rein rechltich könnte man sogar die pflanzen wieder ausbuddeln und mitnehmen, wenn man auszieht
https://www.anwalt-fliege.de/w…en-die-pflanzen-im-garten
Nicht unbedingt- wenn sie schon länger dort stehen, gehören sie dem Vermieter, außer, man hat etwas Anderslautendes vereinbart