
Mischlingshündin niedergestochen
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Gast28477 -
21. April 2011 um 13:26
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... und die Kinder musste es mitansehen :/ Ist es wirklich soweit, dass man mit einem Messer in der Tasche spazieren geht?
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/8494327.html
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Ich weiß es nicht.
Aussage dieses Herrn war übrigens, dass ein schwarzer Hund seinen Jack angegriffen hätte und er Ruhe vor dem Tier habe wollte.
Birgit, traurig
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Die arme Hündin, die armen Kinder...
Hoffentlich wird Moritz geglaubt und der Täter zur Rechenschaft gezogen! (Auch wenn eigentlich die Knirpse nicht hätten alleine mit dem Hund unterwegs sein dürfen.) Es rechtfertigt nicht, einem anderen Lebewesen ungerechtfertigt solche Gewalt anzu tun.
Und sowas schimpft sich selber Hundebesitzer...
Liebe Leyla, komm gut auf der anderen Seite der Regenbrücke an...
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Zitat
"Eigentlich ist ein so alter Hund nicht gefährlich", sagt Volker Liebchen. Selbst wenn es zu einer Rangelei zwischen den beiden Hunden gekommen sein sollte, kann er nicht nachvollziehen, warum ein Hundehalter ein Messer zieht und zusticht. Aus Liebchens Sicht gibt es dafür keinerlei Rechtfertigung, zumal Hunde solche Rangeleien "unter sich ausmachen" würden. Zu Verletzungen komme es dabei nur in wenigen Ausnahmefällen. Der Fall zeige deutlich, dass nicht alle Hundehalter im Umgang mit den Tieren Bescheid wissen. Der mutmaßliche Täter hat aus Liebchens Sicht "gar keine Ahnung".
http://www.mz-web.de/servlet/Conten…d=1300342796813
Ok, das mit den "unter sich ausmachen" unterschreibe ich nicht. und was kommt am Ende dabei raus? Der Rentner bekommt ne Anzeige und das wars. Das kotzt mich an, das so ein verhalten keine Konsequenzen nach sich zieht. Und ich bin sicher, dass da nicht viel folgen wird. Ich erinnere mich an den Fall mit Sonja Zietlow ... die angebliche Tierschützerin hat auch nur sechs Monate auf Bewährung bekommen - und kein Hundehaltungsverbot. Die Hildesheimerin mit den beiden Rottweilern hat ebenfalls Bewährung und kein Haltungsverbot bekommen. Komische Welt :|
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Manchmal meine ich auch, dass Tierschutzgesetz ist unnütz...
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Wenn beide Hunde mit einem "normalen" Selbstbewusstsein ausgestattet sind dann machen sie es unter sich aus.
Meistens (!!!) hört es sich gefährlicher an als es dann ist. Die Hunde, die wirklich einen anderen Hund ernsthaft verletzten wollen machen dies ohne viel "gebrüll".Und zum Thema Tierschutzgesetz...
Dazu sage ich nichts mehr.
Arme Welt....
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Ich bin sehr schockiert, zu was wir Menschen fähig sein können.
Klar hätte man die Kinder nicht unbeaufsichtigt mit dem Hund alleine lassen sollen, alleine schon, weil da ja auch andere Sachen hätten passieren können. Doch das ist kein Grund den Hund einfach abzustechen. Und wenn ich manche Kleinhundehalter (meist Rentner) sehe wie sie um ihre Hunde bangen schenke ich der Familie und den Kindern meinen Glauben.Leider sind die deutschen Gesetzte da keine große Hilfe, denn wie hier schon beschrieben wurde wird es meist keine großen Konsequenzen nach sich ziehen. Ich frage mich ob das ganze irgendwann mal überdacht wird. Da werden Welpen aus dem Fenster geschmissen, Hunde ausgesetzt, Hunde niedergestochen, Hunde erschossen, Hunde vergiftet etc. und nichts passiert. Traurig.....
traurige Grüße
Lisa -
Oh man es ist sehr schrecklich was da passiert ist =( arme kleine Leyla.
Dröbel ist ein Stadtteil von Bernburg und dort wohne ich,unfassbar das nur wenige Meter weiter solch eine Tat passiert.Bernburg ist zwar bekannt für seine komischen Gestalten die hier herumlaufen und wegen der hohen kriminalität waren wir 2006 auch die 3. größte Drogenstadt Deutschlands aber das man jetzt sogar noch mehr angst haben muss mit seinen Hunden Gassi zu gehen....wo soll das nur hinführen? -
Ja, schrecklich.
Ein geeignetes Messer beim Gassi mit sich zu führen und dann gezielt zuzustechen und einen Hund tödlich zu verletzen, da bedarf es meiner Meinung nach schon einen gute Portion Bereitschaft und Vorsatz.LG, Friederike
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Zitat
Ja, schrecklich.
Ein geeignetes Messer beim Gassi mit sich zu führen und dann gezielt zuzustechen und einen Hund tödlich zu verletzen, da bedarf es meiner Meinung nach schon einen gute Portion Bereitschaft und Vorsatz.LG, Friederike
Schon interessant, denn das Führen eines Messers, ausgenommen Arbeitsmesser während der Arbeitszeit, ist verboten laut Waffengesetz.
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