Hund geht auf Männer los, die er nicht kennt!

  • [/quote] also wenn es nach ihm geht hat er nie genug :headbash: :dielaughing:[/quote]




    Siehst du, schon haben wir das Problem gelöst. Er ist nicht aggro, er hat Hunger!!! :lachtot: Oh mann, es ist spät.[/quote]


    nja nach ihm gesehen sollte er schon kugelrund sein und sich nicht mehr bewegen können... :hust:


    aber was solls schlimmer kanns nicht mehr werden mit dem hunger :lachtot:


    problem gelösst würd ich mal sagen...

  • dass der Hund sich bei Fremden anders aufführt als bei Bekannten, ist doch logisch. Tun wir doch auch, tun die meisten Hunde. So blöd ist er halt nicht, dass er alle über einen Kamm schert.
    Dass auch der allerliebste ( wirklich allerliebste!!!) Hund angebunden beißen kann, wenn er nur ausreichend gepiesackt wird, musste ich vor vielen Jahre leider auch erfahren. Seitdem wird bei mir kein Hund mehr allein angebunden. Denn haften tut immer der Hundehalter. Das mag man glauben - oder auch nicht. Wer es nicht glaubt, muss zumindest gern und viel Zeit aufwenden können für Aussagen vor Polizei und Gericht, Gerichtsverhandlungen, etc. etc.
    Ich lass meinen Hund daheim oder im Auto, wenn ich einkaufen. Punkt.


    Vertrauen aufbauen zu fremden Menschen würd ich torzdem probieren - wer möchte schon gern einen Hund, auf den er ständig achten muss - das ist nur stressig, besonders, wenn man ihn gern und oft dabei hat.. Leckerli geben lassen und freundliches Zureden hilft da sicher etwas.....

  • Ganz ehrlich, und trotz aller Witzchen hier... bitte, wenn Du diesen Hund behalten willst, such Dir einen vernuenftigen, kompetenten Trainer.
    Ich bin ganz bestimmt nicht gegen das Halten "solcher" Hunde - hab ja selber zwei - aber mit einem Listenhund uebernimmt man halt auch sehr viel mehr Verantwortung. Keine einzige der Rassen, die in Deinem Mischling stecken, ist einfach zu fuehren. Du musst Dir dessen bewusst sein, was Du da an der Leine hast und entsprechend Zeit, Geld und Arbeit in Deinen Hund stecken.


    Es ist fuer solche Hunde eh schon schwer genug, sogar fuer die mit Wesenstest und allem Pipapo. Du hast das grosse Glueck, mit Deinem Hund in Oesterreich zu leben, wo noch nicht ueberall Rasselisten eingefuehrt sind und wo Du nicht Angst haben musst, dass Dein Hund den Wesenstest nicht besteht. Aber mit jedem Vorfall dieser Art bringst Du nicht nur Deinen Hund und Deine Mitmenschen in Bedraengnis, sondern lieferst auch einen weiteren Grund dafuer, rassespezifische Gesetze einzufuehren. Dein Handeln hat also nicht nur Konsequenzen fuer Dich und Deinen Hund, sondern auch fuer uns andere Listenhundhalter.
    Es ist dann auch vollkommen egal, wie bloed sich der Gebissene verhalten hat, oder wer haftet - am Ende ist immer der Kampfhund und dessen Halter schuld.

  • @ Regula
    Hast meine vollste Zustimmung.


    Und ja, als echte Spaßbremse würde ich mir auch überlegen, ob das Anspringen von Menschen wirklich lustig ist, ganz egal ob aus Freude, oder sonstwie. Das findet vermutlich auch nicht jeder spaßig.

  • Ich weiss echt nicht, woher ihr eure Rechtskenntnisse hat und vor allem, warum es euch so schwer fällt, es auch nur für möglich zu halten, dass die Gerüchte, die ihr diesbezüglich irgendwo aufgeschnappt habt, falsch sein könnten.
    Ich binde meinen unsicheren Hund auch nicht vorm Supermarkt an, und es ist auch nicht so, dass man im Falle eines Falles ohne Weiteres komplett aus der Haftung entlassen wird, aber dieses "Man ist dann total am Arsch egal was"-Dogma ist einfach Unsinn.

  • Die Tierhalterhaftung aus BGB kannst du im § 833 nachlesen - die ist verschuldensunabhängig. Deshalb hat man IM NORMALFALL eine Versicherung.


    "§ 833
    Haftung des Tierhalters.



    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."


    Satz 2 trifft beim Hund nicht zu, da kein Nutztier.


    Strafrecht ist was anderes - darüber hat sich hier ja keiner ausgelassen - denn dafür braucht es VERSCHULDEN.


    Es gibt durchaus Urteile, aus denen man eine gute Tendenz der Gerichte erkennt:
    http://www.kostenlose-urteile.…nnen-beissen.news7286.htm
    http://www.kostenlose-urteile.…ndenen-Hund.news12670.htm
    http://www.jurablogs.com/de/zu…-angeketteten-hund-haftet
    http://www.ag-hund.de/wbb/thread.php?postid=22671
    http://www.recht.de/archiv/vie…4679c726e08197558d9cd6e22


    ICH habe zumindest keine Lust auf den Ärger, der IMMER mit einem Biss meines Hundes verbunden wäre.
    Aber manchem machen Gerichtsprozesse und Schriftkram mit der Versicherung ja auch Spaß.....

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