Hund aus Orga - NIEMALS "mein" Hund ?

  • Hey, hey....


    .....ich war mal wieder so bescheuert und habe mir Hunde von einigen Orgas angeguckt. Wie es immer so ist gibt es viele die einem zusagen, doch da man auch gesunden Menschenverstand besitzt bleibt mein Herz eigentlich an keinem so richtig hängen, da man weiß das es einfach nicht geht und es, in meinen Augen, auch Tierschutz ist nicht iwen aufzunehmen nach dem Motto "Naja, hier hat er es wohl besser als da...." dem Hund aber dann trotzdem nicht gerecht werden zu können.


    Nun habe ich aber eine Hündin gefunden bei der es mir schier das Herz zerreißt. Diese Augen, dieser Hund.....ich weiß auch nicht.....total verknallt halt. :roll:
    Und obwohl ich weiß und mein verstand mir sagt, sei realistisch, es GEHT EINFACH NICHT, setze ich mich mehr und mehr damit auseinander ob es nicht doch geht, vll nicht sofort....aber evtl. in einem halben Jahr.....oder in einem.
    Sollte sie bis dahin ein zuhause gefunden haben freue ich mich für sie und es sollte nicht sein, sollte sie dann aber noch da sein und es ist machbar hole(n) wir/ich sie.
    Habe schon mit meinem Freund gesprochen und auch wenn er ein wenig abgeneigter als ich zu sein scheint, so abgeneigt ist er dann doch nicht. ;)
    Er gibt halt nur jede Menge Sachen zu bedenken und ich weiß ja, er hat recht damit.


    Futter, TA, Vers. etc.....ist alles kein Problem. Aber wir haben nun ja schon zwei Hunde....alleine wenn ich an das Auto denke.....huii, mmh....schwierig. Habe vor etwa einem halben Jahr einen großen Wagen gekauft, für den wir eine Doppelbox haben anfertigen lassen, soweit so gut. Und nun ein dritter Hund ?
    Das ist aber nur eine von vielen Überlegungen. Der nächste wäre z.B. finde eine Wohnung mit drei Schäferhunden.... :hust:
    Aber naja, wir haben uns eigentlich eh damit abgefunden das wir bauen müssten.... :smile:
    Dann wäre da noch der Punkt das unsere zwei noch überhaupt nicht "fertig" sind. Da nun noch einen Hund zuzuholen wäre völlig dämlich..... :headbash:


    So, egal....ich steigere mich schon wieder viel zu sehr rein, aber beschäftige mich auch viel mehr damit als mir lieb ist, aber wer weiß, wie gesagt in einem halben Jahr oder in einem sehen viele Dinge schon ganz anders aus.


    So, um nun zur eigentlichen Frage zu kommen.....habe mir mal den Abgabevertrag dieser Orga durchgelesen und meine Güte, da standen Sachen drin, da wird mir ganz schlecht, nicht die Bedingungen, aber was man daraus ableiten kann was manche Personen mit Tieren so antellen. Zoophilie war z.B einer der Punkte. Wie kann man so krank sein ?
    Naja, dann noch ganz viele Dinge die ich absolut nachvollziehen kann und dann aber dieser eine Punkt in dem es heißt das der Eigentümer des Hundes IMMER die Orga bleibt und man den Hund immer auf Verlangen sofort wieder rausgeben müsste.
    Ich meine, klar....wenn man alle Gegebenheiten vertragsmäßig erfüllt, warum sollten die Leute einem den Hund wieder abnehmen ? Es gibt da keinen Grund zu, aber trotzdem hat mich das iwie verunsichert.
    Ist das normal oder ist das nur bei manchen Orgas so ? Das man verpflichtet ist den Hund an die Orga zurück zu geben und nicht einfach auf blauen Dunst weiter zu vermitteln, sollte man dem Hund nicht mehr gerecht werden können ist klar und war mir auch immer bewusst. Ich finde das auch gut so, aber das man immer nur Besitzer ist wusste ich nicht.
    Es gibt dort auch einen Punkt in dem steht man dürfe den Hund nicht kurzfristig oder dauerhaft dritten Personen überlassen. Hä ? Klar, dauerhaft wäre ja abgeben, das ist logisch, aber heißt das bspweise auch Freund und ich fleigen ne Woche nach Neuseeland und man nimmt die Hunde für ne Woche natütlich nicht mit und die Hunde verbleiben in dieser woche bei den Eltern das das nicht erlaubt ist ? Oder meinen die damit Hundehotels oder was ?


    So, nun doch arg lang geworden, aber vll kann mit ja wer was dazu sagen.

  • Hast du einen Link zu dem Wuff?


    Drei Hunde sind schon anstregend, bei uns funktionierts nur, weil alle schon betagter sind und körperliche Auslastung sich auf 1h Mäusebuddeln, stundenlanges Ballspielen im Garten und Leckerliesuchspiele beschränkt.

  • Schätzelein :D


    Ich hab 4 ^^


    Tu Dir nen Gefallen, erst bauen ( wer baut eigentlich schon? kauft Euch wat fertiges :D ) und dann Hund Nummer 3
    Ich schaff das auch nur so "locker" weil ich Zuhause arbeite ( harhar ^^) wenn ma n stressiger Tag ist gehen meine in den Garten und es fällt ma ne Runde weg
    Ich trainier allerdings mindestens 5x die Woche UO 3x Fährte und 2x SD, heisst meine sind eh durchgehend ausgelastet da macht denen n Tach ruhe auch nix


    Bye the Way, und wenn die Orgas es noch so gerne hätten, bezahlt is bezahlt ;)

  • Da die TH´s und Orgas eigentlich keinerlei rechtliche Grundlagen haben, die Hunde bei z.B. schlechter Haltung zurückzuverlangen oder wenn man den Hund anderweitig verkauft, ist es meiner Meinung nach die einzige juristisch einwandfreie Lösung, dass die Orgas/Züchter/TH´s Eigentümer bleiben. Die ganzen "Schutzverträge", die Orgas/
    TH´s so zumTeil einsetzen, wo der neue Besitzer sich verpflichtet, den Hund nicht anderweitig zu verkaufen und in so einem Falle nur an das TH/Orga zurückzugeben, sind nichtig.
    Aus diesem Grund geht der Weg immer mehr hin, dass die vermittelnde Stelle, egal ob Orga oder TH Eigentümer bleibt oder an den Eigentumsübergang Bedingungen knüpft(wie z.B. Eigentumsübergang nach 6 Monaten, nach Kastration, nach erfolgter Nachkontrolle usw.), also Eigentumsübergang mit aufschiebender Wirkung.

  • Zitat

    Da die TH´s und Orgas eigentlich keinerlei rechtliche Grundlagen haben, die Hunde bei z.B. schlechter Haltung zurückzuverlangen oder wenn man den Hund anderweitig verkauft, ist es meiner Meinung nach die einzige juristisch einwandfreie Lösung, dass die Orgas/Züchter/TH´s Eigentümer bleiben. Die ganzen "Schutzverträge", die Orgas/
    TH´s so zumTeil einsetzen, wo der neue Besitzer sich verpflichtet, den Hund nicht anderweitig zu verkaufen und in so einem Falle nur an das TH/Orga zurückzugeben, sind nichtig.
    Aus diesem Grund geht der Weg immer mehr hin, dass die vermittelnde Stelle, egal ob Orga oder TH Eigentümer bleibt oder an den Eigentumsübergang Bedingungen knüpft(wie z.B. Eigentumsübergang nach 6 Monaten, nach Kastration, nach erfolgter Nachkontrolle usw.), also Eigentumsübergang mit aufschiebender Wirkung.


    UNd selbst die sind nichtig
    Bezahlt is eben bezahlt selbst das "freiwillige Spende" wird der jeweilige Richter immer als Kaufpreis anrechnen
    Ma davon ab müsste das alles über ne Zivilklage laufen ... Und den RA möcht ich sehen der dem TH der Orga sagt: Klagen, wir gewinnen ^^

  • Bei uns ist das auch so.
    Ich habe Mina lt. Vertrag nur "übernommen", nicht gekauft.
    Anfangs hatte ich da auch ein unschönes Gefühl bei. Denn wer möchte schon, dass ihm plötzlich jemand den Hund wieder wegnimmt? ... besonders mein Freund hat mir da eine Menge Flöhe ins Ohr gesetzt :roll:
    Aber mittlerweile denke ich, dass die Orgas einfach irgendwie einen Weg finden müssen, wie sie die Tiere aus evtl. den falschen Händen wieder "retten" können (sofern sie das denn mit solchen Verträgen dann auch können(?)). Und da es bei uns so oder so keinen Grund gäbe, uns den Hund wegzunehmen, mache ich mir da keinen Kopf mehr drum. Wenn hier jemand käme um Mina mitzunehmen, würden wir uns da schon wehren - schließlich dürfte man bitte erstmal nachweisen, dass wir da sie irgendwie mißhandeln o.ä.


    Trotzdem kann ich es verstehen, wenn dir da mulmig ist. Ein Rest bitterer Beigeschmack bleibt immer.

  • Ganz so einfach, dass man sagt das ist null und nichtig ist es aber nun auch nicht. Es kommt darauf an was im Vertrag steht, wie es formuliert ist etc.



    Wenn man nach der Logik geht, wär der Anhänger vom Baumarkt ja auch mir, hab ja dafür bezahlt.

  • Zitat

    Ganz so einfach, dass man sagt das ist null und nichtig ist es aber nun auch nicht. Es kommt darauf an was im Vertrag steht, wie es formuliert ist etc.



    Wenn man nach der Logik geht, wär der Anhänger vom Baumarkt ja auch mir, hab ja dafür bezahlt.



    Nein? Die Miete gibts ja auch noch? Ich zahl für die Wohnung auch, Eigentümer bin ich trotzdem nicht!


    Der Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung der kaufrechtlichen Ansprüche - also der Zahlung des Kaufpreises, wurde gezahlt ist der Käufer Eigentümer. Schließlich ist der Eigentumsvorbehalt an eine aufschiebende Bedingung geknüpft, ein "für immer dem TH gehörend zur Sicherheit, damit es dem Tier gut geht" gilt nicht.
    Selbst wenn der schuldrechtliche Vertrag nichtig ist (der Kaufvertrag) heißt das nicht gleich das der dingliche Vertrag das auch ist. Die können vielleicht (!) den Hund zurückfordern müssen aber auch für die Aufwendungen aufkommen, das wird kaum eine Orga machen wenn der Hund schon Jahre beim HH ist.

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