Tierquälerische Anbindehaltung?

  • Zitat


    Sind denn bei schlechtem Wetter die Kollegen die Angst vor Hunden haben nicht da, oder warum können sie dann rein und ansonsten nicht?


    Die Hunde könnten auch bei schönem Wetter rein. Ich denke halt nur, dass vielleicht angenehmer ist für die Beiden an der frischen Luft liegen zu können.

  • Ich arbeite in der Automobilindustrie am Fliessband, wenn ich aufs Klo muss ziehe ich an einer leine, dann bekommt ein Unterstützer ein Signal, kommt zu mir fragt was ist und löst mich ab damit ich aufs Klo kann. Ich arbeite im 90 Sekundentakt. Alle 1, 5 Stunden hab ich mindestens 10 Min Pause, im Sommer ist es so heiss das der AG freiwillig Hitzewasser stellt. Wenns ein wenig tröpfelt machen die Dachluken automatisch zu und die Gewerkschaft verteilt Schweisstücher für die Stirn. Zur zeit arbeite ich in der Spätschicht von 14 Uhr bis 23 Uhr.
    Es interessiert niemanden wie ich und die Kollegen uns fühlen wenn wir zum Werk rauslaufen das wir noch Fahrtweg usw haben, eine Familie einen Haushalt Haustiere Kinder usw.
    DAS ist ein Hundeleben, DAS was die Threaderöffnerin hier beschreibt ist ein Prinzenleben, die Hunde gehen mehrere Stunden täglich Gassi wo sie richtig toben können, sie haben verschiedene Untergründe zum Auswählen, genügend Wasser und Futter und immer wieder kommt jemand und schaut nach ihnen, spielt kurz knuddelt usw.
    Schattenplatz usw, ok 2 Meter find ich auch etwas kurz aber im Grunde ist das doch alles ok.
    Schön das es die Möglichkeit gibt die Hunde mitzunehmen.

  • Ich würde mal behaupten, es ist eigentlich egal, was du da jetzt machst oder wie du das findest oder jemand anders.



    Es gibt einfach viele selbsternannte Sheriffs .... Und das wäre für mich der Hauptgrund, meine Hunde nicht draußen anzubinden. Guck doch einfach mal, wie viele Leute sich hier a haltungsformen aufgeilen, die nach dem tierschutzgesetz vollkommen einwandfrei sind... Da brauchst du mit deinen 2m Leinen garnicht erst kommen.
    Da gibt's unzählige threads und ich würde sagen, ginge es hier nicht um deine Hunde, sähen die Antworten nochmal anders aus.


    So wie es jetzt ist, bin ich mir recht sicher, dass es, wenn es "hart auf hart" kommt, als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gesehen wird. Ich hätte hier Auch Angst, dass ich die Hunde am Ende garnicht mehr mitbringen kann.


    Ich würde sie also wenn dann, im pausenraum lassen.



    Es ist halt leider so... Es gibt immer Leute, die immer besser wissen, was andere tun sollen. Ich habe auch schon erlebt, dass Besuch vom vetamt kam, weil man der Meinung war, es wäre besser für den Hund, während Abwesenheit auf dem Sofa zu liegen (wo er sich nicht lösen kann, nichts sieht etc), als die zeit im großen Zwinger mit angeschlossene, Auslauf zu verbringen.
    Gut, in diesem fall konnte man dem Halter rechtlich nichts.. Den Ärger hat man erstmal trotzdem. Ich denke allerdings, du würdest bei einer Anzeige hier den kürzeren ziehen.




    BTW, ich finde nicht viel mehr als 2m für ein großen Hund für die lange zeit auch nicht so genial.

  • Unser VetAmt sieht es tatsächlich auch so, dass Hunde die auch nur Stundenweise an der Leine draußen sind unter den Paragraphen 7 fallen. Was für uns heißt, dass meine Hunde dann ab jetzt drin sein werden, wodurch sich nichts für die Hunde ändert, ausser das sie sich nicht draußen an der frischen Luft und vormittags wenn gewünscht in der Sonne aufhalten können. :ka: So ist es dann eben. Dann gehen sie halt in der Pause mit mir raus und können den Rest im Pausenraum verschlafen.

  • Also ich fand die Idee mit den Gartenflexis ganz toll. Wäre das denn nicht möglich? Dann könntest du sie z.B. auch mal 2 Stunden draußen lassen...


    Bei 1-2 Stunden können die nichts sagen, meine Hündin ist beim grillen bei meinen Eltern auch angebunden, so 2 - 3 Stunden.


    LG
    Missa

  • Zitat

    Unser VetAmt sieht es tatsächlich auch so, dass Hunde die auch nur Stundenweise an der Leine draußen sind unter den Paragraphen 7 fallen. Was für uns heißt, dass meine Hunde dann ab jetzt drin sein werden, wodurch sich nichts für die Hunde ändert, ausser das sie sich nicht draußen an der frischen Luft und vormittags wenn gewünscht in der Sonne aufhalten können. :ka: So ist es dann eben. Dann gehen sie halt in der Pause mit mir raus und können den Rest im Pausenraum verschlafen.


    Woher weißt du das jetzt? Hast du gefragt? Wo setzen die die Grenze? 1 Stunde? 2?5?
    Ich meine, JEDER wird sicher mal die Gelegenheit habe, seine Hunde für einen gewissen Zeitraum nicht tierschutzgerecht zu halten. Sei es, weil er im Auto wartet beim Einkaufen (2 Stunden auf 1,5qm Kofferraum), beim Essengehen im Restaurant (2 Std. an der 1m-Leine festgebunden) oder auf dem Campingplatz/Turnierplatz/Hundeplatz den ganzen Tag festgebunden am Auto oder was auch immer. Man wird dazu alleine ja schon genötigt, da man Hunde fast überall an der Leine halten muss.
    Rein willkürlich können die doch gar nicht entscheiden, wo eine alltägliche Situation mit kurzfristigem Minimalst-Bewegungsraum aufhört und wo eine Anbindehaltung gemäß §7 anfängt. Zumal man im Alltag, nach den meisten Hundeverordnungen, den Hund an einer Leine von maximal 2m zu führen hat.


    Bei Pferden, um das Thema mit dem gesetzlich vorgeschrieben Unterstand auf einer Koppel nochmal aufzugreifen, hat mal jemand in den Raum geworfen, dass das eine zuständige VetAmt die Grenze von "alles was nicht die Nacht über andauert" bis zu "ab 6 Stunden Aufenthalt auf der Weide" argumentiert hat, um einen Unterstand zu fordern. Völlig willkürlich, ohne Einigung.

  • Natürlich ist das relativ willkürlich und kommt auf die Auslegung des entsprechenden Mitarbeiters an. Allerdings meine ich mal beim Paragraphen zur Zwingerhaltung gelesen zu haben, dass "Haltung" so definiert wird, dass z.B. Für einen Hund, der regelmäßig an 5 Tagen die Woche den größten Teil des Tages außerhalb seines Zwingers verbringt, weniger Zwingerfläche zur Verfügung stehen muss.

  • Kannst du das nicht einfach einteilen? Vielleicht zwei Stunden raus, zwei Stunden drin, usw. Oder vielleicht die Hälfte der Zeit für jeweils 4 Stunden? :???:

  • Zitat

    Woher weißt du das jetzt? Hast du gefragt? Wo setzen die die Grenze?


    Ja, ich habe beim VetAmt gestern direkt nachgefragt (per Email). Heute hatte ich die Antwort. Die Sinngemäß so aussah:



    Da ich leider keine Laufleine anbringen kann, wäre auch die zeitlich begrenzte Anbindehaltung tierschutzwidrig. Alle anderen Punkte wären erfüllt.


    Ich habe in der Email genau berichtet wie die Anbindung aussehen würde. Diese geht je nach Dienst halt entweder 4, 6 oder 8 Stunden. Und dieser Zeitraum fällt dann wohl schon in die Anbindehaltung.


    Zitat

    Kannst du das nicht einfach einteilen? Vielleicht zwei Stunden raus, zwei Stunden drin, usw. Oder vielleicht die Hälfte der Zeit für jeweils 4 Stunden? :???:


    Das ist natürlich möglich. Ich habe mir da schon meine Gedanken gemacht letzte Nacht und es wäre doch gelacht, wenn sich für das Problem keine Lösung fände. :)

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