illegale Haltung Kat 1 Hund Bayern

  • Ich arbeite ja als Streetworkerin. Vor kurzem war ich auf einer Streetwork Tagung und eine Kollegin aus einer bayrischen Stadt hat mir folgende Situation geschildert:


    Bei ihr im Viertel nimmt die Haltung von Kat. 1 Hunden (illegal aus dubiosen "Zuchten" eingeführt) zu. Die jungen Erwachsenen, die sie besitzen, wollen sie auch abrichten und halten sie zu Angst- und Statuszwecken.
    Versichert ist die Hündin natürlich nicht.


    Einer dieser jungen Männer, besitzt eine American Staff Hündin. Diese hat vor kurzem ein Kind gebissen. Allerdings war nicht der Besitzer mit ihr unterwegs, sondern jemand anderes. Die Hündin geht bei "fass" nach vorne und beißt auch.
    Der Besitzer ist aufgrund einer Körperverletzung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. In seiner Akte finden sich wohl weitere Delikte wie z.B. räuberische Erpressung.




    Nun waren ihren Fragen:
    Wer muss für den Beissvorfall haften? Besitzer oder Gassigänger?


    Wie sieht die rechtliche Lage aus (wird ein "abgerichteter" Hund als Waffe gewertet)?


    Was passiert mit dem Hund?


    Nachdem ja der Hund offiziell gar nicht exisitiert und damit auch offiziell keinen Besitzer hat, ist die Freundin des Halters am überlegen, zu behaupten, es sei ihr Hund. Was kann ihr passieren?




    Meine Antworten:
    Besitzer muss haften. Fraglich ist, ob es etwas zu holen ist.


    Meiner Meinung nach, kann es als vorsätzliche Körperverletzung und der Hund als Waffe angesehen werden. Mit den dementsprechenden strafrechtlichen Folgen.


    Hund wird eingezogen und landet im TH.


    Entweder Freundin muss die straf- und zivilrechtlichen Folgen tragen oder es gibt eine Anzeige wegen Falschaussage.




    Wie seht ihr das?
    Gespannt bin ich vor allem auf eure Meinungen zu der "Hund = Waffe" Thematik?



    Das soll übrigens keine Rechtsberatung sein, sondern nur eine Abfrage eurer Einschätzungen und/oder Erfahrungen.

  • zunächst: deine kollegin sollte so schnell wie irgend möglich dafür sorgen, dass der hund da wegkommt!


    genau wegen derartigen konstellationen haben wir die listen - und alle, vorallem garade die, die ihre kampfschmuser richtig und ordentlich halten (bei uns in bayern ja eh nimmer möglich, leider) baden das aus....sorry, krieg ich sofort zuviel wenn ich sowas lese...


    so, jetzt aber mal sachlich:


    Kat.1 hunde in bayern sind immer illegal. das alleine erfüllt schon den tatbestand einer straftat. Kat.1 hunde sind nicht nur ne ordnungswidrigekeit wie falschparken....


    zum "mannscharfmachen": dies ist privatpersonen überhaupt nicht erlaubt. auch dies ist für sich genommen schon eine straftat.


    ein staatsanwalt könnte hier - wenn der hund beisst - bereits eine vorsätzliche körperverletzung konstruieren. und ja, bis zu einem gewissen grad könnte ein staatsanwalt hier auch annehmen, dass der hund als "waffe" gebraucht wird/werden sollte - und sowas ist kein spass mehr!


    fahrlässige körperverletzung ist es allemal.


    da kommt also einiges zusammen: illegale haltung eines in bayern "verbotenen" hundes, mannscharf machen des hundes und noch die körperverletzung.


    haftbar zu machen ist immer und stets der halter. (gefährdungshaftung - das wäre auch bei "omma krawuttkes dackel" nicht anders.)


    der halter (sprich besitzer) haftet für alles, was sein hund anstellt. er haftet auch dann, wenn ein "gassigänger" einen fehler macht.


    darum ist es ja bei auch bei "nicht-listen-hunden" so wichtig, wenn man einen haftplichtversicherung abschliesst, dass auch das "risiko" bei fremden gassigängern mit abgedeckt ist! (ist nicht bei jeder haftpflicht gegeben!)


    da der hund als solcher sowieso illegal ist - könnte man auch in bayern keine versicherung für ihn abschliessen - selbst wenn man eine hätte - müsste diese nicht zahlen.



    wenn die freundin nun sagt, sie sei der halter des hundes - dann muss sie sich für alles, was ich oben schrieb, verantworten.


    der hund wird mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eingezogen.


    hier in bayern hat der hund nicht die gerinste chance, jemals wieder vermittelt zu werden - eben weil die haltung inkl. einfuhr, zucht ect. absolut verboten ist.


    man, man, man.....sorry, sowas regt mich echt auf !


    ich persönlich mag amstaffs sehr gerne - mir tut dieser hund und alle anderen, denen es ähnlich geht unglaublich leid!


    ganz ehrlich: hier fände ich eine strafe für den halter des hundes nur allzu gerecht.

  • Danke für die Infos.


    Das die Haltung eines Kat 1. Hund ne Straftat ist wußte ich noch gar nicht. Dachte, das ist ne Ordnungswidrigkeit.


    Und das mit dem Mannscharfmachen auch nicht.



    Es geht auch nicht darum, den Besitzer vor eine Strafe zu bewahren, sondern z.B. darum seine Freundin davor zu bewahren, das sie das ganze auf sich nimmt und z.B. andere Jugendliche davon abhalten, denselben Schmarrn zu machen.
    Das sie die Art der Haltung auch nicht gut findet, ist klar.

  • Zitat

    Nachdem ja der Hund offiziell gar nicht exisitiert und damit auch offiziell keinen Besitzer hat, ist die Freundin des Halters am überlegen, zu behaupten, es sei ihr Hund. Was kann ihr passieren?


    Ob der Hund gemeldet ist oder nicht, sagt nichts über den Eigentümer/Besitzer aus. Existieren tut der Hund deswegen schon.


    Zitat

    Wer muss für den Beissvorfall haften? Besitzer oder Gassigänger?


    Unabhängig davon dass dieser Hund illegal gehalten wird, selbst wenn der Besitzer eine Haltergenehmigung hat, darf er einen Hund dieser Rasse nicht irgendjemandem zum Gassi mitgeben. Soweit ich informiert bin, müssen alle, die so einen Hund ausführen entsprechende Sachkunde und Genehmigungen nachweisen. Egal wie man es dreht, er hat sich zu verantworten.


    Zu den anderen Sachen wurde ja schon was gesagt, da bin ich auch nicht ganz im Thema.

  • guck mal da:


    http://www.listenhunde-bayern.…ern%20Kat.1%20und%202.htm


    kurzer auszug:


    Zitat

    Sollten Sie einen Kategorie 1 Hund in Bayern bzw. in München halten und keine Genehmigung haben, halten Sie den Hund illegal und machen sich strafbar. Das gilt auch für Kreuzungen der Rassen der Kategorie 1 mit andern Rassen. Auch wenn Sie den Hund als Mischling angemeldet haben, kommt irgendwann wahrscheinlich heraus dass es sich um einen Kategorie 1 Hund handelt. Denn der Nachbar, Bekannte oder Verwandte melden der Gemeinde oder Stadt München dass ein "Kampfhund" hier im Haus wohnt... und man da doch bedenken hat...


    Oder die Polizei hält einen auf und möchte das Negativzeugnis sehen. Man kann aber auch nur eins vorweisen wenn man eins hat. Und im Falle eines Kategorie 1 Hundes hat man in München kein Negativzeugnis weil man keines bekommt. Und der Polizei zu erzählen das es sich um einen Mischling handelt nützt auch nichts, denn die Polizei gibt den Vorfall ans Ordnungsamt weiter. Das Ordnungsamt kommt dann Vorbei und fordert einen auf ein Rassegutachten machen zu lassen. In schlimmen Fällen wird der Hund auch an Ort und Stelle beschlagnahmt, vor allem dann wenn ein Sachverständiger bei den Kontrollen die Durchgeführt werden dabei ist. Dieser kann vor Ort entscheiden ob es sich um einen Kategorie 1 Hund handelt oder nicht.


    Sollte der Sachverständige feststellen das es sich um einen Kategorie 1 Hund handelt wird der Hund beschlagnahmt und kommt ins Tierheim. Der Besitzer muss mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen. Kampfhundesteuer pro Jahr wo der Hund gehalten wurde nachzahlen. Und muss mit einem Gerichtlichen Verfahren rechnen.




    zum thema "scharf machen" steht folgendes im Bayrischen Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der
    öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)


    auszug:



    im übrigen gilt in bayern ein absolutes verbot von Kat1 hunden. hier gibts keine ausnahmen, keine möglichkeit mit sachkundenachweis ect. eine ausnahme zu bewirken.


    zumindest mit sicherheit nicht für "otto-normalverbraucher". insofern kann auch ein gassigänger keine "sachkunde" nachweisen. (eine andere sache ist z.b. der tierschutz - ein tierheim darf einen Kat.1 hund aufnehmen - mit auflagen - ansonsten wie gesagt, kaum zu bekommen, so eine erlaubnis).

  • Zitat

    im übrigen gilt in bayern ein absolutes verbot von Kat1 hunden. hier gibts keine ausnahmen, keine möglichkeit mit sachkundenachweis ect. eine ausnahme zu bewirken.


    Doch....ich hatte von 2004 - 2007 die Erlaubnis meinen Pitbull zu halten in Bayern.

  • Ich verstehe aber auch die Freundin nicht - spätestens, wenn man mitkriegt, was da läuft, sollte man sich doch als geistig gesunder Mensch stark distanzieren. Erst recht, wenn der Hund auch noch einen Menschen angreift!


    Das hat mit Liebe nichts zu tun, so einen Drecksack hätte ich sofort sitzen gelassen und angezeigt *kopfschüttel*


    Der Hund kann einem zwar leid tun, aber es braucht schon einiges, um ein Tier derart scharf zu machen - und der so behandelte Hund ist letztendlich eine tickende Zeitbombe und stellt damit grundsätzlich eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar.


    Als verantwortungsvoller Mensch kümmere ich mich doch darum, dass keine Bedrohung von dem Tier (und sei es nur in der Obhut der falschen Menschen) mehr ausgehen kann, anstatt zu überlegen, wie man den Freund noch rausboxt. Diese Frau gehört gleich mit eingebuchtet!


    Sorry, aber dafür habe ich kein Verständnis. Solche Leute sind es, die alle Hunde - egal welcher Art - in Verruf bringen und Hundehassern noch mehr Motivation für Giftköder usw. geben. Verachtenswert und erbärmlich!

  • LaBellaStella, vielen, vielen Dank für die Infos. Das waren genau die Sachen die ich gesucht habe und weitergeben werde.





    CorsiD, auch dir danke für einen wahnsinns nützlichen Beitrag! :hust:



    Ich wollte nicht die Meinung zur Art dieser Haltung haben, keine pädagogischen Tips und keine Beschreibungen von Hundehalter und dessen Freunden.
    Sorry, aber das bringt mir einfach nix. Stattdessen würde ich gerne eine Kollegin unterstützen, die versucht, in ihrem Arbeitsgebiet die Ausbreitung der Haltung von Kat 1 Hunden zu verlangsamen/einzudämmen. Und das ganze mit Methoden und Möglichkeiten von Streetwork.
    Wer mehr zu diesem Arbeitsansatz wissen will: http://www.streetwork-bayern.de --> Downloads und dort die Standards suchen. ;)

  • Zitat

    Waffe

    Waffen sind neben Waffen i.S.d. §1 WaffG (Pistole, Dolch, Schlagring) auch gefährliche Werkzeuge (Spazierstöcke, Flaschen), wenn sie zum Zweck des Einsatzes mitgeführt werden. Keine Waffen sind reine Schutzgegenstände (Gasmaske, Sonnenbrille).


    Quelle:http://classic.unister.de/Unis…abe_stichwort13253_0.html



    Wenn der Hund zum Zweck der Schädigung mitgeführt wird, dient er als Waffe. Da er nicht ein reiner Schutzgegenstand ist, (auch wenn behauptet) bleibt er eine Waffe.
    Die Abrichtung des Hundes zum Angriff kann demnach als Waffe ausgelegt werden.

  • Zitat

    Doch....ich hatte von 2004 - 2007 die Erlaubnis meinen Pitbull zu halten in Bayern.


    jap. aber bitte zitiere ganz, taga, ich schrieb auch, einen absatz weiter unten:


    Zitat

    zumindest mit sicherheit nicht für "otto-normalverbraucher". insofern kann auch ein gassigänger keine "sachkunde" nachweisen. (eine andere sache ist z.b. der tierschutz - ein tierheim darf einen Kat.1 hund aufnehmen - mit auflagen - ansonsten wie gesagt, kaum zu bekommen, so eine erlaubnis).


    ich schloss also nicht ganz aus, dass es möglichkeiten gibt. allerdings eben mit sicherheit nicht für einen "otto-normalverbraucher".


    das hätte ich mehr betonen sollen, das ist richtig.


    in deinem fall unterstelle ich einfach "sachkunde", ein "unbedenklichkeitsbescheid für den hund" und wohl auch ein sehr gut begründetes interesse.


    sollte ich mich täuschen, dann wäre es schön, wenn du uns erklärst, wie du an die erlaubnis gekommen bist, einen pittbull in bayern zu halten.


    ich kenne mehrere, die sich sehr gut eigenen würden aber eben die erlaubnis aufgrund der aktuellen gesetzgebung nicht bekommen haben.


    wenn du hier eine erklärung hättest, könntest du mit sicherheit einigen "kampfschmusern" hier in bayern zu einem guten zuhause verhelfen.

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