Sich als Beamtin vorstellen und Kot wegwerfen lassen!!

  • Tut mir sehr leid für dich das du da so schlecht Behandelt wurdest. Vorallem für mich doch deutlich rechtsradikale Äusserungen ausgesprochen wurden.
    Nehm dir das nicht zu Herzen und Schwamm drüber :knuddel: .

    Hatte es auch schonmal eilig und rannte schnell in der Grünphase über eine Ampel und meine Hündin machte dann ein Häufchen direkt neben einem Polizei Auto auf der anderen Straßen Seite. Die Polizisten stiegen auch sofort aus und drohten mit Bußgeld, doch waren so nett mir einen Handschuh und ein Tütchen zu geben. So stand ich dann mit meinem Beutelchen Kot wieder an der Ampel um zum Mülleimer zu kommen. Alle Auto und Motorad Fahrer lachten mich so doll aus, das die schon rot im Gesicht wurden :ops: .

    Wirklich etwas dagegen tun kannst du wohl nicht, da Hunde eben auf Grünflächen der Stadt egal wie verwahrlost die sind nicht hinmachen dürfen. Hatte damals extra danach gefragt, was passiert wäre, wenn meine auf dem schon seit Jahren ungepflegten und überwucherten Fußweg im Busch gemacht hätte. Hätte ebenfalls eine Strafe gegeben.

    Wenn du die Person also ausfindig machen könntest, steht womöglich immernoch aussage gegen aussage. Das einzige was Fakt ist, das du keine Beutel dabei gehabt hast. Also lass die Sache lieber auf sich beruhen und erspar dir weiteren ärger.

  • Ich muss auch nicht dabei gewesen sein ... meine Vorstellungskraft reicht durchaus ;-)

    Du hast Dich nicht richtig verhalten. Das ist Dir bewusst und tut Dir leid.
    Die Frau hat sich nicht richtig verhalten.

    Nur ... WARUM hörst Du Dir das an? WARUM bleibst Du stehen? WARUM lässt Du Dich so beeindrucken? WARUM lässt Du Dich nach eigener Aussage erniedrigen?

    Verstehe ich nicht!

    Wenn jemand kommt und sich als Beamter ausgibt, soll er mir seinen Ausweis zeigen. Hat er den nicht, lass ich den Menschen stehen und gehe.
    Punkt.

    GEZWUNGEN hat Dich außer Dir selbst niemand. Du hast Dich beeindrucken lassen, aber das ist nicht den fremden Personen anzulasten.

    Ein Brief an Ordnungsamt bewirkt höchstens, dass Du für den nicht weggeräumten Kot noch eine Strafe zahlen musst. Was sonst sollte ein Brief ans Ordnungsamt auch bringen?

    Trainiere Dein Selbstbewusstsein. Du wirst noch öfters im Leben in solche Situationen kommen.

    Viele Grüße

    Doris

  • Ich kann die Frau irgendwie verstehen. Wahrscheinlich ist ihr der Hals geplatzt. Leider kennen wir nur Deine Version. Vielleicht wird bei der Frau regelmässig vor die Türe gekackt. Meine Hunde haben ja auch ihre Lieblingsstellen.

    Mir platzt der Hals übrigens auch des öfteren. Hier gibt es nämlich eine Menge Hundehalter, die auch regelmässig ihre Kotbeutel vergessen und ihre Hunde auch auf dem Spielplatz abdrücken lassen. Es ist ja nicht nur so, dass man in Hundehaufen reintritt, sie verbreiten auch Krankheiten - auch an andere Tiere.

    Dieser Egoismus mancher Hundehalter finde ich zum Brechen. Auch der vieler meiner Mitmenschen, die alles achtlos wegwerfen - angefangen von vollgerotzten Taschentüchern bis hin zur zugeschissenen Windel. Sonntags wird unser Park von Grossfamilien bevölkert und abends, wenn die sich verzogen haben, kommt man sich vor, als sei man auf einer Müllkippe. So eine Sauerei und sowas von charakterschwach.

    Ich hätte Dir wohl auch ein Taschentuch in die Hand gedrückt. Lt. Deinem Profil bist Du 26 Jahre alt - da sollte man sowas abkönnen und auch in der Lage sein, wenn man die Hundeleine einpackt, an die Kacktüten zu denken.

    Du schimpfst auf unseren Rechtstaat - sei froh, dass es ihn gibt.

  • Wie schon geschrieben wurde, hast Du Dich falsch verhalten und Dein Gegenüber auch.

    Vielleicht war es in der Tat eine Polizistin, die ihren freien Tag hatte und demzufolge keine Dienstmarke durch die Gegend schleppt.

    Einfach die Tüten nimmer vergessen und gut ist.

    mollrops

    :gut: :gut: :gut:

  • ich sehe das wie mollrops.

    die ignoranten hundehalter in meiner umgebung und alle anderen schmutzfinke habe ich „gefressen"

    den hh's halte ich immer eine tüte hin, wenn ich sehe dass einer was liegenlässt. bisher haben noch alle die tüte dankend angenommen.... ;)

  • Zitat

    Hatten wir übrigens grade zur genüge in nem anderen Fred:

    Hier im Forun denken 98% nach dem Verusacheprinzip... :D
    --> hättste tüte net vergesse, hät die olle net gebrüllt ;)

    :gut: genauso

    Wie man in den Wald reinruft, so schallt es heraus.

    In Deinem Fall halt: völlige Ignoranz gegenüber dem Bedürfniss der Mitmenschen (auch wenns ne Ausnahme war, das sieht ja in dem Augenblick keiner) - haben eben eine vermutlich übertriebene und aggressive Reaktion bei den anderen ausgelöst.

    Schreib ruhig ans Ordnungsamt - die haben eh selten was zu lachen. Und mehr werden die nicht tun mit so einem Brief.

    Ergebniss wird aber sein, das Du zukünftig Deine Tüten nicht mehr vergißt und besonders an dieser Stelle sehr ordentlich wegräumen wirst - also hat die Frau in zweifacher Hinsicht ihr Ziel erreicht.
    Also "lernen" unsere nichthundehaltenden Mitmenschen auchnoch, das sie die Hundehalter eben leider anbrüllen müssen bis die sich korrekt verhalten. Glückwunsch dazu.

    ironische Grüsse
    Susa

  • Na ja, auch wenn die TS sich falsch verhalten hat, es ist trotzdem in Deutschland ungesetzlich, sich als Beamter auszugeben und jemanden mit diesem Vorwand unter Druck zu setzen.
    Im StGB steht eindeutig in Paragraph 132:
    „Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    Wenn diese Personen die TS so unter Druck zur Durchführung ihres Anliegens gesetzt haben und sie ohne ihre Einwilligung sogar fotografiert haben, dann ist der Tatbestand hier wohl gegeben. Ganz ehrlich, ich finde diese Selbstjustiz-Cowboy-Mentalität ganz schlimm.

    Man kann jemanden Freundlich darauf hinweisen, daß er seinen Hundedreck wegmachen soll, man kann ihm mit Utensilien hilfreich zur Hand gehen, aber DAS geht garnicht.
    LG von Julie
    PS: Menno, kann jemad bitte mein unfertiges Posting oben löschen? Mein Lappi spinnt schon wieder

  • Zitat


    Im StGB steht eindeutig in Paragraph 132:
    „Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    1. Ist es nur eine Mutmaßung, dass die Frau keine Polizei-Beamtin war.
    2. Hat sie keine Handlung vorgenommen, welche nur in Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!