• Hi,
    also wir haben als wir unseren Hund gekauft haben einen Kaufvertrag unterschrieben. Was aber nicht heißt, dass wir mit unserem Hund machen können was wir wollen.
    Im Kaufvertrag ist u.a. festgelegt, dass der Hund nicht im Zwinger gehalten werden darf, dass wir den Hund nicht einfach so weitergeben können, die Züchterin ein Vorkaufsrecht hat, der Hund rassegerecht ausgelastet werden muss und noch einige weitere Klauseln zum Schutz und zum Wohle des Hundes. Die Züchterin hat auch das Recht, den Hund zurückzufordern wenn nötig aber trotzdem sind wir die Eigentümer und selbstverständlich ist der Kaufvertrag (nicht Schutzvertrag) rechtsgültig.
    Nen reinen Schutzvertrag, bei dem ich nicht der Eigentümer sondern nur der Besitzer bin, würde ich nie unterschreiben.

    SG

  • Hast du dan aber offensichtlich schon getan.
    Wenn in einem Vertrag eine Klausel steht wie: behält sich vor den Hund zurückzuforden ist das nichts anderes.
    Auch hier wurde dir lediglich ein Recht zum Besitz, nicht aber zum Eigentum eingeräumt.
    Das Eigentum kann man nicht mehr nehmen, den Besitz schon - ist halt so.
    Ählich wie bei Kindern und dem Jugendamt. Nur weil die bei dir sind, hast du noch lange nicht alle Rechte wenn sie der Obhut des Jugendamtes unterliegen. Da gibt es den feinen Unterschied zwischen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Sorgerecht kann dir das Amt über deine Kinder nicht mal eben schnell nehmen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht aber schon. Schwups sind die Kids im Heim aber du darfst dich weiter sorgen - sagt ja keiner was dagegen.

    Hab auch nochmal bei meinen beiden Wuffis nachgesehen.
    Das eine ist ein Tierschutzvertrag, das andere ein Übergabevertrag - was ja nichts anderes ist.

  • Laut welchem Tierschutz?

    Ich hatte drei Hunde aus dem Tierheim. Für alle drei habe ich einen Kaufvertrag erhalten und sie wurden mein Eigentum.

    Was hat der Stolz des Züchters über seine erfolgreichen Nachzuchten mit im "Auge behalten" zu tun?

    Schöne Fotos schicken, am Telefon oder per Email erzählen wie toll alles ist, kann doch wohl jeder. Aber nicht jeder Züchter ist in der Lage mit eigenen Augen zu sehen, ob es dem Tier tatsächlich gut geht.

    Die meisten Züchter nehmen ihre ehemaligen Welpen im Notfall zurück oder leisten anderweitige Hilfestellung. Das geht aber nur, wenn es auch "machbar" ist.

    Ach, übrigens ist mir der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum seit geraumer Zeit bekannt. Aber danke, daß Du mir auf die Sprünge helfen wolltest.

    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Hallo,

    bei allen Hunden, die wir aus dem Tierschutz (von verschiedenen Tierheimen/Tierschutzorgas) haben, sind wir Eigentümer und nicht nur Besitzer.

    Jedoch mit der Klausel, dass das Tier an das Tierheim bzw. die Tierschutzorga zurückgegeben werden muss, wenn wir es nicht behalten können.

    Und in jedem Vertrag steht auch die Höhe der Schutzgebühr drin. Wobei mir das egal gewesen wäre, ob sie drin steht oder nicht, aber wenn etwas nicht im Vertrag genannt ist, was mir wichtig ist, dann lasse ich das dazuschreiben, ggf. handschriftlich.

    Viele Grüße

    Doris

  • Nein habe ich nicht ;)

    Nochmal: :smile: mein Hund, mein Eigentum, steht so im Kaufvertrag! Der Vertrag wurde vom Anwalt geprüft und ist absolut korrekt.

    Edit: Den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kenne ich, danke.

  • Also Sry, einer meiner Beiden kommt auch ausm Tierheim, und hier ist im Übergabevertrag auch ganz klar das Eigentümer / Besitzerverhältnis geregelt ( übrigens Berlin ) :

    "Sie bleiben daher Eigentum des TVB und werden nur zur lebenslangen Haltung und Pflege übergeben."

    Alles andere wäre ja auch gegen den Sinn des Tierschutzes. Oder würdest du deine Welpen an alle mit dahergelaufenem Portemonait abgeben?

    Deswegen nicht Eigentümer sondern Besitzer

  • Zitat

    Alles andere wäre ja auch gegen den Sinn des Tierschutzes. Oder würdest du deine Welpen an alle mit dahergelaufenem Portemonait abgeben?

    Die Ansprüche, die ich an die neue Familie meiner Pflegehunde habe, sind wirklich sehr hoch. Aber wenn ich eine Familie für geeignet erachte, den Hund, der nicht nur bei mir lebte, sondern sich auch mehr oder weniger in mein Herz geschlichen hat, zu übernehmen, dann auch mit allen Rechten und Pflichten. Habe ich zu den Menschen nicht genügend Vertrauen, geht der Hund nicht dorthin. So einfach ist das.

  • Also wenn man es ganz simpel und stur juristisch nimmt gehören in einen Kaufvertrag die sogenannten essentialia negotii. Das sind die Vertragsparteien, der Kaufgegenstand und der Preis. Fehlt eins davon muss man schauen, ob sich das vielleicht aus anderen Quellen einwandfrei schließen lässt.
    Mit einer Quittung kann er das schließen, aber nicht du.
    Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen, dass du ein Dokument erhältst, dass eindeutig belegt, dass du im Rahmen des von euch geschlossenen Kaufvertrags den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von XY gezahlt hast, der Einfachheit halber im Vertrag selbst. Dabei gehts ja nicht nur um die Frage des Eigentumsübergangs (denn wenn du deine Hauptleistungspflicht aus dem Vertrag, also die Zahlung des Preises, nicht erfüllst, kann der Vertragspartner seine Leistung zurückfordern) sondern auch darum, dass du sicher sein willst, dass er nicht mit weiteren Forderungen um die Ecke kommt.
    Tiere sind im übrigen nicht einfach Sachen, das sagt das Gesetz mit aller Deutlichkeit. Für sie gelten einfach nur die auf Sachen anwendbaren Vorschriften SOWEIT nichts anderes bestimmt ist. Da kommt dann zum Beispiel das Tierschutzgesetz ins Spiel. Man kann nicht einfach so sagen, dass man mit Tieren als ihr Eigentümer alles machen kann, weil sie ja Sachen sind, das passt so nicht.

  • Aaaaalso nochmal: in unserem Kaufvertrag steht Eigentümer und nicht Besitzer. Daher ist es ja auch ein Kaufvertrag und kein Schutzvertrag oder sonst irgendwas :gott:

    Nur weil jemand den Hund mit Kaufvertrag abgibt, heißt das doch nicht, dass er sich die Leute vorher nicht genau angesehen hat, sorry!

  • Zitat

    Für sie gelten einfach nur die auf Sachen anwendbaren Vorschriften SOWEIT nichts anderes bestimmt ist. Da kommt dann zum Beispiel das Tierschutzgesetz ins Spiel. Man kann nicht einfach so sagen, dass man mit Tieren als ihr Eigentümer alles machen kann, weil sie ja Sachen sind, das passt so nicht.

    Danke, vielleicht ist es so deutlicher. :smile:

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