14jähriger Hund soll als gefährlich eingestuft werden
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@ TierfreundLuna,
bei dir möchte ich nicht alt werden :/
und zu den Postboten, ich weiß nicht mehr wo das steht, aber es ist erwiesen, daß Hunde auf Postboten allergisch reagieren. Da wurde eine Studie gemacht.
Nicht umsonst laufen manche Briefträger mit Leckerlis herum.Das könnte man viell. auch noch als Entschuldigung bringen.
Und ich würde auf dem Amt sagen, daß du Hasendraht an den Zaun machst, damit er nicht mehr durch kommt. - Vor einem Moment
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Ganz ehrlich,ich find es okey,dass ein Hund der gebissen bzw. gezwickt hat als gefährlich eingestuft wird,auch wenn ich mich damit unbeliebt mache.
Du weißt dass dein Hund fast blind und taub ist,also hättest du aufpassen müssen,das hast du aber nicht getan.
Also hast du in dem Moment gezeigt,dass du deinen Hund nicht unter Kontrolle hast.
Steh einfach drüberIch versteh es nicht,in einen anderen Threat schreien Leute auf,dass das Ordnungsamt nicht schon vorher eingegriffen hat,
und hier schreien sie auf wenn das OA frühzeitig eingreift.Was denn nu?
Postboten,das ist reine Erziehungssache,sorry aber das ist ne billige Ausrede
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Zitat
Was denn nu?Nicht immer alles in schwarz und weiß einteilen, sondern auch ein wenig die Umstände berücksichtigen.
Und ja, ein alter fast blinder, fast tauber Hund, der das allererste Mal und noch dazu in einer noch recht "milden" Form auffällig wird und dessen Halter ja durchaus dafür sorgen will, dass sowas nicht mehr vorkommt, sollte schon nach anderen Maßstäben beurteilt werden, als ein HH mit Hund, der mehrmals gegen geltende Verordnungen verstoßen hat, uneinsichtig ist und es trotz bereits erfolgter Verletzungen einfach nicht einsehen möchte, dass sein Hund besser gesichert wird.
LG, Chris
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Zitat
Würd ich nicht machen. Gilt als Bestechung...insbesondere da Postboten meist auch noch Beamte sind. Und in solch einem Fall kann das echt nach hinten losgehen....
PS: Eigentlich darf man einem Postboten nichtmal zu Weihnachten ein paar Pralinen oder sowas zustecken..
naja. ganz so isses nicht.
du darfst jederzeit dem postboten oder einem anderen beamten privatim etwas schenken.
du darfst ihm nichts anbieten bzw er darf nichts annehmen was ihn in dienstlicher hinsicht irgendwie beeinflussen würde - sprich: da hast nen zehner - dafür bekomm ich meine post als erster jeden tag oder so.
aber: dem postboten - in seiner eigenschaft als kranker privatmensch - ne flasche wein zu bringen - oder parlinen oder blumen - what ever - das darf man.
wobei ich wohl auch eher den "sauertrauber magenverstimmling" in dem fall verschenken würde als den rothschild...
ich glaube auch nicht, dass dem hund oder dem halter viel passiert. natürlich wird die haftplicht bluten müssen - das ist klar.
aber auflagen? höchstwahrscheinlich eine abmahnung und die anweisung, das grundstück besser zu sichern.
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Die Frau vom Ordnungsamt ist eine alte Hexe, mit der ich schon mal zusammengestossen bin, für die ist es jetzt ein gefundenes Fressen und "Bitte Bitte" wird mich sicherlich nicht weiterbringen.
Ist denn schonmal was vorgefallen?
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Vielleicht ist es für euch ja völlig normal und akzeptabel, dass ein hund nur weil er blind und taub ist beißen darf. Ich finde das nicht in Ordnung und wenn ein Hund nicht mehr Lebensfreude hat und nur noch unsicher ist, ja dann halte ich es für richtig ihn einzuschläfern.
Vielleicht liegt es auch daran dass ich einen ähnlichen Fall miterlebt habe, wo ein Senior drei Kinder bissen hat, dieser dann abgegeben wurde (wieder zurück an die Tierschutzorga) weil die Familie in einer Siedlung wohnte und auch regelmäßig Kinder zu Besuch waren.
Dieser Hund ging bei der Orga durch mindestens 3 Hände um auf eine geeignete Pflegestelle zu kommen und wurde auf der HP als kinderfreundlich vermittelt.Meiner Meinung nach wäre es in diesem Fall für den Hund besser gewesen ihn einzuschläfern und von seinem Leiden zu erlösen (denn er hat ohne Vorwarnung zugebissen).
D.h. nicht, dass meine Tiere bei mir nicht altwerden dürfen. Durften nämlich schon mehrere!
Und ich finde es mal wieder schön, wie hier nur auf den Hund und null nichts gar nichts auf den Postboten eingegangen wird. Genauso hätte ein Kind am Zaun stehen können und die Finger reinstecken oder sonstwas. Dann sagt mir doch mal bitte wie genau DANN den Hund davon abhalten, wenn nicht durch Kommandos.????? Wenn ich hinrenne hat er schon längst zugeschnappt.
Und für mich ist es selbstverständlich, dass auch noch ein alter und kranker Hund außerhalb des Gartens sein darf.Dass der Hund nur im Garten gehalten wird davon war hier nicht die Rede. Klar dann reicht ein Sichern des Zaunes aus. Aber auch nur dann.
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Ich würde als erste Maßnahme den Zaun durchzwicksicher machen, mittels Kaninchendraht und davon dann Fotos.
Am Tag der Anhörung schööön lange mit Köterchen Gassigehen, damit er so richtig platt ist und dann eben hingehen.
Vorher evtl wirklich vom TA ein Attest geben lassen, in dem die Altersgebrechen stehen und dann dürfte doch alles glatt laufen!Du hast dafür gesorgt, dass sowas nimmer passieren kann und zeigst Einsicht - das ist es doch, was die vom OA ganz oft wollen!
Genauso regelt man sowas.
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Vielleicht ist es für euch ja völlig normal und akzeptabel, dass ein hund nur weil er blind und taub ist beißen darf. Ich finde das nicht in Ordnung und wenn ein Hund nicht mehr Lebensfreude hat und nur noch unsicher ist, ja dann halte ich es für richtig ihn einzuschläfern.
Vielleicht liegt es auch daran dass ich einen ähnlichen Fall miterlebt habe, wo ein Senior drei Kinder bissen hat, dieser dann abgegeben wurde (wieder zurück an die Tierschutzorga) weil die Familie in einer Siedlung wohnte und auch regelmäßig Kinder zu Besuch waren.
Dieser Hund ging bei der Orga durch mindestens 3 Hände um auf eine geeignete Pflegestelle zu kommen und wurde auf der HP als kinderfreundlich vermittelt.Meiner Meinung nach wäre es in diesem Fall für den Hund besser gewesen ihn einzuschläfern und von seinem Leiden zu erlösen (denn er hat ohne Vorwarnung zugebissen).
D.h. nicht, dass meine Tiere bei mir nicht altwerden dürfen. Durften nämlich schon mehrere!
Und ich finde es mal wieder schön, wie hier nur auf den Hund und null nichts gar nichts auf den Postboten eingegangen wird. Genauso hätte ein Kind am Zaun stehen können und die Finger reinstecken oder sonstwas. Dann sagt mir doch mal bitte wie genau DANN den Hund davon abhalten, wenn nicht durch Kommandos.????? Wenn ich hinrenne hat er schon längst zugeschnappt.
Und für mich ist es selbstverständlich, dass auch noch ein alter und kranker Hund außerhalb des Gartens sein darf.Dass der Hund nur im Garten gehalten wird davon war hier nicht die Rede. Klar dann reicht ein Sichern des Zaunes aus. Aber auch nur dann.
Der beißt doch nicht, du stellst ihn hier dar, als sei er nur darauf aus, Leute anzufallen! Meine Güte, es hat kein Kind die Hand reingehalten,
hätte, sollte, könnte...
Oma sagt immer: Hätte der Hund nicht in die Ecke gesch..., hätte er den Hasen gefangen.
Die TS wird doch den Garten sichern!
Und dazu, dass du schreibst, dass in deinem Fall da der Hund OHNE Vorwarnung gebissen hat... Hunde beißen nicht, ohne vorher Unmut zu äußern.Und wieviel Lebensqualität der Hund noch hat, entscheidest GsD nicht du!
Schönen Tach noch. -
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Vielleicht ist es für euch ja völlig normal und akzeptabel, dass ein hund nur weil er blind und taub ist beißen darf. Ich finde das nicht in Ordnung und wenn ein Hund nicht mehr Lebensfreude hat und nur noch unsicher ist, ja dann halte ich es für richtig ihn einzuschläfern.
Brrrrr!
Es ist weder normal noch akzeptabel für mich, wenn egal was für ein Hund beißt.
Aber dennoch sollte man sowohl die Wirkung des Beißens als auch die Umstände berücksichtigen.
Ein alter Hund kann sehr wohl trotz seiner Sinneseinschränkungen in seinem gewohnten Umfeld ein prima Leben führen. Mit viel Fürsorge und Umsicht ist das problemlos machbar.
Als Halter muss man sich aber auch zunächst mal mit den noch recht neuen "Änderungen" beim Hunde-Senior zurechtfinden - da schätzt man anfangs die ein oder andere Situation noch falsch ein.
Gleich von Einschläfern zu schreiben, halte ich jetzt doch ein wenig für drollig.
Weil ein alter Hund in EINER Situation unsicher und unverhältnissmäßig reagiert hat, sprichst Du ihm gleich jegliche Lebensqualität ab?Nö, ich finde es wirklich absolut ausreichend, dass der Garten jetzt besser gesichert wird, die Alters-Tüdeligkeit des Hundes besser berücksichtigt wird, sich beim Postboten entschuldigt wird und die Verantwortung übernommen wird.
Der Hund soll ja kein Bundesverdienstkreuz dafür kriegen.
Was denn noch?
LG, Chris
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Zitat
naja. ganz so isses nicht.
du darfst jederzeit dem postboten oder einem anderen beamten privatim etwas schenken.
du darfst ihm nichts anbieten bzw er darf nichts annehmen was ihn in dienstlicher hinsicht irgendwie beeinflussen würde - sprich: da hast nen zehner - dafür bekomm ich meine post als erster jeden tag oder so.
aber: dem postboten - in seiner eigenschaft als kranker privatmensch - ne flasche wein zu bringen - oder parlinen oder blumen - what ever - das darf man.
Aber erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Solange das noch schwebt, besteht der Verdacht der Bestechung. Im Zweifelsfall geht das ganze noch vor Gericht und der Beamte muss noch aussagen und könnte daher vorher beeinflusst sein.
ZitatBestechung ist eine nach § 334 Strafgesetzbuch mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat.
Bestechung begeht, wer einem Amtsträger (Wahlamt, Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst usw.), einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr als Gegenleistung dafür,dass er eine Amtshandlung vorgenommen hat oder künftig vornehmen wird, einen Vorteil für sich oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt.
Im übrigen raten auch Anwälte in einem rein zivilrechtlichen Fall ab, mit der Gegenpartei vor Abschluss der Verhandlung in Kontakt zu treten.
Ausserdem weiß man noch nicht, was in oben genanntem Fall noch auf sie zu kommt. Vielleicht nur die Sache mit der Gefährlichkeit des Hundes. Aber einige Menschen sind ja auch so :zensur: , dass die das hinbiegen mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld etc. Evtl. hängt sich die Post da auch selber ran, falls der Postbote sich deswegen krankschreiben ließ oder so.
Als ich mal vom Hund gebissen wurde, hatte ich zwar keine offene Wunde, aber der Biss verursachte eine Muskelquetschung, mit der ich für einige Tage ziemlich eingeschränkt war. Eventuell kann der ja sein Postfahrrad für ein paar Tage nicht fahren.
Das sind natürlich Worst Case-Szenarien, aber je nach Charakter des PB auch realistisch.
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