• hab das jetzt erst gelesen, wenn das bei uns passieren würde, dass jemand auf unser ausbruchssicheres Grundstück eine Hündin in Standhitze lässt (alleine kommt sie ja nicht rein, oder?), dann würde ich erst mit der Person sachlich reden und sie zur Abtreibungsspritze auffordern, würde sie sich weigern, würde ich es an meinen Anwalt geben und entweder Decktaxe oder die Abtreibung einfordern. Weil den Rüden kann man ja im Grunde nur noch kastrieren, wenn da niedliche Welpen herauskommen, landen noch mehr läufige Hündinnen im Garten. Find solche unverschämten Aktionen sollte man sofort unterbinden und wenn der Wurf am Ende keinen Cent bringt und die Leute noch draufzahlen würden, dann denken sie vielleicht mal nach. Weil eindeutiger kann so ein Betrug gar nicht sein..

  • Zitat

    Die Welpenverkäuferin haftet 2 Jahre lang für anfallende Tierarztkosten etwaiger Erkrankungen die aus einer solchen Verpaarung entstehen. Das hat das BGB so geregelt.

    Wie jetzt - Züchter zahlen grundsätzlich zwei Jahre lang alle Tierarztkosten ihrer Welpen? Das ist mir neu. In meinem VDH-Vertrag steht ausdrücklich, dass eine Haftung für noch nicht erkannte "Mängel" ausgeschlossen ist?

    Hallo mal-kuck,

    erzähl mal, ist denn alles gut gegangen?

    Viele Grüße von Menke

  • Wohow :lol:


    Das ganze gilt nur für Rassetypischer Erbkrankheiten die auch ein Rassehundeverband vorschreiben würde ( HD/ED bei grossen Hunden z.B.)
    Muss aber nicht von einem Gutachter kommen und muss auch nicht über Generationen nachweisbar sein

    Reichen die 08/15 Aufnahmen vom Haus-TA und zack: Haste Dein Möglichstes getan ;)

    Janz so einfach ist das nämlich nicht dem "Züchter" an die Geldbörse zu gehen

  • Zitat

    Bei richtigen Züchtern ist das eine andere Geschichte soweit ich weiß,weil diese eben schon im Vorfeld ihr bestmöglichstes tuen um Gendefekte auszuschließen.

    Ja, und wenn Gendefekte einer Rasse bekannt sind und blind vermehrt wird, so haftet der Welpenverkäufer ebenfalls.

  • Zitat


    Fakt ist: Die Welpenverkäuferin haftet 2 Jahre lang für anfallende Tierarztkosten etwaiger Erkrankungen die aus einer solchen Verpaarung entstehen. Das hat das BGB so geregelt.

    Wo steht das denn so im BGB? Wenn ein Privatverkäufer (noch macht das die Dame ja nicht gewerblich) tatsächlich unter 2 Jahre Gewährleistung fallen würde, dann könntest du nichtmal dein Auto privat verkaufen ohne 2 Jahre lang Reparaturen zu zahlen. Geht meiner Meinung nach maximal, wenn ein Mängel bewusst verschwiegen wurde. Ich werd aber das gute alte BGB gleich nochmal zur Hand nehmen.

    Außerdem finde ich es immer wieder seltsam, dass hier alle vorschlagen was die TS alles fordern soll. Es wäre meiner Meinung nach sehr schwierig tatsächlich irgendwas einzuklagen. Grundsätzlich hat erstmal die Nachbarin den Schaden, denn sie hat die Kosten für die Trächtigkeit und Aufzucht und das Risiko, dass ihre Hündin es nicht schafft. Die Abtreibung als Schadensminderung kann ich eigentlich nur fordern, wenn die Nachbarin tatsächlich Schadensersatz von mir will. Bleibt sie auf ihrem "Schaden sitzen" und will nix von mir, kann ich auch keine Schadensminderung verlangen.

    Bei Pferde kenne ich es (allerdings auch nur vom Hörensagen), dass der Stutenbesitzer grundsätzlich Nutzungsaufall etc. sowie Kosten für das Fohlen, falls Abspritzen nicht mehr möglich, einklagen kann. Der Verkaufswert des Fohlens wird hier entsprechend gegengerechnet. Aber auch hier ist immer der Eigentümer des weiblichen Tieres erstmal der Geschädigte.

    Man sollte also "zufrieden" sein, wenn die Nachbarin freiwillig auf einen Teil des Gewinns verzichtet und nicht ganz soviel von der blöden Aktion ihrer Pflegetochter hat. In Zukunft lieber alles abschließen.

  • Auch wenn Du Dein Auto privat verkaufst und es stellen sich Mängel heraus , haftest Du als Verkäufer.

    Wenn Du eine Hundeleine kaufst und sie reißt, hast Du ebenfalls einen Garantieanspruch - 2 Jahre lang!

    Es ist völlig unerheblich ob Welpen dauerhaft oder nur einmalig gezüchtet und verkauft werden. Der Verkäufer haftet 2 Jahre lang auf etwaige dauerhafte Erkrankungen.

    Natürlich ist darunter kein Schnupfen, Husten zu verstehen. Vielmehr die rassetypischen erblich bedingten Erkrankungen. So z.B. auch Epilepsien!

  • Ah, ok jetzt verstehe ich dich, aber eigentlich kann man aus der Sache doch relativ einfach rauskommen. Grundsätzlich kann ich schonmal mit in den Vertrag schreiben, dass aufgrund der Mischlingsverpaarung und dem unbekannten genetischen Hintergrund der Eltern grundsätzlich erblich bedingte Krankheiten auftreten können, damit ist der Käufer quasi vorgewarnt.
    Des weiteren geht ja bei Übergabe des Welpen die Beweispflicht auch auf den Käufer über und nachzuweisen, dass die Krankheit definitiv beim Kauf der Welpen schon vorlag, dass wird immer schwieriger umso mehr man sich dem Ende der Frist nähert.

    Übrigens Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe. Tschuldigung für die Besserwisserei, aber da kommt die Ausbildung wieder durch :tropf:

  • § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB besagt, dass üblicherweise Mängelsprüche nach zwei Jahren verjähren, aber ganz so einfach wie es hier teilweise beschrieben wird, ist es auch wieder nicht.

    Zum einen kann man z.B. die Gewährleistung ausschließen und haftet dann normalerweise nur noch für Arglist, zum anderen muss der Verkäufer den Mangel auch zu vertreten haben und zuletzt ist es gerade bei Hunden auch schwierig z.B. OP-Kosten einzufordern, da die meist unverhältnismäßig zum "Wert" des Hundes sind und dadurch meist der "Mangel" nicht komplett beseitigt werden kann, die Nachbesserung fällt in solchen Fällen also meist weg und es bleibt nur noch der Rücktritt oder die Kaufpreisminderung.

    Wenn Jura immer so einfach wäre, gäbe es nicht so viele lange Rechtsstreits und das Studium würde nicht so lange dauern ;)

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