Suche nach dem geeigneten Hund
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Danke für die vielen Antworten, ich bin überwältigt!
Naja, ich persönlich ziehe konkrete Vorfälle und Ereignisse der langweiligen rechtlichen Theorie vor. Und wenn mich mein Hund vor dem Tod rettet, dann zahle ich gerne all mein Geld an den Verbrecher. Außerdem haben wir glaube ich etwas aneinander vorbeigeredet. Ich habe nur davon gesprochen, dass so eine Abwehraktion eines Hundes keinen Maulkorb, Leinenpflicht oder gar Einschläferung zur Folge hat. Dass man in einigen Fällen Schmerzensgeld leisten muss, ist selbstverständlich.
Also bisher habe ich die Erfahrung gemacht, dass Hunde und Katzen sich nur vertragen, wenn sie von klein auf zusammen leben.
Danke an alle und speziell an dich Janosch2011. Deine Antwort hat so ziemlich alles geklärt und da du Erfahrung mit Berner Sennenhunden hast, ist es optimal.
Eine Frage habe ich noch. Hat jemand schon einmal Erfahrungen mit der Umbennung eines Hundes gemacht? Funktioniert das nur bei Welpen? Speziell bei Hunden aus dem Tierheim, sollte es nicht am Namen scheitern, wenn alles stimmt. Ein Hund namens Rudi & Co. muss es dann aber doch nicht sein
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Zitat
Also bisher habe ich die Erfahrung gemacht, dass Hunde und Katzen sich nur vertragen, wenn sie von klein auf zusammen leben.Mein Tierschutzhund kam mit knapp über einem Jahr zu uns und unserer 7 Jahre alten Katze. Obwohl der Hund Jagdtrieb ohne Ende hat, akzeptiert er die Katze als Familienmitglied und auch unsere Katze kommt mit dem neuen Mitbewohner gut klar.
Das ist sicher einerseits Glückssache, andererseits macht die Art und Weise der Zusammenführung viel aus. -
Zitat
Danke für die vielen Antworten, ich bin überwältigt!
Naja, ich persönlich ziehe konkrete Vorfälle und Ereignisse der langweiligen rechtlichen Theorie vor. Und wenn mich mein Hund vor dem Tod rettet, dann zahle ich gerne all mein Geld an den Verbrecher. Außerdem haben wir glaube ich etwas aneinander vorbeigeredet. Ich habe nur davon gesprochen, dass so eine Abwehraktion eines Hundes keinen Maulkorb, Leinenpflicht oder gar Einschläferung zur Folge hat. Dass man in einigen Fällen Schmerzensgeld leisten muss, ist selbstverständlich.
Also bisher habe ich die Erfahrung gemacht, dass Hunde und Katzen sich nur vertragen, wenn sie von klein auf zusammen leben.
Danke an alle und speziell an dich Janosch2011. Deine Antwort hat so ziemlich alles geklärt und da du Erfahrung mit Berner Sennenhunden hast, ist es optimal.
Eine Frage habe ich noch. Hat jemand schon einmal Erfahrungen mit der Umbennung eines Hundes gemacht? Funktioniert das nur bei Welpen? Speziell bei Hunden aus dem Tierheim, sollte es nicht am Namen scheitern, wenn alles stimmt. Ein Hund namens Rudi & Co. muss es dann aber doch nicht sein
OT - sorry. Das Schmerzensgeld ist eine Sache, die nichts mit dem Maulkorbzwang etc. zu tun hat, aber wie das bei dir gehandhabt wird, weiß ich nicht, tut mir leid.
(Und auch ich redete von den praktischen Fällen meiner Arbeit!)
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Zitat
Naja, ich persönlich ziehe konkrete Vorfälle und Ereignisse der langweiligen rechtlichen Theorie vor. Und wenn mich mein Hund vor dem Tod rettet, dann zahle ich gerne all mein Geld an den Verbrecher. Außerdem haben wir glaube ich etwas aneinander vorbeigeredet. Ich habe nur davon gesprochen, dass so eine Abwehraktion eines Hundes keinen Maulkorb, Leinenpflicht oder gar Einschläferung zur Folge hat. Dass man in einigen Fällen Schmerzensgeld leisten muss, ist selbstverständlich.
Tut mir leid, aber solche Beiträge kann ich nicht ernst nehmen. Ich war schon beim Eingangspost der Meinung, mit so wenig Lust auf Hundebeschäftigung und die nicht gerade hundefreundlichen Arbeitszeiten sollte man besser auf die Anschaffung eines Hundes verzichten.
Aber wie Du jetzt die Diskussion zuspitzst auf:
Zitatmein Hund rettet mich vor dem Tod
läuft total aus dem Ruder. Neigst Du zu dramatischen Übertreibungen?
Zu Deiner Wunschbeschreibung eines großen Hundes, der einen Arbeitstag lang alleine bleiben kann, keine sportliche Auslastung benötigt und verdächtige Zweibeiner wirksam abschreckt, fällt mir leider kein Rassevorschlag ein. Mein impulsiver Ratschlag ist: lass es erstmal sein mit Hund und denk noch mal ein bisschen nach.
LG Appelschnut
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Auch wenn eigentlich OT, aber das wird hier immer so gerne behauptet:
Zitat
Im Übrigen - das ist nicht bös gemeint - bloß weil ein Artikel in einer Zeitung steht, heißt das nicht, dass das was dort steht der Weisheit letzter Schluss ist. Tatsache ist, wie hier schon einige schrieben, als Halter bist Du IMMER verantwortlich dafür was Dein Tier macht. Und auch wenn der Hund Dich vor einer Vergewaltigung, einem Mord, was auch immer durch einen gezielten Biss bewahren kann - kann Dich der Bösewicht tatsächlich auf Schmerzensgeld verklagen. Wenn Dir ein Anwalt gesagt hat, das ist i.O. - dann solltest Du ihn nochmal fragen auf welches Gebiet er spezialisiert ist
Hast du eine Quelle, ein Urteil oder irgendetwas anderes Juristisches zur Hand, was diese Behauptung belegt?
Ich hatte mir nämlich durchaus mal die Mühe gemacht und juristische Datenbanken nach ähnlichen Fällen durchforstet und nichts dazu gefunden, was diese Theorie unterstützen würde.
Wenn man angegriffen wird, darf man sich grundsätzlich wehren, das nennt sich Notwehr und ob man dafür nun schlägt, ein Messer nimmt oder der Hund im Arm packt, ist rechtlich gesehen meiner Meinung nach egal, solange die Notwehraktion angemessen war. -
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Genau so ist es. Ein Verbrecher, der ein Mädchen ausrauben will und Pfefferspray ins Gesicht bekommt, kann das Mädchen auch nicht wegen Körperverletzung anzeigen.
"§ 227
Notwehr(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Ein Hund erscheint mir als eine erforderliche und angemessene Verteidigung, um den rechtswidrigen Angriff von sich abzuwenden.
Selbst wenn das Gericht einen Wesenstest veranlassen würde, würde der Hund ihn mit Leichtigkeit bestehen. Nur weil er sein Herrchen gerettet hat, ist er ja nicht auf einmal eine blutrünstige Bestie. Sein Wesen hat sich ja dadurch nicht verändert.
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Zitat
Genau so ist es. Ein Verbrecher, der ein Mädchen ausrauben will und Pfefferspray ins Gesicht bekommt, kann das Mädchen auch nicht wegen Körperverletzung anzeigen.
"§ 227
Notwehr(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Ein Hund erscheint mir als eine erforderliche und angemessene Verteidigung, um den rechtswidrigen Angriff von sich abzuwenden.
Selbst wenn das Gericht einen Wesenstest veranlassen würde, würde der Hund ihn mit Leichtigkeit bestehen. Nur weil er sein Herrchen gerettet hat, ist er ja nicht auf einmal eine blutrünstige Bestie. Sein Wesen hat sich ja dadurch nicht verändert.
Du vermischst leider wieder verschiedene Bereiche. Das eine ist der Wesenstest, der ggf deinen Hand zu einem Gefahrhund macht.
Das ist öffentliches Ordnungsrecht und in jedem Bundesland anders gehandhabt. (Hier müsstest du einen SEHR guten Anwalt haben, damit das Gericht in deinem Sinne entscheidet)
Das "Wesensargument" stimmt, aber demnach dürfte es keine Listenhunde per se geben und wer einen Menschen gebissen hat, gilt hier nunmal als Gefahrhund (es sei denn, die Verhältnismäßigkeit wäre gewart, aber dafür bräuchtest du eben einen guten RA!)Das andere ist die "Notwehr" (die Frage, ob du Schmerzensgeld zahlen musst oder nicht). Außerdem bei dem "Pfefferspray-Beispiel" kommt es auch drauf an, wie stark der Hund zubeißt oder auch nur anspringt und dadurch verletzt (siehe Verhältnismäßigkeit). Da entstünde durch ein Pfefferspray u.U. weniger Schaden!
Ob Notwehr vorliegt oder nicht ist Strafrecht! (ja, die Deutschen müssen alles kompliziert gestalten - unbedingt!)Aber die Theorie ist leider wirklich oft anders als die Praxis.
Zur Topic:
Ich bleibe dabei: Warte einfach erstmal ab und überlege dir gut, ob du einen Hund finanziell halten kannst, Rassevorschläge hast du ja schon gute bekommen. (Ein Bellfreudiger Hund mit Hütetrieb aber ohne Aggressivität ist übrigens auch der Collie, nur wie viel Auslastung der braucht, da hörst du überall verschiedenes. Im Prinzip reicht dem aber richtig Laufen, es muss kein Hundesport sein.)
Ich glaube, du kriegst das hin, wenn du wirklich ehrlich zu dir sein kannst, ob du dir den Hund finanziell leisten kannst (und willst!) und ob du mit Abweichungen von deinem Ideal leben kannst und wenn ja, mit welchen.
Stell dir also im Groben drei Fragen:
- Habe ich genug Geld für den Hund? (ich persönlich rechne 200 Euro im Monat, habe allerdings auch für TA-Kosten ein Sparkonto)
- Habe ich genug Platz? (Bernersennen Hunde sind groß!)
- Kann ich mit dem Dreck leben?
- Habe ich wirklich bei jedem Wetter Lust (auf die es nicht unbedingt ankommt, solange du es auch ohne Lust machst) und Zeit, deinen Hund körperlich auszulasten (wenn der den gesamten Arbeitstag schläft, dann wird er spätestens wenn du nach Hause kommst seine Rechte einfordern) oder hast du eine entsprechende Hundebetreuung?
- Wird der Hund bei mir glücklich? (Eine Frage, die man nur persönlich beantworten kann meines Erachtens nach. Hier im Forum gehen die Meinungen dazu sehr weit auseinander.)Das wären so im Groben die Fragen, die mir da einfallen würden. Ich musste mich wie gesagt vor kurzem mit sehr ähnlichen Themen auseinander setzen und hoffe, eine verträgliche Lösung gefunden zu haben.
So genug geschwafelt, gute Nacht! :)
Takara
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Irgendwie verstehe ich die Debatte um den "Hund zur Notwehr einsetzen" nicht so ganz.
Es geht also darum, dass der Hund im Falle eines Falles beschützen würde...? Ich kann diese Frage irgendwie nicht so recht ernst nehmen. Ich denke, jeder Hund würde, wenn eine Bedrohung da ist, seinen Halter verteidigen, wenn die nötige Bindung da ist. Aber irgendwie ...
Naja, ich will ehrlich sein: Ich habe mir NOCH NIE über sowas Gedanken gemacht. Wie oft sollte so eine Situation schon vorkommen?
Ist schon in Ordnung, dass ihr drüber sprecht, um die Thematik zu klären. Allerdings erschließt sich mir der Sinn halt nicht so wirklich, weil ich einen Hund aus vielen anderen Gründen in mein Leben hole, aber nicht aus DIESEM Grund. (Ich weiß, du willst ihn nicht nur aus diesem Grund, aber allein, dass dir so etwas einfällt, finde ich halt für mich persönlich merkwürdig) Aber nichts für Ungut.
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Zitat
Irgendwie verstehe ich die Debatte um den "Hund zur Notwehr einsetzen" nicht so ganz.
Es geht also darum, dass der Hund im Falle eines Falles beschützen würde...? Ich kann diese Frage irgendwie nicht so recht ernst nehmen. Ich denke, jeder Hund würde, wenn eine Bedrohung da ist, seinen Halter verteidigen, wenn die nötige Bindung da ist. Aber irgendwie ...
Naja, ich will ehrlich sein: Ich habe mir NOCH NIE über sowas Gedanken gemacht. Wie oft sollte so eine Situation schon vorkommen?
Ist schon in Ordnung, dass ihr drüber sprecht, um die Thematik zu klären. Allerdings erschließt sich mir der Sinn halt nicht so wirklich, weil ich einen Hund aus vielen anderen Gründen in mein Leben hole, aber nicht aus DIESEM Grund. (Ich weiß, du willst ihn nicht nur aus diesem Grund, aber allein, dass dir so etwas einfällt, finde ich halt für mich persönlich merkwürdig) Aber nichts für Ungut.
Die TS sucht genau so einen Hund und ich hatte verhindern wollen, dass sie sich nicht der Konsequenzen bewusst ist, deswegen wollte ich das ganz gerne geklärt haben.
So und nun bin ich wirklich weg - bis morgen *wink*
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Das war auch nicht gegen dich (und auch gegen sonst niemanden) gerichtet.
Ich wollte das einfach mal reinwerfen, weil es sich mir generell nicht erschließt, weshalb man so sehr auf dieser Eigenschaft "rumreitet". Klingt jetzt alles blöder, als ich es eigentlich meine... Ich hoffe, es wird trotzdem richtig verstanden.
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