Erlaubnis der Nachbarn erforderlich ?!
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Hallo liebe Hundefreunde,
Nachdem ich mit Hilfe der Suche nicht das gefunden habe, was ich wollte, erstelle ich mal ein Thema dazu.
Mein Problem ist folgendes: Nachdem wir nun endlich eine Wohnung gefunden haben in der die Hundehaltung nicht von vorn herein abgelehnt wird, dachten wir der Traum vom Hund ist zum greifen nah.
Pustekuchen.Unsere Vermietung ist eine Genossenschaft. Im Bewerbungsboden gaben wir 2 Katzen und einen Hund an und bekamen die Zusage für die Wohnung. Mietvertrag zugeschickt unterschrieben - fertig. Man sagte mir auf Nachfrage, dass Haustiere nicht direkt aufnommen werden, sondern dass man anschließend eine extra Bescheinigung bekommt, da man für einen Hund die schriftliche Genehmigung der Nachbarn benötigt.
Von unserer Vormieterin wussten wir, dass im Haus bereits mal ein Hund gelebt hat, ein Dackel soweit ich weiß, und dass eine Nachbarin allergisch reagiert, die Genehmigung aber trotzdem unterschrieben hatte, mit der Bedingung, dass der Hund im Hausflur nur getragen wird
Ohne Worte.
So. Nun bekommen wir ihre Unterschrift nicht. Wir hatten das Gespräch mit ihr gesucht, dass wir gern einen Hund hätten, die Zusage von der Vermietung soweit haben und nun die Unterschriften der Nachbarn brauchen (3 haben sofort unterschrieben, den 4. hier im Haus interessiert sowieso nichts). Dass wir auch wüssten, dass sie allergisch reagiert.
Habe gleich angeboten, dass ich den Flur jede Woche wische und sie das nicht mehr machen braucht. Außerdem, dass ich, wenn ich mit dem Hund raus gehe, kurz gucke ob jemand im Flur ist, den Hund nur angeleint mit rausnehme ...
Das hatte ich einfach aus Rücksicht gleich erwähnt, ich wusste ja noch nicht was dann abgeht.Sie hat sich kurze Bedenkzeit erbeten damit sie sich mit ihrem Mann besprechen kann.
Ein paar Tage später rief sie an und sagte sie könne das nicht unterschreiben. Ihr Mann müsste das dann alles mit ihr durchmachen und psychisch spielt die Allergie auch eine Rolle.Ich bin total aus allen Wolken gefallen - der Vertrag war unterschrieben, die alte Wohnung gekündigt, die Kartons gepackt.
So lange hatten wir gesucht und alles stand auf grün ...Meine Frage ist nun - ja was ist eigentlich meine Frage? Geht das so einfach? Kann sie mir den Hund verweigern wenn sie anderen Mieter schon mal zugestimmt hat? Muss ich die Zustimmung von allen haben? Muss man in einem Haus, indem die Hundehaltung nicht von vorn herein untersagt ist nicht damit rechnen, dass dort auch mal ein Hund wohnt? Versteht mich nicht falsch, ich nehme ihre Allergie ernst, ja. Ich finde es nur ein wenig übertrieben. Die Nachbarin unter uns hat auch eine Allergie (das wussten wir aber nicht) und hat unterschrieben und gesagt, dass es ja Quatsch ist, dass wir unser Leben nicht so gestalten können wie wir wollen, nur weil sie eine Allergie hat. Eine Bekannte hat selbst eine Allergie und hält einen Golden. Sie meinte ebenfalls, dass man es auch übertreiben kann.
Hinzu kommt, dass inzwischen Überlegungen anstehen, den Hund auch beruflich einzubinden, evtl sogar als einen Schwerpunkt der Arbeit. Noch studiere ich, aber im Anschluss möchte ich den Hund als Medium einbinden. Was dann? Es war doch eh schon schwer eine Wohnung zu finden in der es nicht gleich verboten ist und die bezahlbar bleibt.
Ich hatte auch schon überlegt ob man einen, ich nenn es mal "allergiefreundlichen" Hund nimmt, das würde vllt sogar die spätere Arbeit mit Hund begünstigen. Ja, ich weiß, es gibt keinen Allergikerhund, aber man kann das Risiko ja evtl reduzieren. Hatte mir schon allerhand zu Havaneser, Pudel und Co rausgesucht. Aber so richtig gezündet hats noch nicht
Was meint ihr dazu? :/
Viele Grüße -
- Vor einem Moment
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Also soweit ich weiss ist das was im Mietvertrag steht bindend. Wenn dort Haustiere erlaubt sind is es egal was Nachbarn wollen/nicht wollen.
Ich würde trotzdem versuchen das friedlich zu lösen sonst gibts im Nachhinein immer wieder Stress (der Hund bellt Tag und Nacht etc.) -
Hast du noch eine Kopie von eurer Bewerbung wo steht, dass ihr mit zwei Katzen und einen Hund einziehen wollt?
Da ihr nur eine mündliche Zusage habt, ist das nicht so prall.
Dann würde ich mich einmal beim Vermieter erkundigen, ob ihr die Einwilligung ALLER Mitmieter benötigt oder ob auch vier ausreichen. Und dann eben generell noch einmal mit dem Vermieter reden. Denn der Vertrag wurde unterschrieben weil ihr eine Zusage für einen Hund bekommen habt.
Auch wenn alles klappen sollte ist es doof, die Nachbarin kann dann echt zur Nervensäge werden. Wie schon angesprochen kann sie sich beschweren das der Hund bellt, in den Flur macht .... Doofe Situation.
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Danke für die schnellen Antworten.
Im Mietvertrag steht "mit Genehmigung". Es ist also nicht von vorn herein erlaubt, aber auch nicht verboten. Eine Allergie, soviel habe ich bisher rausgefunden, kann ein Grund sein eine Anfrage abzulehnen.
Nein, wir haben leider keine Kopie. Den Bewerberbogen haben wir vor Ort ausgefüllt und direkt abgegeben. Sonst gehöre ich eher zu den Übervorsichtigen, die noch eine Kopie von der Kopie machen und abheften, aber davon haben wir natürlich keine.
Auf die Frage hin, ob wir alle wirklich benötigen kam nur was sehr schwammiges wie "Naja, wäre schon besser. Falls mal was ist haben sie's dann in der Hand." Recht hat sie damit ja. Aber obs ein Muss ist?
Ich weiß grad gar nicht, ob ichs im Eingangsbeitrag geschrieben habe: Ein Argument der Nachbarin war auch die Größe. Der Dackel (?) war ja klein.
Konnte mir da keinen Reim drauf machen, die Unlogik ist mir aber auch erst später aufgefallen. -
Zitat
Unsere Vermietung ist eine Genossenschaft. Im Bewerbungsboden gaben wir 2 Katzen und einen Hund an und bekamen die Zusage für die Wohnung. Mietvertrag zugeschickt unterschrieben - fertig.
Haben beide Seiten - also Ihr und die Vermieter-Genossenschaft den Vertrag unterschrieben?
Dann ist - rein juristisch - nur noch entscheident WAS im Vertrag steht."mit Genehmigung" bedeutet, das Ihr die Genehmigung noch nicht schriftlich habt?
Tja, blöd gelaufen.
Ich würde bis zum nächsten Umzug mit der Anschaffung eines Hundes warten. In diesem Haus mit einer solchen "allergischen" Nachbarin werdet Ihr mit Hund eh nicht glücklich - selbst wenn diese Dame unterschrieben hätte, bei solchen Konstellationen ist Ärger vorprogrammiert. -
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Zitat
Im Mietvertrag steht "mit Genehmigung". Es ist also nicht von vorn herein erlaubt, aber auch nicht verboten. .
Mit Genehmigung von wem? Wenn da nichts steht, gehe ich von der Genehmigung des Vermieters aus. Und die war ja gegeben, als ihr euch beworben habt. Da habt ihr ja zwei Katzen und einen Hund angegeben.
Echt doofe Situation :/
Zitat
Tja, blöd gelaufen.
Ich würde bis zum nächsten Umzug mit der Anschaffung eines Hundes warten. In diesem Haus mit einer solchen "allergischen" Nachbarin werdet Ihr mit Hund eh nicht glücklich - selbst wenn diese Dame unterschrieben hätte, bei solchen Konstellationen ist Ärger vorprogrammiert.Sehe ich ebenso.
Ich würde versuchen auf die Schnelle eine andere Wohnung zu finden und aus den schon unterschriebenen Vertrag irgendwie rauszukommen. Klar ist das nicht immer möglich, aber einen Versuch wäre es wert.
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Kann denn die Allergie so stark sein, dass sie schon ausbricht, wenn der Hund nur durch's Treppenhaus läuft? Ich meine, die begegnet doch zwangsläufig auch anderswo Hunden
. Und mit entsprechender Reinlichkeit im Treppenhaus wäre das doch kein Problem.
Ich würde noch einmal mit dem Vermieter sprechen, wie das zu lösen ist. Immerhin habt Ihr ja den Vertrag bekommen, nachdem Ihr vorher schon die Tiere angegeben hattet. -
Auch wenn die andere Mieterin in Unrecht ist und die Hundehaltung erlaubt werden würde. Was ist wenn die sich dann quer stellt und sich andauernd beschwert? Irgendwann muss der Vermieter reagieren. Und der lässt sicherlich eher den Hund wieder abschaffen, als das er eine langjährige Mieterin gehen lässt...
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Ich habe mal ein bischen was rechtliches rausgesucht (bitte nicht von der ersten Seite erschrecken lassen
)
Wir haben solche Anfragen doch häufiger, kann man so einen Thread nicht Rechtsbereich oben anpinnen?
http://havanese.homepage.t-onl…-Hund/mietrecht-hund.html
http://www.anwalt-mietrecht.de…7772f73ca8075318ea0fa2ea5
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.htmlIrgendwo hatte ich hier auch schon mal einen Link gepostet, dass auch die Allergie eines Nachbarn nicht zu einem Verbot der Haltung führen kann/darf/muss.
Musst Du vielleicht mal suchen.
Tja, ob man das unbedingt durchsetzen will, ist eine andere Frage. Vielleicht kannst Du ihr ja bei einem Tässchen Kaffee ein bischen was zum Thema Allergie und Hunde (man ist in der Regel nicht gegen jeden Hund an sich allergisch) erzählen und dann ganz nett einladen, um es mal mit Eurem Fussel zu probieren.
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Zitat
Tja, ob man das unbedingt durchsetzen will, ist eine andere Frage. Vielleicht kannst Du ihr ja bei einem Tässchen Kaffee ein bischen was zum Thema Allergie und Hunde (man ist in der Regel nicht gegen jeden Hund an sich allergisch) erzählen und dann ganz nett einladen, um es mal mit Eurem Fussel zu probieren.
Da sich die "Allergie" der Dame wohl auch auf die Größe des Hundes bezieht - und darauf der Ihr werter Gatte dann wieder die Psycho-Probleme seiner Ehefrau ertragen muss - sehe ich für diesen Vorschlag wenig Erfolgsaussichten.
Und da es noch keinen Hund gibt, würde ich persönlich mir nicht sehenden Auges Probleme ins Haus holen.
also - weiter Wohnung suchen, im Idealfall gleich woanders einziehen oder sonst die Kartons weitestgehenst gepackt lassen.
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