Peta erstattet Strafanzeige gegen Schäferhundezüchter
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Die Zustaende in besagtem Zwinger sind nicht erst seit gestern bekannt und es gab schon vor einiger Zeit Beweise, wenn ich mich nicht irre. Passiert ist (auch von Seiten des Amts-Vet.) was? Nicht viel.. Selbst ich hab das von dort mitbekommen und ich hab weder was mit DSH noch mit Hundezucht am Hut..
Wieso hat dann der SV oder der VDH nicht eingegriffen, wenn die Zustände doch bekannt waren? Es geht ja schließlich nicht nur um den Ruf des einen Züchters.
Wenn man sieht, was in VDH-Zuchten möglich ist, sollten doch strengere Kontrollen eingeführt werden.Und wenn ich lese, wie diese "Ausbildungsmethoden" dieses Züchters sind, kommt mir die Galle hoch. Und diese (veralteten) "Methoden" sind zumindest hier auf den SV-Plätzen gang und gebe. Für mich wäre das schon ein Grund solche Vereine nicht zu unterstützen.
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Ich finde es auch ein Unding die Strafanzeige dazu zu nutzen, in einem Nachsatz nochmal "Zoohandlungen" und "Züchter" gleich zu setzen. Ziel wäre es, dass die Leute endlich eigenverantwortlich differenzieren beim Hundekauf. SO wird das sicher nix.
Vielleicht regt sich ja was beim SV und der Verein überarbeitet mal seine Zuchtordnung. Oder noch besser, der VDH kümmert sich verstärkt darum, dass seine ZO in allen angegliederten Vereinen umgesetzt wird. Das wäre zumindestens eine wünschenswerte Folge.
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Wieso hat die FCI nichts gemacht.. Das ist die gleiche Frage wie die zum VDH. Meines Wissens nach zuechtet der Typ im SV. Der SV ist Mitglied des VDH und der VDH Mitglied der FCI.. Somit waere der SV gefragt und nicht VDH/FCI. Solange er im SV zuechtet, gibt es FCI/VDH Papiere.
Und dann eben das andere: wenn der SV Richtlinien hat, die sowas bzgl. Haltung zulassen, besteht keine Grundlage zum Ausschluss. Wenn der SV wegen Tierquaelerei ausschliesst und von offizieller Stelle gesagt wird, es entspricht alles dem Tierschutz-/Hundehaltungsgesetz, dann liegt keine Tierquaelerei vor -> kein Ausschluss.
Und wie jemand ausbildet hat absolut nichts mit der Zucht zu tun -> keine Grundlage zum Ausschluss
Ich kenne das aus einem anderen Zuchtverein. Jeder wusste das da Mist gebaut wurde, Kontrollen liefen aber gut ab, es gab keine Moeglichkeit den Zuechter auszuschliessen. Gefallen hat das keinem (ausser dem Zuechter). Erst durch Zufall gelang es, einen Ausschluss durchzubringen und dann war der Typ endlich draussen.
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Die Strafanzeige ist nur medienwirksamer Populismus, wenngleich sie richtig ist.
Ja, soll sie das sein! Druck auf den Züchter, denn der verkauft jetzt nix mehr.
ZitatSchlimm ist, wie diese Strafanzeige nun öffentlichkeitswirksam ausgeschlachtet wird - der Kollateralschaden der in der tierschutzbedingten Aufklärungsarbeit verursacht wird, macht mir die Bauchschmerzen. Es gibt unseriösen Tierschutz, es gibt unseriöse Züchter. Was bedeutet es für die Aufklärung - Tiere aus seriösen Quellen zu beziehen - wenn nun der VDH demontiert und denunziert wird?
Ja, genau ... Absatz bei den Hinterhof-Züchtern.
Die PETA geht doch auch dagegen vor.... deshalb glaub ich das nicht so.
ZitatIch finde es auch ein Unding die Strafanzeige dazu zu nutzen, in einem Nachsatz nochmal "Zoohandlungen" und "Züchter" gleich zu setzen. Ziel wäre es, dass die Leute endlich eigenverantwortlich differenzieren beim Hundekauf. SO wird das sicher nix.
Magst Du recht haben und versteh' was Du meinst
Man darf es eben auch nicht undifferenziert sehen. Weder alle VDH'ler sind gut, alle anderen schlecht - noch alle Vermehrer und Züchter sind schlecht. Man sollte es so sehen wie es ist, nämlich differenziert - wie Du schreibst.
Der VDH und die Vereine ist keine Tierschutzorga, sondern kommerzielle Zuchtvereine.
Will heissen: wenn's um die Kohle geht, geht die Moral doch - wie überall - oftmals flöten.
Mit dem Wissen hol ich mir meinen Hund trotzdem vom VDH - aber erst nach genauem Überprüfen - wegen der Ahnenliste (der einzige Grund!), die's halt nur dort gibt - oder aus dem Tierschutz.
Und Druck auf den VDH mit dieser Aktion find ich nicht schlecht - die gekrönten Herren und Damen können von mir aus gerne mal ihren Hintern in Richtung Tierschutz in Bewegung setzen.
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Wie denn eingreifen?
Das kann ein Verein unter den Umständen nicht, so übel das ist.
Bist du erstmal Mitglied in einem Verein (bevor man Mitglied wird, können Bedenken geäußert werden und eine Aufnahme abgelehnt werden), dann musst du dich lediglich an die Regeln des Vereines halten und niemand kann die wieder herauswerfen oder sonstwie reglementieren.So, jetzt hat man als Verein also 3 Ansatzpunkte:
-die formalen Zuchtvoraussetzungen, also Zuchtzulassung, Pausen für die Hündin, etc.
Da hat er alles richtig gemacht, keine Beanstandung möglich.-die tierschutzgerechte Haltung
Da gab es genügend Mängel. Aber ein Verein ist eben nur ein Verein, keine rechtliche Instanz. Und durch das Veterinäramt wurde dem Herrn regelmäßig bestätigt, dass keine, bzw. nur kleine und auf Anordnung auch beseitigte Mängel vorliegen. Da kann man dann auch wieder nichts machen, denn wenn ein staatliches Organ eine tierschutzgerechte Haltung bescheinigt, dann kann ich als einfacher Verein nicht dagegen anstinken. Sowohl das Verbandgericht, als auch jedes Zivilgericht wird dem Züchter Recht geben, zähneknirschend und mit der Faust in der Tasche, aber da gibt es dann keinen Handlungsspielraum.-der Umgang
Gleiches Problem wie mit der Haltung. Ich kann jemanden wegen unsportlichen Verhaltens ausschließen, aber eben nicht wenn eine höhere Instanzdas Verhalten als ok einstuft. Und ein Amtsvet ist eine deutliche höhere Instanz als ein Verein. Mehr sind SV und VDH nicht, es sind Vereine und die haben da einfach keine Rechte.LG
das Schnauzermädel -
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Das bezweifel ich, dass die niemand ausschliessen können und GsD sind die nur ein Verein. Die können per Mitgliederabstimmung doch jemanden rauswerfen, wenn sie das denn nun wirklich wollen. Oder?
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Das bezweifel ich, dass die niemand ausschliessen können und GsD sind die nur ein Verein. Die können per Mitgliederabstimmung doch jemanden rauswerfen, wenn sie das denn nun wirklich wollen. Oder?
Nein, können sie nicht!
Ein Ausschlussverfahren unterliegt klaren Regeln.
Hätte sich nie ein Amtsvet geäußert, wäre nie einer da gewesen, dann hätte man diesen Züchter ausschließen können. Dann hätten die eindeutigen Verstöße locker gereicht.
Aber wenn eine höhere Instanz bescheinigt, dass alles ok ist, dann geht das nicht mehr.LG
das Schnauzermädel -
Ok, wusste ich nicht.
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schnauzermädel: Hätte man denn nicht vielleicht eine zweite Meinung eines weiteren Amts-Vet einholen können?! Wie ich das verstanden hab, war die zuständige Vet.-Ärztin gleichzeitig die Ehefrau des Züchters? Also eine unabhängige Meinung einholen...
Ich kann mir das nicht ganz vorstellen, dass es keine Möglichkeit gegeben hat/gibt, den Züchter aus dem Verein zu werfen, weil ich mir relativ sicher bin, dass das in kurzer und absehbarer Zeit nach Veröffentlichung von Peta geschehen wird.
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Soll heißen, man muss als Züchter eigentlich nur nen guten Amts-Vet an der Hand haben und kann sich erlauben, was man will?
Zu Peta sag ich mal nichts, das würde vermutlich direkt wieder gelöscht - bei der Truppe kann ich nicht sachlich bleiben
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