendwen zu töten. Aber HSH sind im Fall X auch dafür da.

    Ich geh mal nicht davon aus, dass die NGOs bei sowas der Kläger sein würden, damit würden sie der Sache mit dem Herdenschutz nur ins Knie schiessen, aber es laufen genügend fanatische Wolfsfreunde da draussen rum, denen ich sowas zutrauen würde.

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