VDH Vermehrer??

  • Hallo @all,

    Bin grad mal wieder auf der HP unserer Züchterin unterwegs, da sehe ich... die Hündin wird, 6 Monate nach dem Wurf, wieder gedeckt! :schockiert:

    Wie kann das sein? Denke da soll ein Jahr dazwischen liegen? Fühle mich grad verarscht und auf den Leim gegangen... da sucht man wochenlang und erwischt dann doch das schwarze Schaf? :ugly:

    Who knows? :hilfe:

    • Neu

    Hi


    hast du hier VDH Vermehrer?? schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!*


    • Hallo Lollipop!
      Ist deine Züchterin denn Mitglied im VDH? Und um welche Rasse handelt es sich?
      Ich würde es vermutlich dem Verein melden, bzw. nachfragen ob das denn so in Ordnung ist.
      Persönlich kenne ich mich mit VDH und Zuchtregeln nicht aus, deswegen kann ich dir da nicht wirklich helfen.

      Liebe Grüße,
      Lisa.

    • DRC und GRC...

      ich meinte, der VDH schreibt mind 1 Jahr Abstand zwischen den Würfen vor... :tropf:

      ach ja, es geht um Goldies. :smile:

    • Die Zuchtordnung des Vereins, in dem die Züchterin züchtet, knows. Als Beispiel die Zuchtordnung des DRC:
      § 6.1 Häufigkeit der Zuchtverwendung
      Hündinnen dürfen innerhalb von 24 Monaten maximal 2 Würfe aufziehen. Maßgeblich ist der errechnete Wurftag. Im Laufe des Zuchteinsatzes bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres der Hündin sind nicht mehr als insgesamt 5 Würfe erlaubt.

      Quelle

      Nach dieser Zuchtordnung dürfte die Hündin also direkt in der nächsten Hitze wieder belegt werden, sofern sie dann nicht mehr als 2 Würfe innerhalb von 24 Monaten hat. Sinnvoll finde ich es trotzdem nur bedingt - kommt ein bissl drauf an, wie alt und wie fit sie allgemein ist und wie groß der letzte Wurf war.

    • Aus der Zuchtordnung des VDH vom Mai 2012:

      § 6 Zuchttiere
      1. Das zuchtfähige Alter des Rüden legen die Rassehunde-Zuchtvereine fest, wobei das
      Mindestalter von 12 Monaten nicht unterschritten werden darf.
      Die erste Zuchtverwendung der Hündin darf nicht vor der Vollendung des 15. Lebensmonats
      erfolgen.
      2. Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Eine Hündin soll
      innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen; Stichtag ist der Wurftag.

      Bei starken Würfen können die Rassehunde-Zuchtvereine Sonderbestimmungen erlassen, z.B.
      Einsatz von Ammen, Vorschriften für den Zeitpunkt des nächsten Belegens der Hündin und
      Sonderkontrollen.


      D. h. das, was die Züchterin dort macht, ist zulässig - danach muss die Hündin aber eine längere Pause machen.

    • Ach so... :tropf:

      Thanx, Rotbuche, ich war grad total :omg:

      Irgendwie werd ich trotzdem das Gefühl nicht los, dass Tierliebe doch anders ausschaut... :/

    • Zitat

      Ach so... :tropf:

      Thanx, Rotbuche, ich war grad total :omg:

      Irgendwie werd ich trotzdem das Gefühl nicht los, dass Tierliebe doch anders ausschaut... :/


      Es gibt Fälle, wo zu einer schnellen Nachdeckung aus "medizinischen Gründen" geraten wird. War der vorherige Wurf ein Kaiserschnitt?

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