Hündin hört nicht auf zu Bluten nach Kastration!

  • Zitat

    Vielleicht zum Teil, wenn ihm wirklich eine Schuld nachgewiesen werden kann. Ob ein Arzt vor einer OP die Blutgerinnung testen muss, weiß ich nicht. Eigentlich müsste es ja bei der Blutentnahme im Vorfeld auffallen.


    Ich als Laie würde dann aber auch die Frage stellen, warum ihr zwar um 17 Uhr bemerkt, dass sie stark blutet, aber dennoch um 23 Uhr seelenruhig schlafen geht. Quasi nur durch Zufall habt Ihr ja morgens kurz vor 3 Uhr (also immerhin 10 Stunden, nachdem ihr die starke Blutung bemerkt hat) entdeckt, dass die Blutung noch immer nicht nachlässt und seid dann endlich in die Klinik gefahren.


    Marley gute Besserung.


    Wir haben nicht gehandelt, weil es mit dem Druckverband dann besser wurde, sie ist dann auch seelenruhig schlafen gegangen. Und anscheinend fing es wieder an zu bluten nachts...

  • Zitat

    Wir haben nicht gehandelt, weil es mit dem Druckverband dann besser wurde, sie ist dann auch seelenruhig schlafen gegangen. Und anscheinend fing es wieder an zu bluten nachts...


    Also könnte auch Euer Druckverband unter Umständen Grund für die erneute Blutung gewesen sein? Das zumindest wäre mein Argument als Arzt, wenn ihr von mir Geld haben wollt.

  • Ein Druckverband ist eine erste-Hilfe-Maßnahme. Normalerweise kommt es nicht dadurch zu einer Blutung, aber man bemerkt es erst später, dass es weiter blutet/geblutet hat. Also wäre ein zweiter Arztbesuch auf jeden Fall nötig gewesen.

  • Zitat

    Das ist leider rechtlich falsch. Zwar führt die Aufklärung dazu, dass die bloße OP nicht als Sachbeschädigung ausgelegt werden kann, somit auch nicht unvermeidliche Komlikationen, jedoch Behandlungsfehler. So wie es der Hündin ging, sowie die Abweisung zu einer nochmaligen Kontrolle, mithilfe eines Gutachten der Tierklinik könnten durchaus zum Erfolg führen. Zudem arbeitet die Tierklinik unabhängig zum Tierarzt.


    Es wäre schön wenn du dich in Zukunft mit rechtlichen Halbwahrheiten zurückhalten könntest. Entscheidungen hängen letztendlich vom Richter ab. Und ob der Behandlungsfehler bewiesen werden kann.


    Ach ja es gibt eine Aufklärungspflicht alles andere ist Sachbeschädigung (823 BGB und andere), das ist keine Entscheidungsfreiheit.



    Dito AnnaAimee!


    Vlt ist meine Aussage nicht deutlich genug:
    Behandlungsfehler nachweisbar -> klagen und sehr wahrscheinlich rechtlicher Erfolg
    Behandlungsfehler nicht nachweisbar-> keine Chance!


    Eine Blutung zählt nach wie vor nicht zu einem Behandlungsfehler! Und das Abweisen von Patienten ist auch nicht strafbar!

  • An die TS:


    Wenn die Hündin zur falschen Zeit kastriert wurde - also nicht im Anöstrus - hast Du Chancen. Denn eine Hündin darf nur im Anöstrus kastriert werden, da sie sonst zu starken Blutungen neigt.


    Alles Gute für Marley und auch für Dich! :smile:

  • Zitat

    Denn eine Hündin darf nur im Anöstrus kastriert werden, da sie sonst zu starken Blutungen neigt.


    Hast Du dafür eine Quelle?

  • Leider nicht, aber da es bei meiner Kleinen Thema war, sagte es mir mein TA damals. Meine Kleine hörte nicht mit der Scheinschwangerschaft auf und näherte sich der Läufigkeit. Es war kurz vor knapp damals - so 14 Tage vor der nächsten Läufigkeit.

  • Mal als Gedankenanstoß zur rechtlichen Seite des Kastrieren in den verschiedenen Phasen des Zyklus...


    Wie soll das gehen? Der Besitzer sagt, dann und dann war sie läufig. Hormonelle Tests zur Zyklusbestimmung müsste der Tierhalter zahlen, das darf man nicht vergessen. Der Tierarzt muss den Aussagen des Besitzers erstmal Glauben schenken. Rechtlich kann das bei Blutungen sehr schwer abgeklärt werden. Mir ist auch kein Urteil darüber bekannt...

  • Also normalerweise wird vom TA der Zeitpunkt der letzten Läufigkeit abgefragt und dann ist es total klar, denn da wird bereits der Termin für die Kastra gemacht. ;)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!