Wütender Nachbar fährt Welpen tot
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Hier der aktuelle Bericht der Coburger Neuen Presse:
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Hi,
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So wie ich das jetzt lese, muß er zum Idiotentest - das ist schonmal eine gute Strafe - , denn der soll ja alles andere als angenehm sein.
Ob er den mit 69 Jahren Jahren noch besteht, ist fraglich.
Also wenn dann noch der Lappen weg wäre, brauchen wir ihm nicht mehr aufs Maul zu hauen, dann ist er gestraft genug, mit dem was das alles kostet.
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Zitat
du sagst doch selbst, das es einen grund für eine
(straf)-tat geben könnte.
darum verstehe ich deinen post nicht.Gruß krusti
Weil der Hund im Garten bellt darf er vergiftet werden? Weil der Hund draussen ohne Leine rumrennt darf man frontal auf ihn zufahren und ihn gewollt überfahren?
Weil nen fremder Mensch die Kacke seines Hundes net einsammelt darf meiner am Rattengift krepieren?
Das sind Gründe um das Hirn auszuschalten?!?Ich hab auch tausend Gründe meine Nachbarn zu erschießen und ich tu es net. Normaler Menschenverstand lässt grüßen!
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Zitat
So wie ich das jetzt lese, muß er zum Idiotentest - das ist schonmal eine gute Strafe - , denn der soll ja alles andere als angenehm sein.
Ob er den mit 69 Jahren Jahren noch besteht, ist fraglich.
Also wenn dann noch der Lappen weg wäre, brauchen wir ihm nicht mehr aufs Maul zu hauen, dann ist er gestraft genug, mit dem was das alles kostet.
Ja, das sehe ich auch so. Das tut weh, kostet Geld und am Ende steht eine Behörde, die immer noch entscheiden kann, ob er den FS überhaupt noch bekommt.
Da kommt auf jeden Fall mehr Strafe bei raus, als wenn man ihn wegen weiß Gott was anklagen würde und er kann ein Gutachten vorlegen, dass er aufgrund seelischer Störungen schuldunfähig ist. Das dürfte ihm leicht fallen, weil ein Schatten hat er ja definitiv.
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Hallo
Frau Biedefeld spricht das aus, was ich hier auch schon sagte: es muss endlich dafür gesorgt werden, dass Tiere nicht einfach bloß als Sachwert angesehen und entsprechend auch rechtlich behandelt werden.
Die bisherigen Strafen sind lächerlich, wenn man sich den Bericht durchliest, erkennt man bereits, dass er für 2 Punkte höchstens mit einer Geldstrafe rechnen muss und einzig der gefährliche Eingriff in den Strassenverkehr wohl dazu führen könnte, dass er seinen Führerschein abgeben muss. Dieser Punkt hat aber schon nichts mehr mit dem eigentlichen Vergehen (Töten des Hundes) zu tun.
Schlimm, aber das sind dann genau die Punkte wo der "brave" Bürger überlegt, ob er nicht tätig werden sollte, weil er sich vom Gesetz alleingelassen fühlt. Und DAS finde ich halt bedenklich.
Armer Benni.....vielleicht passiert ja jetzt endlich mal was, dass gewisse Institutionen wach werden und einsehen, dass eine Änderung her muss. Auch wenn ich da nur wenig Chancen sehe, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Vielleicht liesse sich etwas erreichen, wenn man sich als Hundebesitzer bzw. generell als Tierbesitzer zusammenschliessen würde und eine starke Gemeinschaft bilden würde. Wie hat es ein Bloch mal ausgedrückt? Wenn plötzlich tausende Hundebesitzer in Berlin vorm Regierungssitz den Aufstand proben, kann das auf Dauer nicht übersehen werden!
Vielleicht hat er Recht mit dieser Aussage, zumindest wäre es eine Chance.
Benni....machs gut und grüße mir Senta, Fuzzy, Strolchi, Milchbärtchen und Julchen
Liebe Grüße
Volker -
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Zitat
Hier der aktuelle Bericht der Coburger Neuen Presse:
Da ist ja ein Bild von Frauchen, mit ihrem toten Benni.Hoffentlich nehmen sie diesem Tierquäler den FS.
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Zitat
Weil der Hund im Garten bellt darf er vergiftet werden? Weil der Hund draussen ohne Leine rumrennt darf man frontal auf ihn zufahren und ihn gewollt überfahren?
Weil nen fremder Mensch die Kacke seines Hundes net einsammelt darf meiner am Rattengift krepieren?
Das sind Gründe um das Hirn auszuschalten?!?Ich hab auch tausend Gründe meine Nachbarn zu erschießen und ich tu es net. Normaler Menschenverstand lässt grüßen!
jezt verstehe ich dich. selbstjustiz und das hinterfragen einer tat also nur dann, wenn du es für angebracht hälst.
Güße krusti
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Zitat
jezt verstehe ich dich. selbstjustiz und das hinterfragen einer tat also nur dann, wenn du es für angebracht hälst.
Güße krusti
Welchen Grund kann es denn geben, der es rechtfertigt ein unschuldiges Wesen(egal ob Hund, Mann oder Maus) umzubringen ?
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Zitat
jezt verstehe ich dich. selbstjustiz und das hinterfragen einer tat also nur dann, wenn du es für angebracht hälst.Güße krusti
Was muss ich an so Aktionen denn noch hinterfragen?Selbstjustiz wenn die Richtige versagt, ja. Und wenn bei sowas zuguggen müsste und wüsst wer's gewesen ist - dann erst Recht, ja.
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Zitat
Welchen Grund kann es denn geben, der es rechtfertigt ein unschuldiges Wesen(egal ob Hund, Mann oder Maus) umzubringen ?
mann, hund und maus grundsätzlich auf einer stufe?
Und obendrauf noch ohne szenario ein urteil bilden?nee du ,ich passe.
gruß krusti
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