Hund beißt Kind... OA
- Dawny
- Geschlossen
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Da er laut Mann nur noch nervt.
Sollte sich die Familie nicht zusammen setzen und an einem Strang ziehen und sich zukünftig um die Erziehung des Hundes kümmern, wäre bei dieser Einstellung eine Abgabe wirklich am Besten
Es ist ja bereits eine Ablehnung ggü. des Hundes vorhanden.ZitatNaja das OA wird doch auch tätig wenn draussen ein Hund einen Menschen beißt... ist doch auch ein Unfall?
ja schon, aber hier handelt es sich Unfälle in der Öffentlichkeit. Der Unfall ist aber zu Hause in den eigenen vier Wänden passiert. Was soll das OA da machen??? Wenn mir das gefällt das der Hund um sich beißt.... kann das OA nicht viel machen, außer er gefährdet die Öffentlichkeit. -
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Großeltern können ihre Enkelkinder den Eltern nicht wegnehmen. Großeltern haben, gegen alle gängigen Meinungen, keinerlei Rechte an ihrem Enkelkind.
Großeltern können nach Überprüfung durch das Jugendamt, z. B. beim Tod der Eltern, das Enkelkind als Pflegekind bekommen. Vormund bleibt das Jugendamt bzw. das Vormundschaftsgericht.
Dauerhafte Gefährdung. Da müßte es schon zu einer schwerwiegenden Verletzung oder zu wiederholten leichten Verletzungen gekommen sein, die ausschließlich in der mangelnden Aufsichtspflicht der Eltern liegen. Und das muß erstmal bewiesen werden.
Allerdings frage ich mich, wenn ich deine Schilderung der Situation in der Familie lese, ob es nicht für den Hund besser wäre, dort hin zu kommen, wo er gewollt ist.
Gaby und ihre schweren Jungs
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Naja, wie es derzeit aussieht bleibt der Hund wo er gewollt ist. Die Eltern wollen sich wohl trennen. der Hund sowie das Kind würden dann bei der Mutter bleiben.... denke ich.
Ich weiß halt nicht wie das mit Sorgerecht usw aussieht... ob der Vorfall darauf Auswirkungen hätte etc.
Von der Freundin, sowie ihrer Familie wird der Hund geliebt und sie sehen dass sie Fehler zwecks mangelnder Erziehung gemacht haben.
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Leider haben sie dem Hund das knurren abgwöhnt... und geraten selber häufig in die Situation das sie ihren Hund unbewusst bedrohen und auch abgeschnappt werden... mit Schrammen.
Bravo ..... einem Hund können viele weder Sitz, noch Hier beibringen, aber das Knurren aberziehen funktioniert meist BestensDa könnt ich schon wieder k....
ZitatGroßeltern können ihre Enkelkinder den Eltern nicht wegnehmen. Großeltern haben, gegen alle gängigen Meinungen, keinerlei Rechte an ihrem Enkelkind
Die Großeltern können höchstens beim Jugendamt vorstellig werden, der Rest ist offen. Wie Gaby schon sagte: die Großeltern würden nur eine Pflegschaft erhalten, aber kein alleiniges SorgerechtZitatIch weiß halt nicht wie das mit Sorgerecht usw aussieht... ob der Vorfall darauf Auswirkungen hätte etc.
Ich sage jetzt mal eher unwahrscheinlich. Es handelt sich hier um den gemeinsamen Familienhund und die Verletzung war nicht gravierend. Zudem hat ja der Vater die Aufsichtspfllicht verletzt und nicht die Mutter, denn die war ja zum Tatzeitpunkt in der Küche beim KochenAlso erstmal völlig Ruhe bewahren... im Falle eines Falles steht wohl eher der Vater in der Kreide
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Ich weiß halt nicht wie das mit Sorgerecht usw aussieht... ob der Vorfall darauf Auswirkungen hätte etc.
Kann ich mir nicht vorstellen. Nicht bei solch einer Lappalie. Dann könnte man ja auch ein aufgeschlagenes Knie oder eine Brandblase von der Kerze zum Entzug des Sorgerechtes heranziehen.
Gaby und ihre schweren Jungs
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Für den Hund wäre es vermutlich besser in Hände zu kommen die mit ihm umgehen können und ihn respektieren. Ich teile allerdings die Meinung nicht das das Kind selber schuld hat. Jedesmal wenn ich lese der arme Hund, böses Kind, stellen sich meine Nackenhaare auf. Ein Hund darf einfach niemanden beißen, schon gar kein Kind und erst recht nicht in der Familie. Da hätte schon viel früher eingeschritten werden müssen (hilfe von Trainern ect.).
Meine Kinder könnten mit unserem Hund gott weiß was anstellen, der würde nicht im Traum daran denken zu knurren oder zu schnappen. Hat er auch nicht nötig, wenn ich merke das es zu viel für ihn ist nehme ich ihn aus der Situation, oder er kommt automatisch zu mir und sucht Schutz. Wir haben hier ständig Kinder im Alter zwischen 5 und 14 Jahren rumtoben und da gibt es nie Probleme. Mag ja sein, das die Eltern nicht aufgepasst haben, aber ich persönlich stelle die Unversehrtheit eines Kindes immer noch über das Wohl eines Hundes. Wäre meiner so wie der hier beschriebene Hund hätte ich ihn schon irgendwo untergebracht, wo man ihm gerecht werden kann. Es hört sich hart an, aber meine Kinder sind mir wichtiger. Das darf jeder gerne beurteilen wie er will, ich bin da nicht so zart beseitet. In Sachen Kinder und nicht berechenbare Hunde habe ich eben eine ganz klare Meinung.
Ich kann nur hoffen, das das Kind nicht den Rest seines Lebens mit Angst vor Hunden verbringt. Solche Vorfälle können gerade bei kleinen Kinder zu traumatischen Erlebnissen werden. Aber daran denkt mal wieder keiner.....
LG
Andrea -
Liebe Andrea,
Siehe vieles ähnlich wie du.
Aber die Besitzerin ist Schuld am Verhalten des Hundes!
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Liest sich schlicht so, als müsste der Hund in einer nicht verständnisreichen und nicht zusammenhaltenden Familie nun als ungeliebtes Bauernopfer herhalten ... eine recht unschöne Situation ...
Zum Glück ist beim Krabbelkind nichts ins Auge gegangen :|
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Klar ist die Mutter Schuld. Leider gibt es viel zu viele solcher Menschen, die glauben ein Hund ist Einrichtungsgegenstand und wird schon irgendwie funktionieren. Da hätte viel eher was passieren müssen. Ich finde es nur erschreckend, das sowohl Kinder als auch Hunde unter dieser Ignoranz leiden müssen. Es gibt Situationen da sollte man die Abgabe eines solchen Hundes ernsthaft in Erwägung ziehen, als noch jahrelang rumzudoktorn, immer mit der Gefahr im Nacken, das mal was wirklich schlimmes passiert. Wenn der Hund Erfolg mit dem Knurren, Schnappen usw. hatte wird es immer Schwieriger in da wieder rauszuholen, gerade mit Kindern im Haushalt. Da die immer das schwächste Glied in der Kette sind, an die der Hund sich weiter ausprobiert. Er hat da schnell Erfolg, weil Kinder nicht bewußt ruhig und ohne Angst reagieren.
Es nervt mich gewaltig, das manche Menschen einem Hund mehr Rechte zugestehen als einem Kind. Das Kind darf den Hund nicht erschrecken, aber der Hund darf das Kind beißen weil er sich gestört fühlt?
Da hat man Panik das der Hund Maulkorbzwang bekommen könnte, aber das das Kind nochmal gebissen werden könnte stört niemanden? Dem Hund kann es nicht zugemutet werden sich an ein anderes Zuhause zu gewöhnen, aber das Kind darf gerne ängstlich durch sein Zuhause schleichen, immer bemüht den Hund nicht zu stören?
Wo leben wir eigentlich.....?LG
Andrea -
Natürlich ist die Unversehrtheit eines Kindes vorrangig.
Aber hätte die liebe Andrea alles gelesen, hätte sie mitbekommen, daß der Hund auch schon die Erwachsenen "gebissen" hat.
Daß das nicht in Ordnung ist, eine Ursache hat, an der gearbeitet werden muß, braucht man hier gar nicht zu diskutieren. Aber es war bekannt, wie unwirsch der Hund reagiert und dann lasse ich als Elternteil nicht zu, daß das Kleinkind in die Nähe des Hundes kommt.
Vater und Oma haben dieses Geschehen tatenlos mit angesehen.
Ich sage armes Kind, hoffentlich sitzt der Schreck nicht ewig, körperlich ist ja nichts Schlimmes passiert und ich sage armer Hund, weil er dank falscher Erziehung so werden mußte wie er ist.
Gaby und ihre schweren Jungs
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