Durch Vertrag zu Kauf bestimmten Futters verpflichtet

  • Zitat

    und nochmal ehrlich, wer nicht genug bums hat solche Klauseln durchzustreichen, und zwar mit deftiger Begründung, ist ja wohl auch ein bisschen selber Schuld

    Find ich ehrlichgesgt etwas gemein,nicht jeder ist so charakterlich gestrickt, und ich eben erst Recht nicht. Und wenn ich einen Hund, in den ich mich verliebt habe, und auf den ich schon über 20 Jahre warte, endlich abholen darf, setz ich mich, wenn es dann endlich soweit ist, sicherlich nicht mit verschränkten Armen dahin und sage "Aber nicht mit mir, das wird gestrichen!". Die hätten gesagt: "Gut, dann nicht, Anzahlung behalten wir, aber dann wird das nix!". Und was habe ich dann gewonnen?! Nix.. Zwar keine Reico Bindung aber eben auch nicht das kleine Welpchen auf das ich mich schon so gefreut und eingestellt hab.. Toll.. :???:

  • Ein Handyvertrag ist eben genau NICHTS anderes ...

    Ein Hund zählt als Sache.

    Man müsste einfach den genauen Wortlaut des Absatzes im Vertrag kennen um draus schließen zu können ob und wie und was ... Spekulationen führen nur zu noch mehr Verwirrung und die kann die TS kaum gebrauchen denk ich :smile:

    Was die Anzahlung betrifft ist das lediglich eine Absicherung des Züchters, der eventuellen Interessenten die später kommen sagen muss, dass der Hund schon vergeben ist. Sollte die "Kundin" dann nicht kommen bzw den Hund nicht holen, ist diese Anzahlung einfach nur ein Schadensersatz. Ist gang und gebe ...

    Fakt ist, dass der Hund bei dir bleibt. Da kann sich der Züchter aufn Kopf stellen und mit den Füßen wackeln bis er grün wird. Die andere Sache ist aber sehr wohl der gültige Kaufvertrag bzw. Abo-Vertrag über das Futter.

    Von Täuschung kann hier nicht die Rede sein, ausser der Züchter hätte es komplett verschwiegen und im Kleingedruckten irgendwo auf die Rückseite geschrieben. Und wenn, dann hat man auch eine Frist in der man vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Und das wurde, so wie ich die zeitlichen Abläufe hier richtig erfasst habe, verschwitzt.

    So leid es mir tut, aber in meinen Augen war es weder Hinterlistig, noch unrechtens noch sonst was, es war einfach nur die Unwissenheit der TS.

    Aber wie ich bereits oben geschrieben hab, müsste man den originalen Wortlaut des Vertrages kennen um darber urteilen zu können ;)

  • Zitat

    ich denke man muss das ganze Vertragswerk sehen um eine Antwort geben zu können. Geh doch zur Verbraucherzentrale uns lass Dich beraten..... :gut:

    Würde ich auch sagen.

    Sicherlich steckt in jedem Beitrag ein Stück weit Richtigkeit ... nur um den genauen rechtlichen Aspekt zu klären, hilft nur der Weg zum Fachmann/frau.

  • ok, den versuche ich grad zu bestreiten, bin allerdings völlig überfordert von den dreißigtausend rechtsgebieten... unter welches rechtsgebiet fällt das denn??? würde "rund ums tier" zutreffen?! :???:

  • Nein, ein Handyvertrag ist ein Handyvertrag. Da kaufe ich kein Handy und bekomme dann zusätzlich Strom geliefert.

    Sie hat einen Hund gekauft, fertig aus. Diese Klausel, dass sie nun das Futter füttern muss könnte nicht haltbar sein. Das ist einfach zu prüfen.

    Zitat

    Was die Anzahlung betrifft ist das lediglich eine Absicherung des Züchters, der eventuellen Interessenten die später kommen sagen muss, dass der Hund schon vergeben ist. Sollte die "Kundin" dann nicht kommen bzw den Hund nicht holen, ist diese Anzahlung einfach nur ein Schadensersatz. Ist gang und gebe ...

    Natürlich ist das Gang und Gebe. Aber der Züchter hat die Pflicht aufzuklären, das er mit dem Kauf des Hundes auch Futter verkaufen möchte. Dann hätte die TE vielleicht gar keine Anzahlung geleistet und es sich nochmal überlegt. Das hat er jedoch nicht getan und es bis zum Schluss verschwiegen. Und das ist eben nicht in Ordnung. Zumal hier der Käufer auch extrem benachteiligt wird. Was ist wenn der Hund das Futter nicht verträgt? Inwiefern ist so eine Zwangsklausel überhaupt tragbar?

    Das es mit dem Vertragsrecht nicht immer so einfach ist, wie, du hast unterschrieben und bist verpflichtet zeigen die vielen Verbraucherschutzzentralen und Anwälte, die sich mit so etwas beschäftigen. Denn die bräuchte man ja sonst nicht. Und nicht umsonst gibt es Regelungen die besagen, das bei einer nichtigen Klausel eines Vertrages die übrigen Punkte ihre Gültigkeit behalten, also nicht der ganze Vertrag nichtig ist.

    Wenn keine Abnahmemenge geregelt ist, wovon ich mal ausgehe, weil die TE schrieb, dass sie eh sehr wenig abnimmt und den Hund anders ernährt, dann würde ich erst mal gar nichts mehr kaufen und mich unabhängig beraten lassen.

  • Ich würde auch sagen es is Vertragsrecht. Wenn du dir nicht sicher bist, dann ruf doch einfach mal bei der Verbraucherschutzzentrale an.

    http://www.verbraucherzentrale.de/

    Da solltest du dich informieren können.


    Und das mit dem Handyvertrag war vllt ein schlechtes Beispiel. Ich hab von einem Handyvertrag geredet, den man mit Handy kriegt ;)

    Aber is ja wurscht.

    Wie ich bereits mehrmals sagte, müssten wir wissen was genau in dem Absatz steht. Steht da wirklich das man das Futter füttern MUSS oder z.B. dass man das Futter nur bezieht und füttern SOLLTE ... sind auch wieder zwei unterschiedliche Dinge ;) Kann ja wie du erwähntest, zu Allergien oder nichtvertragen kommen.

    Ich hab bei meinen Verträgen die ich von meinen Kunden unterschreiben lass auch die Klausel drinnen, dass wenn der Vertrag gegen geltendes Recht verstößt, der jeweilige Absatz gestrichen wird, der Vertrag aber weiterhin gültig bleibt. Da hast du recht. Schließlich geht Landes- und Bundesrecht über das Vertragsrecht.

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