Mit Listenhund-Mix nach Deutschland ziehen?!

  • Hallo ihr!!


    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.


    Ich wohne ihm Moment noch in Österreich, möchte aber Anfang 2011 (wahrscheinlich Februar oder März) zu meinem Freund nach Deutschland ziehen.


    Nun ist es so, dass ich vor 1,5 Wochen einen neuen Pflegehund bekommen habe. Die ist eine super süsse Maus, nur leider unverträglich mit anderen Hunden (nur meinen himmelt sie regelrecht an). Leider ist sie auch nicht sonderlich gut auf fremde Menschen zu sprechen und knurrt schonmal Leute an, die ihr suspekt vorkommen.


    Da ich natürlich nicht weiß, wie schnell wir für die Maus einen neuen Platz finden, oder ab sie nicht fix bei uns bleibt, muss ich natürlich auch einplanen, dass sie evtl auch mit nach Deutschland muss. Eigentlich alles halb so schlimm, wenn da nicht eine kleine Sache wäre:


    Bekommen habe ich sie als Schäfer-Shiba Inu Mischling (wobei ich nicht weiß wo bei ihr ein Shiba drinnen sein soll), allerdings würde ich mehr auf einen Schäfer-Staff oder Schäfer-Pit tippen. Leider bin ich da nicht die einzige, ich wurde schon von einigen Leuten angesprochen, ob ein Staff oder ein Pit in ihr schlummert (auch von unserem TA).


    Für beide Rassen gilt in Bayern ja (soweit ich weiß) das Einfuhrverbot - was natürlich bedeutet, dass die nicht mit darf?!


    Nun meine Frage:
    Wenn ich sie als Schäfer-Shiba Inu Mischling angebe, wird dass dann einfach so hingenommen oder könnte es da Probleme geben? Genau nachweisen kann man ja im Grunde eh nicht, was da nun wirklich drinnen ist, oder?


    Würde mich freuen wenn mir wer helfen könnte.
    Entweder mit Erfahrungsberichten oder evtl einer Stelle an die ich mich wenden kann.

  • Ein Soka darf nicht nach D.
    Aber wenn in den Papieren etwas anderes steht, wer möchte das Gegenteil beweisen.
    Du hast den Hund als XY-Mix von der Orga bekommen, Nachweis gut hüten ;) , es steht so im Impfpass, fertig.
    Über den Rest hüllt man den Mantel des Schweigens.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Ein Soka darf nicht nach D.
    Aber wenn in den Papieren etwas anderes steht, wer möchte das Gegenteil beweisen.
    Du hast den Hund als XY-Mix von der Orga bekommen, Nachweis gut hüten ;) , es steht so im Impfpass, fertig.
    Über den Rest hüllt man den Mantel des Schweigens.


    LG
    das Schnauzermädel


    Danke für deine Antwort :smile:


    Das beruhigt mich schon etwas. Eine Frage hab ich allerdings noch:
    Wie siehts denn aus mit "Nicht-Listenhunden" die fremde Menschen anknurren und so?
    Bzw. was wenn mich einer deswegen anzeigt (Deppen gibts ja leider immer wieder und überall)? Kanns da zu gröberen Problemen kommen?


    Dilara geht zu Uhrzeiten wo viel los ist und ich weiß, dass wir auf andere Leute und Hunde treffen, mit Maulkorb, passieren kann im Grunde also nichts.

  • Du kannst ggf. Auflagen bekommen. Also eben MK- und/oder Leinenzwang. Aber dazu braucht es eine Anzeige und meist kommt dann erstmal der Test..


    Hat Bayern ne Regelung wegen großer Hunde? :???:

  • also:


    wegen (nur!) anknurren passiert in der regel auch hier in bayern nix.


    vorallem, wenn dein hund sowieso mit maulkorb "gesichert" ist. natürlich gibts immer wieder menschen, die nen hang haben, alles und jedes zur "anzeige" zu bringen - aber denen begegnest du immer und überall.


    noch eine sache zur "event. soka" geschichte:


    ein ganz kleinwenig achtsam solltest du sein, in welche gegend (landkreis, stadt, gemeinde) du hier in bayern ziehst.


    hier, wo ich wohne, ist es nicht schlimm, da fragt keiner, welchen mix du an der leine hast.


    aber ich kenn ein paar ecken, da bleiben auch mal polizeistreifen stehen und fragen geziehlt hhs, deren mixe nach "soka" aussehen, was da drinnen ist. natürlich ist fragen jederzeit erlaubt - und wenn du einen impfpass (oder sonstigen nachweis) hast, wo drinnensteht, dass das ein "xyz"mix ist, passiert auch nix - ich schreib das nur, damit du nicht allzu überrascht bist, wenn dich mal eine polizeistreife aufhält und nachfragt....


    edit:


    bayern als bundesland hat keine "20/40" regelung. aber die eine oder andere gemeinde/stadt hat da sehrwohl in den hundeverordnungen eigene regeln. einfach bei der gemeinde/stadt nachfragen.

  • Kannst du ein paar Fotos reinstellen ;) ?


    Ich möchte ihn gern sehen!


    Und am schlimmsten sind (zumindest hier in Westfalen) die Leute, die einen vermeintlichen Kampfhund sehen, nicht die Behörden.


    Liebe Grüße und alles Gute für den Umzug!

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