Kaufvertrag
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Hallo Zusammen!
Nach langer Suche und einem Besuch bei einem Züchter fand/entschied ich mich vor einigen Tagen endlich für einen Welpen.
Als es dann um das vertragliche ging erklärte mir der Züchter, dass er den Kaufpreis nicht im Vertrag sondern auf einer gesonderten Quittung vermerken würde. Das fand ich etwas seltsam.... Nun habe ich große Bedenken - denn im Grunde genommen wäre das doch kein gültiger Vertrag, oder?! Denn auch wenn es dabei um ein Lebewesen handelt, gehört der Kaufpreis doch in den Kaufvertrag....
Bin über jede Unterstützung dankbar.
LG
- Vor einem Moment
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Hmmm gehört der Züchter einem Verband an?
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Evtl nutzt er einfach vorgefertige verträge. Bestehe einfach bei Vertragsabschluss auf eine notiz beim vertrag die den kaufpreis beinhaltet. Das ist rechtlich legetim solange die beiden unterschriften nach zufügen der notiz niedergeschrieben wurden und die notiz mit einem datum versehen ist.
Stichwort addendum. -
Weisst du ganz ehrlich:
Wenn er meint er braucht die gesonderte Quittung dann lass ihn. Und wenn du meinst, der Betrag sollte im Kaufvertrag drinnstehen, dann lass ihn eintragen.
Gut ist dann.
Alles andere würde mir Spanisch vorkommen.Ich meine du kannst ihm ja 20 Quittungen unterschreiben wenn er will, ist ja egal - die Quittung ist nur für ihn und für den Erhalt des Geldes und ersetz zum Beispiel den Kontoauszug. Natürlich kannst du drauf bestehen dass der Kaufpreis im Vertrag drinnen steht.Grundsätzlich sollte man meiner Meinung nach ein Tier aber nicht kaufen, sondern eine Schutzgebühr zahlen. Ist ein wesentlicher Unterschied, einfach mal nach der Definition googlen.
LG
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Öhm könnte das irgendwie was mit dem Finanzamt zu tun haben? War so mein erster Gedanke...
Ich kenns von Kaufverträgen auch den vorgedruckten, nur so, dass ein Preis drinstehen muss - und wenns ein Euro ist. Aber ich bin da kein Profi. -
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Das mit dem Finanzamt war auch mein erster Gedanke...
Ich würd beim Züchter einfach nochmal nachfragen, warum genau er das so haben möchte und wenn du möchtest, dass der Kaufpreis im Vertrag steht würd ich das auch sagen.LG
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Zitat
Grundsätzlich sollte man meiner Meinung nach ein Tier aber nicht kaufen, sondern eine Schutzgebühr zahlen. Ist ein wesentlicher Unterschied, einfach mal nach der Definition googlen.LG
Warum sollte man denn ausgerechnet das tun?
Dann bin ich total der Gelackmeierte, denn mit einem Schutzvertrag erwirbst du kein Eigentum am Tier, heißt der Vorbesitzer bleibt Eigentümer und kann dir nach Lust und Laune das Tier wieder wegnehmen.
Wird gerne mal im Tierschutz genommen, aber das ist ein Grund, die Orga abzulehnen für mich. Ich will nach der Übergabe des Tieres an mich auch alle Rechte haben. -
Siehst du, und das ist der feine Unterschied.
Bei einem Kaufvertrag erwirbst du das Recht an einer Sache mit ihr nach Belieben zu verfahren ( so die allgemeine Definiton ) - sprich, du kannst es auch wegwerfen!.
Ein Tier ist nunmal eine Sache - ergo ... kannste dir ja denken.
Deswegen einen Schutzvertrag. In diesem verpflichtest du dich, dich um das Tier zu kümmern, du erwirbst also kein Eigentum, sondern nur ein Recht auf das du dich berufen kannst. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer, sprich der Tierschutzorga, die so sicherstellen kann dass es dem Tier auch wirklich gut geht.Ein seriöser Züchter macht das übrigens auch so - gleich wie der Vertrag heißen mag. Er behät seine Schützlinge ein Leben lang im Auge und achtet drauf ob es ihnen gut geht.
Rein juristisch betrachtet deswegen Schutzvertrag statt Kaufvertrag!
LG
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Zitat
Siehst du, und das ist der feine Unterschied.
Bei einem Kaufvertrag erwirbst du das Recht an einer Sache mit ihr nach Belieben zu verfahren ( so die allgemeine Definiton ) - sprich, du kannst es auch wegwerfen!.
Ein Tier ist nunmal eine Sache - ergo ... kannste dir ja denken.
Deswegen einen Schutzvertrag. In diesem verpflichtest du dich, dich um das Tier zu kümmern, du erwirbst also kein Eigentum, sondern nur ein Recht auf das du dich berufen kannst. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer, sprich der Tierschutzorga, die so sicherstellen kann dass es dem Tier auch wirklich gut geht.Ein seriöser Züchter macht das übrigens auch so - gleich wie der Vertrag heißen mag. Er behät seine Schützlinge ein Leben lang im Auge und achtet drauf ob es ihnen gut geht.
Rein juristisch betrachtet deswegen Schutzvertrag statt Kaufvertrag!
LG
Wenn ich einen Hund kaufe - egal ob aus dem TS oder vom Züchter - geht er in mein Eigentum über.
Ist der "Verkäufer" damit nicht einverstanden, kann er den Hund behalten.
Allerdings habe ich nichts gegen die Klausel im Kaufvertrag, die dem Verkäufer ein Vorkaufsrecht einräumt, sollte man den Hund abgeben müssen oder wollen.
Alle meine Neufundländer kamen von seriösen Züchtern. Keiner kam auf die Idee einen Schutzvertrag abzuschließen, mir alle Pflichten zu übertragen und sich alle Rechte am Hund zu sichern.
Ein seriöser Züchter behält seine Hunde ein Leben lang im Auge. Das gelingt ihm besonders gut, wenn der Hund dann ein paar hundert Kilometer weiter weg leben wird, seine Hunde nach Amerika, Japan und Australien verkauft.
Oh je, manchmal kann ich mich nur wundern.
Gaby und ihre schweren Jungs
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Besitzen ist nicht gleich Eigentum.
Und kaufen heißt Eigentum erwerben.
Ein Tier sollte aber laut Tierschutz niemals Eigentum im juristischen Sinn sein. Hieraus resultiert der Schutzvertrag.
Und wenn ein Züchter mit seiner Zucht nichts mehr am Hut hat und haben will, würde mir persönlich das komisch vorkommen.
Die Züchter die ich kenne haben teilweise Tiere die auch Preise einheimsen, und sie sind jedesmal Stolz wie Oskar wenn einer ihrer Schützlinge "positiv auffällt!". Bei denen wird regelmäßig nachgesehen wie es den Tieren geht - seis in der heutigen Zeit sonst wie ob per Telefon, Video, Fotos, persönlich, etc.
Viele nehmen die Tiere auch wenn mal Not am Mann ist oder anderes. Und da war es einem züchter auch egal dass er extra aus Frankreich anfahren musste wegen dem Dackel der Nachbarin weil die alte Frau im Krankenhaus war.
Das ist für mich seriös.
- Vor einem Moment
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