Peta erstattet Strafanzeige gegen Schäferhundezüchter
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Eigentlich ist das so auch ein narrensicheres System:
Man kann niemanden aus dem Verein ausschließen, weil einem die Nase nicht passt.
Bei kleineren Verstößen schließt man über ein internes Verbandsverfahren aus. Der passende Weg, wenn es für den Amtsvet nicht reicht. Für die meisten dieser Menschen aber nur ein kleiner Schuß vor den Bug, die machen dann ohne VDH weiter.
Sind die Verstöße größer, dann wendet man sich an den Amtsvet. Das hat zig Vorteile, denn einerseits kann dieser Mensch dann nicht einfach verbandslos weitermachen (Was ja leider meist der Fall ist), man ändert die Zustände also nachhaltig und wird nicht nur ein unliebsames Mitglied los und behält seine weiße Weste, obwohl es den Hunden weiter schlecht geht. Andererseits geht der Ausschluss sicher und schnell, wenn amtlich Verstöße bescheinigt werden.Nur wenn sich dann der Amtsvet nicht bewegt, dann hat man verloren.
Du hast die Möglichkeit den zuständigen Amtsvet zu schicken. Und du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, wenn der nichts macht. Bringt aber nichts, weil der Amtsvet ja tätig war. Der hat eine saubere Weste, leider.
Die Frau des betroffenen ist Amtsvet... Sie war nicht für den Zwinger zuständig und hat auch nichts unternommen...Übrigens sind weder VDH-Züchter, noch die angeschlossenen Vereine kommerziell.
Wenn ich mit Hundezucht Geld verdienen wollte, dann würde ich den VDH meiden wie der Teufel das Weihwasser.LG
das Schnauzermädel -
- Vor einem Moment
- Neu
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Stimmt - der VDH / SV sind nicht kommerziell. Trotzdem geht es darum.
Habe das gefunden:
https://www.schaeferhunde.de/s…dex.php?id=571&no_cache=1
Rechts- und Verfahrensordnung des SV (Auszug)
§ 6
Ausschlussgründe
(1) Der Ausschluss kann erfolgen:d) Wegen schwerer Gefährdung oder Schädigung
des SV(Auszug ende)
Ein Gummiparagraph, aber immerhin. Denn schaden tut die Sache dem SV - nicht zuletzt wegen der Strafanzeige von Peta. Ich denke, die könnten schon, wenn sie wollten.
Zudem wäre es im höchsten Masse an der Zeit, dass die den Tierschutzgedanken effektiver in die Satzung einbeziehen. Der taucht da nämlich kaum auf.
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Ja, ich weiß...
Das Problem ist aber, dass er eben nicht schädigt.
Der Amtsvet hat ja bestätigt, dass er das nicht tut.DAS ist das Dilemma der Vereine in so einem Fall.
Du versuchst den Ausschluss, der Züchter geht vor Gericht und der Ausschluss ist hinfällig, weil er amtlich bestätigt kein schädigendes Verhalten zeigt.LG
das Schnauzermädel -
Anderes Thema, aber es verdeutlicht eben sehr gut, wie wenig Vereine ausrichten können.
Ich führe meinen Hund auf einer überregionalen Veranstaltung. Auf dem Vorbereitungsplatz trägt mein Hund vor der Unterordnung ein Stachelhalsband.
Der Richter sieht das und schließt mich wegen "unsportlichen Verhaltens" aus.Jetzt denkt man doch: Genau, die PO sagt einreihiges Gliederhalsband, keine Stacheln oder Dornen. Perfekt, alles richtig gemacht Herr Richter.
Ich bin aber sehr angesäuert und ziehe vor Gericht.
Mein Anwalt ist gut, er argumentiert, dass man auf Prüfungen auch keine Motivationsgegenstände oder Futter mitführen darf. Das Vorbereiten mit Ball und Beißwurst ist aber üblich. Und bei mehrtätgigen Veranstaltungen muss man zwangsläufig füttern. Also kann man spätestens bei mehrtägigen Prüfungen nicht mehr davon ausgehen, dass die Prüfung mit der Identitätskontrolle beginnt und mit der Siegerehrung endet. Sonst dürfte man einen Hund ja im schlimmsten Fall 4 Tage nicht füttern. Man beantragt also festzustellen, dass "Prüfung" nur die offiziell vorgeführten Teile sind. Und außerhalb der "Prüfung" ist ein Stachel nicht verboten.Und natürlich habe "ich" gewonnen.
Auch ein Vorgang im SV, der natürlich sicherlich der böse ist, sollte man auf seinen Prüfungen mal einen Hund mit Stachel in der Vorbereitung sehen. Obwohl alles getan wurde das zu verhindern.LG
das Schnauzermädel
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