Nasenarbeit?Wie geht das?

  • Hier hat nun kein Jäger ein Problem damit, wenn man mit Fährtenschuh oder Blut legt.
    Genügend Auslastungskurse für Jagdhunde in Privathand arbeiten doch auch mit Lockstoffen aus dem Jägerbedarf.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich mach das nicht ganz so profesionell.

    Ich koche beispielsweise Hühnerherzen oder ähnliche Leckerein, dann fülle ich den Kochsud in eine Sprühflasche (so eine für Pflanzen) und sprühe damit eine Fährte.
    Ja, und am Ende liegen dann die leckeren Sachen als Belohnung.

    Ist ganz leicht nachzumachen.

  • Zitat

    @ Hummel
    Ich weiß ja nun nicht, wo die TS wohnt, schätze aber nicht auf einer Karibikinsel wie du. Insofern nützt "meines Wissens ... hier verboten" wenig. :lachtot:

    Stimmt. Hier wohnt außer mir niemand. Dafür sind Fährten auf Sand sauschwer... :D :p

    So - zurück zum Thema.

    schnauzermädel
    Ich würde es tatsächlich hier bei uns nicht machen - das kann Ärger geben. Ich rede jetzt nicht von bissl Fleisch, sondern von Kunstschweiß "Kaninchen" und Co.

  • Ja, aber die Frage ist doch, ob der Ärger justitiabel ist oder nicht. Und wenn ja, ist es ein Landes- oder ein Bundesgesetz?

    Und dann stellt sich immer noch die Frage, ob man seinen Stallhasen nicht evtl. doch an der Leine ausführen darf. So what?

  • Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht. :???:
    Ich meine, es gibt zwar das Betretungsrecht, aber ich betrete die Flächen ja nicht nur, ich nutze sie.
    Also halte ich es für selbstverständlich mich mit den Bauern und den betroffenen Jagdpächtern auseinanderzusetzen, bevor ich Fährten gehe.
    Und da kann man doch doch alles besprechen.

    Das ist für mich genau so selbstverständlich wie die kleine Aufmerksamkeit zu Weihnachten für alle Bauern und Jagdpächter, die mich auf ihre Flächen lassen.

    LG
    das Schnauzermädel,
    das jetzt nicht über mangelndes Fährtengelände klagen kann, obwohl noch neu in der Gegend

  • Also mir ist weder im Bundejagdgesetz noch im Landesjagdgesetz etwas bekannt das dies verboten sein soll.
    Gut ich komme nicht aus Deutschland sondern aus Bayern (mit Migrationshintergrund). :roll:

    Es werden solche Kurse von verschiedenen Jagdvereinen auch gemischt angeboten aber viele Übungen machen natürlich wenig Sinn wie Wasserarbeit, Stöbern, Buschieren etc.

    Einfach mal den Jagdpächter ansprechen. ;)

    Zitat

    Das ist für mich genau so selbstverständlich wie die kleine Aufmerksamkeit zu Weihnachten für alle Bauern und Jagdpächter, die mich auf ihre Flächen lassen.


    coool, du darfst bei uns gerne :D

  • Zitat

    Also mir ist weder im Bundejagdgesetz noch im Landesjagdgesetz etwas bekannt das dies verboten sein soll.
    Gut ich komme ... aus Bayern (mit Migrationshintergrund). :roll:

    Das mit dem Migrationshintergrund sei als entschuldigende Erklärung akzeptiert :lachtot: .

    Ja, dann stellt sich immer noch die Frage, auf welcher Quelle die Aussage, dass das Spurenlegen Normalhundehaltern verboten ist, basiert, wo das so ist und wie das konkret zu sehen ist. Dort würde ich dann nämlich wirklich mal zu gerne ein Hauskarnickel an der Leine durch Feld und Flur führen, rein um Stunk gegen den Unsinn zu machen. Wenn mir dann meine Frau mit dem Hund folgt, weil sie mich zum Essen rufen will, kann ja wohl kein Mensch etwas dagegen sagen. Um mich (nein uns) finden zu können, muss der Hund dann ja wohl Nasenarbeit leisten. :D :ua_zunge:

  • P.S.

    Zu Ende gedacht dürfte ein Normalhundehalter, der eine starke Blutung hat, sich nicht in der Absicht einen Arzt aufzusuchen von der Stelle bewegen, weil er dann ja eine Schweißspur legen würde. :???:

  • Ich mache verschiedene Nasenarbeit.

    Einmal schicke ich meine Tochter mit ner Wiener in der Hand los sich zu verstecken. Der Hund findet sie immer. Dann zieh ich Schleppfährten mit Leine + Futterdummy, dazu binde ich den Hund an einen Baum an, zieh die Fährte und komm dann wieder zurück. Findet er auch immer. Oder ich werfe das Dummy, mit Vorliebe in schwierigem Gelände. Findet er auch. Oder ich verlier es unterwegs auf dem Weg und frag ihn dann "OJE, wo ist unser Dummy?", dann prescht er ganz nervös den Weg zurück...

    Heute hab ich es z.B. auch mit Leine an einen Baum gehangen, so dass er an der Leine ziehen musste damit es runter fällt. Hat ne Weile gedauert, bis er das gefunden und kapiert hat.

    Ich bau mittlerweile auch noch Impulskontrolle ein. Lass ihn absitzen oder abliegen und werfe etc. und er darf erst auf Kommando suchen. Im Lauf ablegen ist uns allerdings noch zu hoch, das kommt noch.

    Und wenn unser Futterdummy leer ist kommts an die Leine und dann machen wir noch Fangspiele damit. Und ganz zum Schluss zerren wir sogar ein bisschen dran, das soll man ja glaub ich eigentlich nicht, aber mein Hund steht total drauf und bisher hat das Dummy die Belastung ausgehalten.

    In der Wohnung verstecken machen wir auch ein bis dreimal täglich. Er klaut allerdings wie ein Rabe, vielleicht liegts daran :ops:

  • :lachtot:
    § 4 (4) des Niedersächsischen Jagdgesetzes lautet:
    "Außerhalb befriedeter Bezirke ist Jagdhundeausbildung einschließlich der Prüfung Jagdausübung. Dabei ist das Arbeiten auf der Wildspur in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli nur an der Leine zulässig, soweit nicht Junghunde bis zum 15. April ausgebildet und geprüft werden."

    Das Legen einer Schweißspur oder sonstiger Fährte und die Arbeit daran ist keine Jagdhundeausbildung, auch wenn es Jagdhundeausbildung sein kann. Jagdhundeausbildung ist nämlich die Ausbildung eines Hundes für die Jagd. Die Fährtenarbeit ist jedoch nicht nur für Jagdhunde typisch. Die gehört zu vielen Gebrauchshundeprüfungen, ist aber auch z.B. bei Diensthunden etwa der Polizei, des THW usw. völlig normaler Bestandteil der Ausbildung. Deshalb ist das auch selbstverständlich weder im NJagdG noch im NHundG geregelt, ob und wer eine wie auch immer geartete Fährte legen darf.

    Gut, ich gebe zu, dass ich Landwirt und nicht Jurist bin, insofern: Juristen an die Front!

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