Ich bekenne: Mein Hund trägt Stachler/Endloswuerger/Kette

  • Zitat

    Nach seiner Zweckbestimmung in § 1 Satz 1 schützt das Tierschutzgesetz nicht nur das Wohlbefinden des Tieres, sondern auch dessen Leben. Satz 2 verbietet, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Bei einheitlicher Betrachtungsweise beider Sätze des § 1 des Tierschutzgesetzes ergibt sich, daß ein Tier nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden darf. Vertöße hiergegen können nach § 17 mit Freiheitsstrafe bis 2 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Eine Legaldefinition des Begriffs "vernünftiger Grund" gibt es nicht. Der Gesetzgeber bedient sich hier zur Beschreibung seiner Ziele eines unbestimmten Rechtsbegriffs, da die vielfältigen Vorgänge der Lebenswirklichkeit nicht umfassend und abschließend dargestellt werden können. Zudem kann durch die offene Tatbestandsformulierung das Tierschutzrecht durch Auslegung und Rechtspechung weiterentwickelt werden, ohne daß eine Gesetzesänderung erforderlich wäre. Ein vernünftiger Grund kann dann gegeben sein,

    * wenn der mit der Tötung verfolgte Zweck,
    * die die Handlung auslösenden Umstände
    * und die Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts

    die Handlung des Täters erforderlich machen.

    Quelle: Tierschutzbericht der Bundesregierung

    Bitte nicht immer die Miniauszüge lesen und drauf pochen, man sollte die Schriften schon ganz kennen

  • Zitat

    Quelle: Tierschutzbericht der Bundesregierung

    Bitte nicht immer die Miniauszüge lesen und drauf pochen, man sollte die Schriften schon ganz kennen


    Wat biste heut wieder pingelig...

    :D Gaby

  • also ehrlich, es ist doch wie überall... die Hand die führt, bestimmt die Wirkung!

    Es ist doch eigentlich müssig so viele Seiten lang zu diskutieren - denn hier im DF haben wohl ziemlich alles das gleiche Ziel - den Hund so "human" wie möglich gut zu erziehen für den Einsatzbereich den man möchte.

    Dagga, wieso unterstellst du hier einfach vielen Personen, dass sie ihrem Hund Schmerzen zufügen? Ich finde das ziemlich frech, solche Behauptungen aufzustellen! Wenn ein Hund locker an der Leine laufen gelernt hat, WO genau liegt denn da der Schmerzpunkt?

    Wenn du schon bestimmten möchtest was alles verboten werden sollte, dann bitte auch gleich dünne runde Nylonhalsbänder, ich hab selber gesehen was sie anrichten können.

    Und Geschirre sollten dann auch verboten werden, hast du schonmal gesehen was mit der Wirbelsäule des Hundes passiert, wenn der Halter schräg zum Hund steht und der Hund volle Kanne ins Geschirr springt? Ich habs gesehen, glaub mir, das war nicht schön und das Geschirr sass tadellos.

    Im Gegensatz zu einigen Diskussionsteilnehmern wissen so wie es sich liest die allermeisten hier sehr genau, wie sie was wann wie einsetzen müssen/können/sollen. Wo liegen also die hier so oft prophezeiten Schäden am Hund? Sicher nicht bei den DF Hunden....

  • @ mimi....musstest du denn schlafende hunde wecken? :D


    @ dagga...wo bitte ging irgendein kommentar meinerseits(ich dachte eigtl ich hätte dich etwas gefragt und nicht kommentiert) am thema vorbei oder wurde gar persönlich hier in diesem thread?nur weil ich dich fragte,wie du so etwas händeln würdest?also wenn du das wirklich meinst...ok,dann mach ich n neuen thread auf,wo es explizit darum geht und dann wäre ich gespannt ob ich dann deine erklärung hierzu lesen darf ...so das war jetzt wirklich ot...sorry an die anderen dafür

    und hierzu:

    Zitat

    Ihr redet von SCHLECHT sitzenden Geschirren . :headbash:
    Und ja ... nix geht über ein gut sitzendes Geschirr !
    Wird Euch jeder Chiropraktiker bestätigen .
    Weil im Notfall die HWS nicht belastet wird .
    Und Notfälle können jedem jederzeit passieren .

    im notfall wird die hws also nicht belastet...okidoki...aber dafür dann evtl ein anderer hund oder im schlimmsten falle mensch? ... (ach ja..ich denke kein ot..sondern noch haarscharf im thema)

  • Zitat

    Das einzige Geschirr das ihm einigermaßen passt bisher (abgesehen des K9) ist das, was er im Auto zur Sicherung trägt. Aber das ist zum Spaziergang ungeeignet, weil es ihm beim Laufen stört.

    Lilly ist auch so ein Hund der kein Standard-Geschirr passt. Ich hab schneidern lassen. Jetzt hab ich für den Notfall, falls Hund doch mal an die Schleppe muss das Geschirr daheim. Aber prinzipiell bin ich halt auch ein Halsbandmensch.

    Ach und wie gut man nen Hund am Geschirr halten kann hab ich am Wochenende gesehen. :hust: Der Arme Puschkin wollte nur zu Muddi und Swetchi konnte ihn nicht halten. Ich weiß nicht was er wiegt, aber sicher weit weniger als ein Neufie. Später hatte ich ihn noch kurz am Halsband, damit Sabine den Dummy retten konnte, das ging problemlos.

    Bei mir käme ein großer Hund, den ich im Notfall halten können müsste nie in ein Geschirr, bzw. maximal dürfte der mit zusätzlichem Halsband am Geschirr laufen.

  • Zitat

    Quelle: Tierschutzbericht der Bundesregierung

    Bitte nicht immer die Miniauszüge lesen und drauf pochen, man sollte die Schriften schon ganz kennen

    Glaub mir , ich kenne das Tierschutzgesetz .
    Dein besagtes Gesetz bezieht sich auf die Tötung eines Tieres !
    Wer lesen kann , ist klar im Vorteil . ;)
    Man muss kein Advokat sein , um zu sehen , daß Du vollkommen auf dem Holzweg bist .
    Hier nochmal das Gesetz auf welch Deines sich bezieht :

    Zitat

    Erster Abschnitt - Grundsatz
    § 1
    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

    Ist doch garnicht soooo schwer zu kapieren . Oder ? :datz:

  • Zitat

    Eine Legaldefinition des Begriffs "vernünftiger Grund" gibt es nicht.

    Nur weil fuer dich oder mich etwas kein vernuenftiger Grund ist, ist es fuer dem Amts-Vet noch lange ebenfalls keiner oder andersrum. Und somit kommen wir wieder zu dem Punkt, der in meinem letzten Posting steht...

  • Zitat

    Glaub mir , ich kenne das Tierschutzgesetz .
    Dein besagtes Gesetz bezieht sich auf die Tötung eines Tieres !
    Wer lesen kann , ist klar im Vorteil . ;)
    Man muss kein Advokat sein , um zu sehen , daß Du vollkommen auf dem Holzweg bist .
    Hier nochmal das Gesetz auf welch Deines sich bezieht :


    Ist doch garnicht soooo schwer zu kapieren . Oder ? :datz:

    Nein es geht nicht nur ums töten sondern um den Gesammtabsatz
    Evtl solltest Du das nochmal lernen zu lesen ;)

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