Hallo ich bin der neue und heisse Aslan!!!!

  • Hmmm...denke auch, nööööööööööö...solche Leute (Verkäufer) sollten einfach nicht unterstützt werden. Und dass ich mich vorher über ein Mindestalter informiere, das finde ich wichtig und gehört betont. Und hier wurde es halt öfter betont.
    Trotzdem isses nun passiert und ich wünsche dem Kleenen und stolze Frauchen/Herrchen einen guten Start ins "Hundeleben".

  • Tierschutz-Hundeverordnung
    Datum: 2. Mai 2001
    Fundstelle: BGBl I 2001, 838
    Textnachweis ab: 1. 9.2001
    TierSchHuV Eingangsformel
    Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet
    jeweils in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18.
    März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 22. Januar 2001 (BGBl. I
    S. 127) auf Grund des § 2a Abs. 1, des § 11b Abs. 5 sowie des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr.
    4, jeweils in Verbindung mit § 16b Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes in der
    Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105, 1818), von denen § 2a
    Abs. 1 Nr. 5, § 11b Abs. 5 und § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 durch Artikel 2 des Gesetzes
    vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530) geändert worden sind, nach Anhörung der
    Tierschutzkommission:
    TierSchHuV § 1 Anwendungsbereich
    (1) Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden /* (Canis lupus */ f.
    familiaris).
    (2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden
    1. während des Transportes,
    2. während einer tierärztlichen Behandlung, soweit nach dem Urteil des
    Tierarztes im Einzelfall andere Anforderungen an die Haltung notwendig
    sind,
    3. bei einer Haltung zu Versuchszwecken im Sinne des § 7 Abs. 1 des
    Tierschutzgesetzes oder bei Eingriffen oder Behandlungen zu den in § 6
    Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 10 Abs. 1 oder § 10a des Tierschutzgesetzes
    genannten Zwecken, soweit für den verfolgten wissenschaftlichen Zweck
    andere Anforderungen an die Haltung unerlässlich sind.
    TierSchHuV § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten


    (4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.
    Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des
    Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist
    nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich,
    sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.
    TierSchHuV § 3 Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten
    Wer gewerbsmäßig mit Hunden züchtet, muss sicherstellen, dass für jeweils bis zu zehn
    Zuchthunde und ihre Welpen eine Betreuungsperson zur Verfügung steht, die die dafür
    notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen
    hat.
    Ein Service der juris GmbH - http://www.juris.de - Seite 1


    Ich finde es auch sehr schade, dass dem kleinen die wichtigste Zeit genommen wurde um die Kommunikation mit seinen Geschwistern zu lernen. :( : Über das Abgabealter sollte man sich schon vorher informiert haben. Sind die Welpen aus Deutschland?


    Und klar ist er süß, aber das wär er in 2 Wochen auch noch! Habt ihr viel bezahlt?

  • Zitat


    Finde nämlich auch 6 Wochen viiiiiiel zu früh und unverantwortlich, einen Welpen so früh abzugeben...außer, es geht eben wirklch gar nicht


    Und selbst dann darf das nicht der "Züchter" entscheiden, denn eine Abgabe mit sechs Wochen ist tierschutzwidrig ( http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/__2.html ) - Ausnahmen müssen, soweit ich weiß, genehmigt werden.


    Und auch in diesem Ausnahmefall dürfen die Welpen nicht voneinander getrennt werden.


    Trotzdem ein bezaubernder Kerl, ich hoffe, es läuft alles ohne Komplikationen ab. Viel Spaß mit ihm!


    Liebe Grüße

  • Hä? Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Wo habe ich denn bitte geschrieben, dass es legal oder ungefährlich ist? Ich habe nur gesagt, dass ich es wieder so machen würde...bleibt doch jedem selbst überlassen...

  • Zitat

    Hä? Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Wo habe ich denn bitte geschrieben, dass es legal oder ungefährlich ist? Ich habe nur gesagt, dass ich es wieder so machen würde...bleibt doch jedem selbst überlassen...

    -> wooni

  • Zitat

    Och Mensch, jetzt seid mal nicht so. :| Er wird am Sonntag 7 Wochen und wenn sie ihn nicht genommen hätte, wäre er jetzt woanders und auch nicht unbedingt bei der Mutter. Einmal geschrieben ist, meine ich, ausreichend.


    Doch, ich bin so "kleinlich".


    Immer wieder passiert es.
    Wären alle Menschen darüber aufgeklärt, wann man frühestens einen Welpen abholt, würden die Welpen acht Wochen bei der Mutter und den Geschwistern bleiben.
    Wäre niemand bereit, einen so jungen Welpen zu nehmen, egal, was ein unseriöser Mensch erzählt, gäbe es weniger Probleme deswegen.
    Und das Angebot zu junger Welpen würde sinken.


    Nicht umsonst gibt es dafür ein Gesetz, das wurde nicht aus Spaß geschrieben.

  • Ich wollte den text editieren und noch mehr schreiben ^^ aber es ging gründlich in die hosen, vergesst meinen text ich schreibe den noch mal so, wies hätte sein sollen.

  • haben ca 150 euro bezahlt.
    wie heisst es immer hinter her ist man eh schlauer. Naja aber er trinkt und frisst ganz gut. den rest kriegen wir auch hin. bin daher auch mal kurz raus. hier will grad jemand nach draussen

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