Petition: Jagdwesen - Verbot des Abschusses von Haustieren v
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"Das LJG räumt dem Jagdschutzberechtigten in §25(4) die Möglichkeit ein, einen wildernden Hund abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen."" aufsuchen, verfolgen oder reißen." ist WILDERN!
Ein normal durch den Wald tapernder Hund wildert nicht, der sucht ggf Hercrchen etc.... das Problem ist, beim Schuss ist der Hund mit dem Jäger allein, keine Zeugen!!!!
Der Jäger kann behaupten das dieser gewildert hat, das ist aber kein Problem des Gesetztes sondern der bescheuerten Jägers.
Weiterhin, Hunde sollten so oder so nicht allein rumlaufen... wenn der eigene mal sich verirrt hat kann man dies dem Jäger mitteilen!!! - Vor einem Moment
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Zitat
Weiterhin, Hunde sollten so oder so nicht allein rumlaufen... wenn der eigene mal sich verirrt hat kann man dies dem Jäger mitteilen!!!Das sehe ich auch so.
Nein ich bin keine Heilige, mein Hund ist auch schon allein gassi gegangen
aber als ich den Jäger informierte war alles i.OEr wusste also um das Problem und hätte ggf sogar geholfen den Hund wiederzufinden, allein durch seine Sichtung.
Als franz dann 30 mijn später wieder auftauchte, rief ich wieder an, erklärte das ich nicht erkennen könnte das man Hund gerissen hätte.Somit war alles in bester Ordnung
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es geht schonmal damit los, dass das sog. "jagdgesetz" ländersache ist.
hier in bayern ist es so formuliert:
ZitatBayerisches Jagdgesetz Art. 42
Aufgaben und Befugnisse
der Jagdschutzberechtigten(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
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2.wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.
da steht also bei den hunde nix von einfach mal eben so "abschiessen" - ebenso wenig wie der jäger den yorki abschiessen darf, wenn der einem ausgewachsenen hirsch nachrennt.
das BayJG besagt, dass es kein ausreichender grund ist, wenn sich ein hund lediglich ausserhalb des einflussbereiches des HF aufhält.
und die meisten jäger halten sich da auch sehr streng dran.
insofern - wenn sich da alle dran halten würden, wär es ja so wies ist in ordnung. hier sind die meisten jäger sehr nett und sind nach eigener aussage überhaupt nicht scharf drauf, jemals einen wirklich wildernden hund abschiessen zu müssen.
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Danke, hatte (halbherzig) gesucht und es nicht gefunden.... -
Zitat
Weiterhin, Hunde sollten so oder so nicht allein rumlaufen... wenn der eigene mal sich verirrt hat kann man dies dem Jäger mitteilen!!!
... und hoffen, dass der Jäger den Hund noch nicht vor die Flinte gekriegt hat :-/
Nach leidvollen Erfahrungen mit Möchtegern-Jägern ist meine größte Angst, dass Zampa mal ein paar Minuten stiften geht, dabei einer Spur in den Wald folgt und abgeknallt wird.
Und Typen, die meinen, mir drohen zu müssen, dass ihr Deutsch Kurzhaar meine Spinone-Mix "zerlegt"
... solchen "Jägern" trau ich alles zu. Abgesehen davon, dass der Kurzhaar viel zu fett war, um meine Zampa überhaupt erwischen zu können
Aber witzig finde ich solche Gestalten nicht. -
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Was mich mal interessieren würde: Ist hier jemand der seinen Hund durch den Schuss eines Jägers verloren hat?
Und nicht nur so "der Schwager meines BEkannten hat einen Arbeitskollegen dessen Nachbarn Hund...".Ich kenne hier keinen einzigen Fall - und die umliegenden Jäger auch nicht! - wo ein ziviler Hund erschossen wurde weil er wilderte! Dass mal ein Jagdhund bei der Drückjagd erschossen wird gehört ja nicht zu dieser Thematik.
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Zitat
da steht also bei den hunde nix von einfach mal eben so "abschiessen" - ebenso wenig wie der jäger den yorki abschiessen darf, wenn der einem ausgewachsenen hirsch nachrennt.
das BayJG besagt, dass es kein ausreichender grund ist, wenn sich ein hund lediglich ausserhalb des einflussbereiches des HF aufhält.
und die meisten jäger halten sich da auch sehr streng dran.
insofern - wenn sich da alle dran halten würden, wär es ja so wies ist in ordnung. hier sind die meisten jäger sehr nett und sind nach eigener aussage überhaupt nicht scharf drauf, jemals einen wirklich wildernden hund abschiessen zu müssen.
Ich hatte nicht erst ein Gespräch mit Jägern und weiß daher, dass gerade Katzen "gerne" (in Bezug auf schnell) abgeschossen werden und auch bei Hunden nicht unbedingt gezögert wird.
Was hilft mir also, dass die meisten Jäger sich daran halten, wenn gerade dieser eine Jäger unterwegs ist, wenn mein Hund doch mal durchstarten sollte?
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Zitat
Ich hatte nicht erst ein Gespräch mit Jägern und weiß daher, dass gerade Katzen "gerne" (in Bezug auf schnell) abgeschossen werden und auch bei Hunden nicht unbedingt gezögert wird.
Was hilft mir also, dass die meisten Jäger sich daran halten, wenn gerade dieser eine Jäger unterwegs ist, wenn mein Hund doch mal durchstarten sollte?
Helfen würde es, wenn man schon nicht fähig ist seinen Hund so zu erziehen das er nicht "mal ein paar Minuten weg ist", ihn wenigstens entsprechend zu sichern.
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Ich bin absolut dagegen, rücksichtslosen und derart selbstbezogenen Haltern noch einen Freibrief für ihr Handeln zu geben indem man dieses "letzte Druckmittel" noch raus nimmt.
Leider ist das Argument "der Jäger könnte deinen Hund abschießen wenn er hetzt" für viele das einzige, was sie mal zum Nachdenken bringt.
Das "der lustige Hetzspaß" für das Wild Todesangst und häufig den Tod bedeutet und sei es nur weil es vors nächste Auto rennt, das wird schon nicht so sein und ist ja alles tooootal weit hergeholt und übertrieben.Warum sollte ein Jäger also "zögern" einen Hund der Wild nachstellt zu schießen, wenn der Halter doch auch nicht zögert seinen Hund ungesichert rennen zu lassen?
Warum sollte ein Jäger "zögern" eine Katze zu schießen, wenn der Halter doch auch nicht zögert für sein privates Vergnügen absolut unnötiges Leid von Wildtieren zu provozieren? (nur so zur Info... an vielen Orten ist die Bejagung durch Katzen ein ernsthaftes Problem für ganze z.B. Vogelpopulationen)Unsere Haustiere sind nunmal nicht der Nabel der Welt und wenn wir schon nicht im Stande sind sie so zu halten, dass sie niemanden schaden, dann muss man damit leben das andere das recht haben die Umwelt vor uns zu schützen. Behalte ich meinen Hund bei mir, dann sry, habe ich noch nie gehört das ein Hund geschossen worden wäre.
Einen Hund im Umkreis von 20-30 m vom Hundehalter zu schießen? Sry das macht keiner der noch ganz bei Trost ist, denn durch die Gefährdung des Halters ist er seinen Schein schneller los als er gucken kann.
Lass ich meinen Hund gar ausser Sicht rennen - dann kann ich nur sagen selbst Schuld. -
Ich sehe es wie Bordy, klasse Beitrag.
Zitat
...Was hilft mir also, dass die meisten Jäger sich daran halten, wenn gerade dieser eine Jäger unterwegs ist, wenn mein Hund doch mal durchstarten sollte?Da hilft nur den Hund zu sichern, wenn er nicht abrufbar ist. Zumal die Gesetzesänderung "diesen einen Jäger" eh nicht davon abhalten wird, den Hund zu erschiessen.

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ich kann bordy auch nur voll und ganz zustimmen.
ich frage mich, wo das problem ist, wenn man einen hund, der beim anblick von wild nicht ruhig bleiben kann zumindest an der leine sichert.
man kennt doch irgendwann seinen hund und weiß, wie dieser tickt.ich halte nichts von der änderung des gesetztes. wer weiß, was sonst im wald los wäre.
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