Hündin hört nicht auf zu Bluten nach Kastration!

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    Also normalerweise wird vom TA der Zeitpunkt der letzten Läufigkeit abgefragt und dann ist es total klar, denn da wird bereits der Termin für die Kastra gemacht. ;)



    Ja, eben. Gefragt wird. Und was will man hinterher rechtlich machen? Du sagtest, je nach Zykluszeitpunkt hat sie "Chancen",meinst du damit rechtliche Chancen?

  • Äh, sorry :ops: hatte Dein Post nicht richtig gelesen.


    Ich mag mich rechtlich gar nicht äussern, bin ja kein Anwalt, aber wenn der TA nicht nach der letzten Läufigkeit gefragt hat z.B., würde ich da schon was sagen. Darauf kommt's halt an und ob die TS den richtigen Zeitpunkt gesagt hat. Wäre ja zumindest eine Möglichkeit. Ich finde das Ganze schon heftig. :/

  • Zitat

    Also normalerweise wird vom TA der Zeitpunkt der letzten Läufigkeit abgefragt und dann ist es total klar, denn da wird bereits der Termin für die Kastra gemacht. ;)


    Ah, ok. Danke für die Info. Mir war das nicht klar, weil ich mir grad dachte, wenn ich einen Hund aus dem Tierheim hole, weiß ich doch oft gar nicht, wann die letzte Läufigkeit war.


    Ich bin gespannt, wie es Marley nun geht und hoffe für die Hündin das Beste.

  • wäre es denn ein behandlungsfehler, wenn vor dem absetzen der organe nicht richtig abgebunden wurde? mWn ist das oft die ursache für starkes nachbluten nach kastrationen.

  • Zitat

    An die TS:


    Wenn die Hündin zur falschen Zeit kastriert wurde - also nicht im Anöstrus - hast Du Chancen. Denn eine Hündin darf nur im Anöstrus kastriert werden, da sie sonst zu starken Blutungen neigt.


    Alles Gute für Marley und auch für Dich! :smile:



    Das wäre ein guter Ansatz! Hab eben mit meinem Chef gesprochen, weil ich mir unsicher war. Schließlich werden die Tierschutzhündinnen/ - kätzinnen kastriert sobald man sie in die Finger bekommt, da kann man niemanden fragen und sit froh wenn sie auf dem Tisch liegen ;)
    Also er meinte das kann Richtung "Kunstfehler" gehen und TA müssen das vor Kastrationen von weiblichen Tieren abklären

  • Zitat

    Mal als Gedankenanstoß zur rechtlichen Seite des Kastrieren in den verschiedenen Phasen des Zyklus...


    Wie soll das gehen? Der Besitzer sagt, dann und dann war sie läufig. Hormonelle Tests zur Zyklusbestimmung müsste der Tierhalter zahlen, das darf man nicht vergessen. Der Tierarzt muss den Aussagen des Besitzers erstmal Glauben schenken. Rechtlich kann das bei Blutungen sehr schwer abgeklärt werden. Mir ist auch kein Urteil darüber bekannt...


    Grenouille, auch der Tierhalter hat "pflichten" ;-) Zum Beispiel die Richtigkeit seiner Angaben. Der Tierarzt richtet sich nach den gemachten Aussagen. Wenn der Tierhalter falsche Angaben macht, ist der Ta wieder nicht zu belangen. Bei manchen Anmeldeformularen steht im "Kleingedruckten" extra ein Satz drüber. Hiermit gebe ich den Behandlungsauftrag.. , bestätige die Richtigkeit meiner Angabe... usw

  • Zitat

    wäre es denn ein behandlungsfehler, wenn vor dem absetzen der organe nicht richtig abgebunden wurde? mWn ist das oft die ursache für starkes nachbluten nach kastrationen.



    auf jeden Fall, aber um das nachzuweisen, müsstest du nochmal operieren...

  • Zitat

    Grenouille, auch der Tierhalter hat "pflichten" ;-) Zum Beispiel die Richtigkeit seiner Angaben. Der Tierarzt richtet sich nach den gemachten Aussagen. Wenn der Tierhalter falsche Angaben macht, ist der Ta wieder nicht zu belangen. Bei manchen Anmeldeformularen steht im "Kleingedruckten" extra ein Satz drüber. Hiermit gebe ich den Behandlungsauftrag.. , bestätige die Richtigkeit meiner Angabe... usw



    Ja, ich weiß. Müsste man also den aktuellen Zyklus der Hündin schriftlich in der Operationseinwilligungserklärung festhalten. Denn im Nachhinein stehts doch bei nur mündlicher Abklärung Aussage gegen Aussage.

  • Ich habe nochmal nachgelesen...
    Die Hündin ist erst ein Jahr alt. Es könnte ja sein, dass sie VOR der 1. Läufigkeit kastriert werden sollte und das unglücklicherweise mit der ersten Läufigkeit übereinstimmte/zusammentraf, oder?

  • Wer hat Euch denn am Telefon abgewiesen? Die Helferin oder der TA. selber? In solch einem Fall sollte der TA. eigentlich immer zu erreichen sein... Wenns die Helferin war, der würde ich nen Einlauf verpassen :roll:
    Rechtlich dürfte es schwierig werden. Nachblutungen können immer auftreten und das wird auch meistens vorher abgeklärt was alles passieren kann (Inkontinenz usw.).
    Ich drücke die Daumen das es Deinem Hund bald besser geht.

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