Mietminderung - wieviel Prozent?

  • ach ja, jetzt hab ich was vergessen:
    vor Jahren haben wir mal in einem Dreiparteienhaus gewohnt.
    Der Eigentümer damals hat auch alles selbst gemacht, beziehungsweise von Freunden machen lassen.


    Jeder hatte eine Zähler.


    Unser Stromverbrauch war auch irgendwann höher als sonst.
    Der Wasserverbrauch auch und wir konnten uns das auch nicht erklären.


    Mein Schwager ist Elektriker und hat ganz schnell rausgefunden, dass der Allgemeinstrom über unseren Zähler läuft.
    Der Vermieter hat dann sofort die Abrechnungen korrigiert und sich zig Mal entschuldigt.


    Der Wasserverbrauch blieb allerdings erstmal noch ungeklärt.


    Irgendwann kam ich dann zu einer anderen Uhrzeit nach Hause und ging direkt in den Waschraum.


    Mein Waschmaschinenschlauch lag auf meiner Waschmaschine und stattdessen war ein Schlauch von einer Mieterin an unserem Wasseranschluss angeschlossen.


    Da meine Wohnung im Erdgeschoss war hab ich dann aufgepasst wie ein Schießhund und als die Dame in den Keller ging, bin ich hinterher und hab gesehen, wie sie ihren Schlauch wieder weggemacht hat und meinen wieder dran.


    Da war dann Polen offen und Frankreich zu!


    Wir hatten schon Monate vorher bemerkt, dass Waschmittel fehlt, denn so viel konnten wir nicht waschen.


    Das war ein starkes Stück und wir haben es gemeldet.


    Von einer Anzeige hab ich damals abgesehen, aber vom Vermieter verlangt, dass jeder einen abschließbaren Schrank bekommt.


    Es gibt so Menschen und da könnte ich dann echt ausflippen!


    Nach diesen Aktionen war der Stromverbrauch und auch der Wasserverbrauch wieder im Normbereich.


    Als wir ausgezogen sind hat mir der Vermieter 200,00 Euro mehr ausgezahlt bei der Kaution. Das hat mich sehr gefreut!


    Ich hoffe für einen guten Ausgang...


    Liebe Grüße


    Steffi

  • wenn die Abrechnung "zu spät kommt", also nicht bis zum 31.12., brauchst du die Nachzahlung nicht bezahlen!! Würdest du aber was wieder bekommen, dann muß es dir der Vermieter auszahlen, dan gilt die Klausel nämlich nicht! UND der Vermieter muß dafür sorgen, daß er sein Zeug bei zeiten abschickt, kommt es dann erst nach dem 1.1. an, dann hat er Pech gehabt.
    Ehrlich gesagt würde ich an deiner Stelle knallhart die (Kalt-)Miete auf "Null" setzen, da die Wohnung im unbewohnbaren Zustand ist (Lebensgefahr)! Der Vermieter ist verpflichtet unverzüglich Gefahrenquellen zu beseitigen, denn er steht für den entstandenen Schaden gerade, sprich er haftet bei Unfällen. Wie es sich bei euren Gerätschaften nun verhält weiß ich nicht. Würde es aber auch in Rechnung stellen, wenn er den Mangel nicht beseitigt!!
    Beim Mieterbund bist du eig. auch gut aufgehoben, es "zieht" beim Vermieter, wenn vom Verein, oder deren Rechtsanwälten, Post kommt!!!


    Hast du schon mal auf eigene Faust einen Elektriker kommen lassen?? (hab jetzt nicht alles gelesen :ops: )

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!