Hund geht auf Männer los, die er nicht kennt!

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    Ja, leider. Und die sind hier für einen sehr, sehr großen Landkreis zuständig. Tragisch. Und dann hängt es tatsächlich von den Schreibtischtätern ab...


    Aber egal. du weißt, was ich meine. Da wird es dann oftmals schwierig, als HH gegen anzukämpfen.



    Schwierig, ja, mag sein, aber nicht aussichtslos. Mir geht diese Schwarz-Weiss-Malerei total auf den Sender, ich-armer-HH-alle-haben-sie's-auf-mich-abgesehen. Wuuuhaaa...keine Ahnung, wie man mit dieser Mentalität durchs Leben kommt. Natürlich muss man auf seinen Hund achten und alles, aber ich persönlich finde mein HH-Dasein ohne das Damoklesschwert der vollumfänglichen Haftung über meinem Kopf irgendwie angenehmer.

  • wenn irgendetwas etwas passiert und man wird gar verurteilt..
    kommt es immer auch auf den richter in aller erster instanz darauf an. ist dieser eher nicht "pro hund" eingestellt ist und bleibt man immer der dumme und der hund der schlussendlich leittragende.
    das sollte einem immer bewusst bleiben wenn man (in meinen augen ziemlich blauäugig) den hund irgendwo anbindet.
    es kann immer was passieren und man kann die leute, welche an so einem hund vorbei gehen nicht einschätzen.
    es können auch nur kinder sein, welche den hund streicheln wollen und der hund eine bedrohung darin sieht und sich (egal aus welchem grund) dagegen wehrt. sei es aus unsicherheit oder sonstwas. das interessiert nachher niemand mehr.
    ein hund hat nicht zu beissen, abwehrschnappen etc : das ist nunmal heutzutage (leider) fakt.
    zu gross ist doch das (absehbare) risiko, als dass ich es auch noch heurausfordern würde....
    ich finde es ziemlich unverantwortlich den hund gar auf so leichtsinnige art und weise schlussendlich (wenn etwas passiert) zu "opfern", vor allem wenn es vermeidbar gewesen wäre.

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    Nee, lass mal. Sowas hab ich nicht nötig. Wir sind ausserdem nicht in den USA, wo ein Präzedenzfall alle Zweifel beseitigt.


    Meine "Meinung" resultiert wenigstens nicht aus der Lektüre von Foreneinträgen.


    Ich weiss echt nicht, was so schlimm daran ist, wenn man als Nicht-Jurist bei juristischen Themen falsch liegt. Ich erzähle einem Arzt doch auch nicht, wie er seine Arbeit zu machen hat.



    Lunasmama, du kannst hier natürlich sagen, dass du Jurist bist. Und dass ich Nichtjurist bin ( wie kommst du zu der Annahme? - ich sag jetzt mal nicht, was ich studiert habe :lol: ). Ob das der Wahrheit entspricht, kann man in einem Forum recht schlecht nachprüfen - im Internet tummeln sich ja leider noch mehr Pseudologen als im realen Leben.
    Zumindest habe ICH gelernt, die Rechtsgrundlagen anzugeben, ebenfalls Urteile zu zitieren (das waren überwiegend Links zu Urteilen, nicht zu Forenbeiträgen, die ich aufgelistet hatte - Präzedenzfälle waren in meinen Augen keine dabei, sondern - wie im detuschen Rechtssystem üblich - Einzelfallentscheidungen) , die meine eigene Auffassung der Rechtslage untermauern und vor allem, sachlich bei der Argumentation zu bleiben.
    Lernte man das du deiner Zeit des Jurastudiums nicht?

  • lunasmama, ich geht mit dir durchaus konform.
    In diesem speziellen Fall hier (oder in vergleichbaren Fällen) obliegt es allerdings definitiv dem Halter, seinen Hund besonders zu schützen - und selbstverständlich zu fördern. Am besten mit wirklich professioneller Hilfe.

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    like111




    Übrigens, dass der HH "in der Regel" haftet, heisst NICHT: IMMER. "In der Regel" , "Grundsätzlich" usw. sind in der Juristerei KEINE inhaltslosen Floskeln, sondern Hinweise auf das Bestehen von Ausnahmen. Man muss den Einzelfall betrachten, insbesondere, (zum bestimmt 5. Mal, langsam wirds langweilig), das Mitverschulden des Geschädigten. Ist so. Ist nicht nur bei Tierhalterhaftung so, sondern immer, wenn man irgendwie einen Ersatz fordert, weil jemand einem irgendwas getan hat, immer dann wird auch gefragt, inwieweit man selbst zu dem Schaden beigetragen hat. Keine Ahnung, warum es so schwer ist, das zu begreifen. Wenn es einen Autounfall gibt, ist es doch auch normal, dass geguckt wird, wer in welchem Maße Mist gebaut hat, oder glaubst du das auch nicht? (nicht dass es von besonderer Relevanz wäre)





    Mir ist die Begrifflichkeit von "in der Regel" und "grundsätzlich" durchaus bekannt - genau deshalb hab ich das so geschrieben. Ich möchte als Hundehalter aber nicht darauf vertrauen, eine eventuelle Ausnahme vom Grundsatz zu sein in meinem konkreten Fall - das Risiko ist mir zu hoch, dafür hab ich zu wenig Lust auf Ärger und Konfrontation mit klagewilligen Mitbürgern. Da sorge ich lieber vor, dass mein Hund gar nicht die Gelegenheit bekommt, irgendeinen Dummdödel mittels Zähnen abwehren zu müssen. Ist das so schwer zu verstehen?


    Zudem vermischt du jetzt Gefährdungshaftung ( wie beim Tierhalter) mit normaler Schadensersatzpflicht z.B. nach § 823,, die selbstverständlich verschuldensabhängig ist.

  • Ach wie süß. Ich denke ich hab echt mehr als genug zur Sache gesagt, ich muss mich nicht wiederholen. Leider gehst du nicht wirklich drauf ein, deshalb hab ich echt keine Lust mehr auf diesen Hickhack hier. Ich wollte nur etwas Aufklärungsarbeit leisten, wenn du aber damit nichts anfangen kannst, ist es mir auch egal. Ist ja auch nicht lebensnotwendig. Übrigens, Urteile sind IMMER Einzellfallentscheidungen, auch solche, die im case law dann für andere Gerichte im betreffenden Gebiet bindend sind und deshalb als Präzedenzfälle bezeichnet werden. Und nochmal, sowas gibt's hier in dem Sinne nicht, also KANNST du auch keine Präzedenzfälle verlinkt haben.


    Du bist ganz sicher keine Juristin. Nicht weil du einfach alles doof findest, was ich schreibe, sondern weil du die Strukturen nicht kennst.

  • Ich vermische gar nix. Diese Rechtsinstitute greifen ineinander und bei beiden stellt sich die Frage mach dem Mitverschulden. Ich kann und will hier ganz sicher kein umfassendes Gutachten reinklatschen, nur um DIR zu beweisen, dass ich weiss wovon ich rede.



  • hast du etwas überlesen oder so was ich geschrieben habe,... ich LASSE meinen hund NICHT vor nem aldi angebunden wenn ich nur mal SCHNELL einkaufen gehe... dieses BLABLABLA von wegen FAHRLÄSSIG uns so weiter ist mir durchaus im klaren ich habe seit ich 2Jahre alt bin immer schon HUNDE gehabt und SIE NIE aber wirklich NIE angebunden vor nem geschäft wenn ich mal SCHNELL einkaufen musste. DA GEHE ICH OHNE HUND HIN. Nur an diesem TAG war es ne AUSNAHME. oder SOLL ich VERDURSTEN? der HUND kann mal SCHNEE fressen wenn er DURST hat aber was ist mit DEM MENSCHEN?? :explode:


    also ich sag mal so DU kennst MICH nicht.. :pfeif: und MAL ABGESEHEN davon bin ich MIR VOLL IM KLAREN was für KONSIQUENZEN man daraus ziehen kann einen HUND FAHRLÄSSIG iwo anzubinden, wobei ich genau weiss wie er vom wesen her ist weil ich ihn als baby schon KANNTE ihn aber eben erst JETZ bekommen habe weil es bei SEINER VORBESITZERIN einfach nicht mehr gegangen ist. DEMENTSPRECHEND bin ich JETZ schon auf der SUCHE nach nem hundeTRAINER...


    also lasst es doch einfach mal gut sein juristisch gesehen hin oder her.. es kommt immer auf den halten und den hund zurück... :denken: auch wenn der richter mal nicht der meinung sein kann.. doch in den meisten fällen kommt es immer auf die HH zurück...


    also bitte lasse es gut sein erlich :gott:


    achja und sry das man hier auch mal späschen macht.. man soll nicht immer ales so eng sehen :muede:

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    Mir ist die Begrifflichkeit von "in der Regel" und "grundsätzlich" durchaus bekannt - genau deshalb hab ich das so geschrieben. Ich möchte als Hundehalter aber nicht darauf vertrauen, eine eventuelle Ausnahme vom Grundsatz zu sein in meinem konkreten Fall - das Risiko ist mir zu hoch, dafür hab ich zu wenig Lust auf Ärger und Konfrontation mit klagewilligen Mitbürgern. Da sorge ich lieber vor, dass mein Hund gar nicht die Gelegenheit bekommt, irgendeinen Dummdödel mittels Zähnen abwehren zu müssen. Ist das so schwer zu verstehen?



    sag mal, kannst du lesen? Wie oft noch, ich bin sehr wohl der Meinung, dass man auf seinen Hund achten muss, ihn erziehen und verantwortungsbewusst führen. Herrgott, wie ich sowas hasse. Du, nichts für Ungut, aber scheinbar kapierst du Null, was ich sage. ICH WOLLTE NUR EINEN RECHTSIRRTUM AUFKLÄREN UND KEINEN AUFRUF STARTEN, DIE HUNDE UNBEAUFSICHTIGT VOR SUPERMÄRKTEN ANZUBINDEN. Mein Gott, ist das mühselig.

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    Genau mein Beuteschema. :herzen1:



    bin total begeistert vom ihm auch wenn er seine macken hat aber da kann man immer noch was machen... er lernt total schnell und ist von grund auf herzlich

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