
Jagdhund erschießen, wenn es soweit ist?
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Ati und Aaron -
31. Juli 2012 um 09:09
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Zitat
Meines Wisssens nach ist das Erschießen eines Hundes- auch durch einen Jäger - nicht legal!
Ich musste schon mehrere Hunde einschläfern lassen, entweder bei uns zuhause oder wenn es nicht anders ging in der bekannten TA-Praxis. Ein guter TA macht es so, dass der Hund nichts spürt, da gibt es kein letztes Aufbäumen oder Ausatmen, da schlafen sie sanft in eine andere Welt. Für mich die einzige ehrenhafte und tierschutzgerechte Art meinen Hund über die Regenbogenbrücke zu begleiten. Er hat mich sein Leben lang begleitet, also bin ich ihm auch schuldig ihn auf seinem letzten Weg zu begleiten. Alle sind in meinen Armen gestorben!
Hm... Gibt es da nicht ein sehr umstrittenes Mittel, T irgendwas? Wo der Hund gelähmt wird und man ihm dadurch die Schmerzen die das Mittel verursacht nicht anmerkt?
Ja, doch, sehr human...
Bloß weil es so aussieht als ob sie sanft entschlafen heißt es nicht das sie das auch wirklich tun!
Ein letztes Aufbäumen ist oft einfach nur der letzte Muskelreflex, den der sterbende Körper nicht so ausführen kann wie früher. Das hat nichts mit qualvollem Tod zu tun und dieser Reflex wird eben durch die Betäubung unterdrückt.
Und: Wenn das Einschläfern doch so sanft ist, warum dann erst eine Betäubung? Weil die Mittel eben nicht sanft sind.Ich bin meinem Hund schuldig das er möglichst schmerzfrei gehen darf, ja.
Und wenn mein Hund jagdlich geführt wird ist ein Schuß, während er freudig einer Spur folgt, einfach das Beste.
Der letzte Ehrendienst, Freundschaftsdienst, Liebesdienst den ein Jäger seinem Gefährten geben kann.Der Tierarzt meiner Seelenhündin hat übrigens alle seine eigenen Tiere in Narkose gelegt und wenn sie tief in Narkose lagen lagsam das Narkosemittel immer mehr erhöht, bis das Herz aufhörte zu schlagen.
Er traute den Mitteln nicht die zur Einschläferung verwendet werden. -
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Hi
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Zitat
Ich bin meinem Hund schuldig das er möglichst schmerzfrei gehen darf, ja.
Und wenn mein Hund jagdlich geführt wird ist ein Schuß, während er freudig einer Spur folgt, einfach das Beste.
Der letzte Ehrendienst, Freundschaftsdienst, Liebesdienst den ein Jäger seinem Gefährten geben kann.Ein Jäger hat die Befähigung ein Tier artgerecht zu töten und darf den Fangschuß geben. Dies ist korrekt. Um einen Hund töten zu dürfen muss aber ein schwerer Grund vorliegen. Entweder ein sichtbar wildernder Hund ohne Besitzer in der Nähe oder, das triffts in der Situation, eine schwere Erkrankung / Verwundung vorliegen.
Und, mal ganz ehrlich, ich glaube nicht, dass der Hund noch "freudig einer Spur folgt" oder sich über ein "Super-Leckerlie" freut wenn er im Sterben liegt. Denn wenns ihm noch so gut geht dürfen weder Tierarzt noch Jäger töten.Alles andere liegt in der Hand der Veterinäre. Mit Ehre erweisen hat das nichts zu tun. Man kann einen Tierarzt ja auch zu sich nach Hause kommen lassen und damit den Stress des Tieres um ein wesentliches reduzieren. Beim Gnadenschuss spielen zu viele Emotionen mit ein, vor allem wenn er vom Besitzer des Hundes gesetzt wird, das muss einfach nicht sein wenn ein Tierarzt greifbar ist.
Ich möchte noch anmerken, dass ich mit der Jagd aufgewachsen bin und habe kein Problem damit wenn ein Tier durch den Schuss stirbt. Beim Wild ist dies notwendig.
Aber bisher ist nur ein von mir bekannter Jagdhund durch den Schuss gestorben und das war, als er auf einer Nachsuche von einem Wildschwein so schwer verletzt wurde, dass er nicht mehr transportfähig war. Sonst würden auch die Jäger, die ich schätze, nicht erschießen.
Denn man muss die Kehrseite bedenken, wenn der Jäger das Recht hat seinen Hund jederzeit zu erschießen: es gibt immer schwarze Schafe. Jene, die einen Hund erschießen sobald sie merken, dass er "zur Jagd nichts taugt", egal ob altersbedingt oder ein Junghund der seine Prüfungen nicht entsprechend bestreitet. Da ist es besser einen "neutralen" Menschen mit einzubeziehen, in dem Fall der Tierarzt.
Jene, die ihren Hund lieben und am Ende durch den Schuss gehen lassen kenne ich nicht, kann mir aber vorstellen, dass es diese auch gibt, aber die Gefahr von Missbrauch in einer solchen Situation ist einfach hoch.
Wichtig ist letztlich, da muss ich den Vorrednern Recht geben, dass der Hund in jedem Fall schmerzfrei und nicht grundlos stirbt.Ich bin mal so frei und schmeiße noch die entsprechenden Paragraphen in die Runde:
Zitat§ 4 TSchG
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
(3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.Zitat§ 17 TSchG
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.§ 18 TSchG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
5. entgegen § 4 Abs. 1 ein Wirbeltier tötet,
... -
Na ja, diejenigen die solche Dinge missbrauchen, wird es immer geben, egal ob es erlaubt ist oder nicht.... und nicht jeder lässt seinen Hund erst einschläfern, wenn er schon im Sterben liegt....
Es geht hier ja nicht um das Recht, das ich meinen Hund jederzeit erschießen kann, wenn mir danach ist.... aber, wenn ich jeden Tag mit ihm zusammen bin, dann weiß ich schon, ob noch Lebensfreude da ist oder nicht und wenn ich mit ihm in den Wald gehe, anstatt zum TA zu fahren - macht das für mich dann keinen Unterschied.
Und, mein Hund ist krank - momentan hat er eine gute Phase - wenn wir draußen sind, merkt man ihm überhaupt nichts an. Wenn wir im Wald sind, lebt er auf - wenn wir zum TA fahren, fällt er zusammen. Das ist dann so eine Gewissensfrage? Draußen ist ihm nichts anzumerken, zu Hause ist er schlagkaputt - solange das noch so ist, besteht kein Handlungsbedarf, aber wenn er eines Tages nicht mehr freudig mitgeht und nicht mehr hochkommt, ohne Hife, dann werde ich ihm helfen, und ich wünsche mir, das es in Schweden passiert, denn dort gibt es einen schönen Platz, an der er für uns wachen darf, für immer.....
Und die schwarzen Schafe, über die müssen wir nicht reden, die erschlagen ihren Hund notfalls auch.... oder setzen ihn aus.
Sundri
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abgesehen davon, das ein Jäger kein Haustier schiessen darf, wenn er es nicht unmittelbar beim wildern "erwischt"
würde es mein Mann und der ist seit 25 jahren Jäger, nie übers Herz bringen, seinen hund seinen Kameraden zu erschiessen
sicher ist die Todesspritze, ebenso schmerzvoll für denjenigen der seinen Hund erlösen muss
aber was ist daran ehrenvoll, den hund abzuschiessen, ihn an die Wand zu stellen?
wie will er beurteilen, ob es soweit ist
kein TA mit Gewissen, würde quasi die erlaubnis erteilen, schiess ihn
klar kenn ich einige, die das nicht so eng sehen, ich meine Jäger, ich verurteile das aber aufs schärfste -
Zitat
abgesehen davon, das ein Jäger kein Haustier schiessen darf, wenn er es nicht unmittelbar beim wildern "erwischt"
würde es mein Mann und der ist seit 25 jahren Jäger, nie übers Herz bringen, seinen hund seinen Kameraden zu erschiessen
sicher ist die Todesspritze, ebenso schmerzvoll für denjenigen der seinen Hund erlösen muss
aber was ist daran ehrenvoll, den hund abzuschiessen, ihn an die Wand zu stellen?
wie will er beurteilen, ob es soweit ist
kein TA mit Gewissen, würde quasi die erlaubnis erteilen, schiess ihn
klar kenn ich einige, die das nicht so eng sehen, ich meine Jäger, ich verurteile das aber aufs schärfsteAlso, die Frage, wie er wissen will, wann es so weit ist, ist genau dieselbe wie wenn er zum TA fährt. Jeder merkt doch selbst am Besten, ob der hund noch Lebensfreude hat im Alltag oder nicht mehr mag. Klar kann man den Arzt befragen, aber wenn ich weiß, der Hund ist todkrank und hat jetzt schon überwiegend Tage, wo er mit Schmerzen im Eck liegt - dann ist es eben so weit. Unabhängig davon, ob´s der TA macht, oder der Hundehalter (Jäger) selbst.
Ganz ehrlich, wir haben das in der Rettungshundestaffel neulich auch schonmal gesagt -weiß nimmer, wie wir auf das Thema kamen: am schönsten wäre es für unsere alten Suchhunde, wenn die irgendwann in einer tollen Suche einfach umfallen und weg sind. Was gibt es für einen schöneren Tod, als unmittelbar bei dem zu sterben, das man wirklich absolut am liebsten macht, bei uns eben der Such-Arbeit mit dem Besitzer?
Ich kann dieses Denken eines Jägers also schon nachvollziehen. Und evtl. auch das Bedürfnis, das Töten selbst zu übernehmen, mit dem Hintergrund, daß man selbst weiß, wie´s am schnellsten und effektivsten geht, ohne dem geliebten langjährigen Kameraden Schmerz zuzufügen. Gerade, nachdem ja bekannt ist, daß manche Mittel zum Töten, die der TA benutzt, zwar so aussehen, als kriegt der Hund nichts mit, in Wahrheit ihm aber fürchterliche Qualen zufügen. Diese Menschen wollen auf Nummer sicher gehen, und dafür sorgen, daß der Hund eben keine Schmerzen hat, wenn er geht.
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Also, die Frage, wie er wissen will, wann es so weit ist, ist genau dieselbe wie wenn er zum TA fährt. Jeder merkt doch selbst am Besten, ob der hund noch Lebensfreude hat im Alltag oder nicht mehr mag. Klar kann man den Arzt befragen, aber wenn ich weiß, der Hund ist todkrank und hat jetzt schon überwiegend Tage, wo er mit Schmerzen im Eck liegt - dann ist es eben so weit. Unabhängig davon, ob´s der TA macht, oder der Hundehalter (Jäger) selbst.
Ganz ehrlich, wir haben das in der Rettungshundestaffel neulich auch schonmal gesagt -weiß nimmer, wie wir auf das Thema kamen: am schönsten wäre es für unsere alten Suchhunde, wenn die irgendwann in einer tollen Suche einfach umfallen und weg sind. Was gibt es für einen schöneren Tod, als unmittelbar bei dem zu sterben, das man wirklich absolut am liebsten macht, bei uns eben der Such-Arbeit mit dem Besitzer?
Ich kann dieses Denken eines Jägers also schon nachvollziehen. Und evtl. auch das Bedürfnis, das Töten selbst zu übernehmen, mit dem Hintergrund, daß man selbst weiß, wie´s am schnellsten und effektivsten geht, ohne dem geliebten langjährigen Kameraden Schmerz zuzufügen. Gerade, nachdem ja bekannt ist, daß manche Mittel zum Töten, die der TA benutzt, zwar so aussehen, als kriegt der Hund nichts mit, in Wahrheit ihm aber fürchterliche Qualen zufügen. Diese Menschen wollen auf Nummer sicher gehen, und dafür sorgen, daß der Hund eben keine Schmerzen hat, wenn er geht.
es ist trotzdem verboten
klar wäre ein aufgesetzter Schuss schnell, aber schmerzlos, ich weiß es nicht, ich bin noch nie erschossen worden -
Ist doch genau das Gleiche, als wenn ein Tierarzt seinen eigenen Hund einschläfert? Der Jäger ist sich sicher bei dem was er tut, also warum nicht?
Ich seh da echt kein Problem, denn letztlich entscheidet bei den meisten Hunden ja eben doch der Besitzer, wann es soweit ist. Sicher gibt man als Tierarzt Ratschläge dass es bald sein sollte etc blabla, aber den Termin "zum Einschläfern" macht man ja idR als Halter sehr bewusst.
Warum dann nicht erschiessen, in der gewohnten Umgebung, ohne fremden gruseligen Menschen der einen piekst.
Das letzte Geräusch (wenn er es denn überhaupt noch hört) ist eines, was für den Hund sonst den Beginn einer für ihn spannenden Nachsuche bedeutet hat.Wäre ich Jäger würde ich es auch so machen, denn einem gezielten Schuß traue ich eine größere Sicherheit bezüglich der Schmerzfreiheit und des sofortigen Bewusstseinsverlustes zu, als vielen gängigen Medikamenten zur Euthanasie.
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Zitat
Das Mittel nennt sich T61 und darf nicht ohne vorherige Narkose gespritzt werden, weil das Tier sonst bei vollem Bewusstsein verstirbt, um nicht zu sagen elendig verreckt. Daher kommen die ganzen Horrorgeschichten vom Einschläfern, vom ewig dauernden Todeskampf - wenn mit T61 ohne Narkose getötet wurde.
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Zitat
Das Mittel nennt sich T61 und darf nicht ohne vorherige Narkose gespritzt werden, weil das Tier sonst bei vollem Bewusstsein verstirbt, um nicht zu sagen elendig verreckt. Daher kommen die ganzen Horrorgeschichten vom Einschläfern, vom ewig dauernden Todeskampf - wenn mit T61 ohne Narkose getötet wurde.Was sich ja zum Glück rumgesprochen hat und mittlerweile nurnoch sehr selten der Fall ist...
Trotzdem reagiert jedes Tier anders auf Medikamente, da kann es immer mal passieren, dass es doch nicht so tief schläft wie man es gerne hätte. Oder die Narkose läuft etwas an der Vene vorbei, allein das kann schon ziemlich schmerzhaft sein.
Natürlich ist eine ordentlich gemachte Euthanasie bei den allermeisten Tieren tatsächlich schmerzfrei und "sanft", aber ein Schuß geht eben einfach schneller und kann vom Jäger ohne fremde Menschen oder ungewohnte Abläufe geschehen.
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Na sicher, der TA kann die Vene nicht treffen - sehr schmerzhaft? Der Jäger kann vorbeischießen oder den Hund nur verletzen - nicht schmerzhaft?
Schauen wir dochmal ins Tierschutzgesetz:
ZitatDritter Abschnitt
Töten von Tieren
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 4 (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
(3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung getötet werden, und einen Hund erschießen hat nicht mit waidgerechter Jagd zu tun!
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