
Durch Vertrag zu Kauf bestimmten Futters verpflichtet
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Fräulein Smilla -
25. Juli 2010 um 19:04
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Zitat
Und das mit dem Handyvertrag war vllt ein schlechtes Beispiel. Ich hab von einem Handyvertrag geredet, den man mit Handy kriegt zwinkern
Indem Fall schließe ich aber immer noch einen Vertrag ab, damit ich telefonieren kann und bekomme das Handy dazu, bzw muss darüber einen extra Kaufvertrag abschließen. Zumindest musste ich das immer so machen.
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Ich wollte nur das Handy damals
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Wir können hier noch weitere 10 Seiten rätseln, vergleichen und mutmaßen; dennoch bringt dies niemanden weiter.
Dass die Vereinbarung menschlich, moralisch ein gewisses "Geschmäckle" hat, das kann man möglicherweise so sehen.Das Einzige, was man Fräulein Smilla sinnvollerweise empfehlen kann, ist samt Vertrag zu einem Rechtsanwalt oder einer anderen sachkundigen Stelle zu gehen. Nur wenn man den genauen Wortlaut des Vertrages kennt, und auch die sonstigen Umstände des Vertragsabschlusses, kann man die Sache rechtlich beurteilen.
Alles andere ist nur :hellsehen:LG, Caro
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Eben.
Ich kann sicherlich auch ein Futterabo über einen bestimmten zeitraum verkaufen und bei Abschluss desselben einen Hund verbilligt dazugeben.
Aber das ist hier ja nicht passiert.
Hier wurde vergeichsweise ein Auto zum regulären Preis verkauft und im Vertragswerk für ein Jahr Tanken, Öl und Zusätze fürs Scheibenwasser eines bestimmten Mineralölkonzerns vorgeschrieben.LG
das Schnauzermädel -
Darf ich fragen, was du für den Hund bezahlt hast?
Was genau hat die Züchterin so einmalig gut gemacht, dass du 20 Jahre auf einen Papierlosen Hund wartest und solche Vertraglichen Folgen in Kauf nimmst?
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Zitat
Darf ich fragen, was du für den Hund bezahlt hast?
Was genau hat die Züchterin so einmalig gut gemacht, dass du 20 Jahre auf einen Papierlosen Hund wartest und solche Vertraglichen Folgen in Kauf nimmst?
Das war ja das Ding mit Anzahlung geleistet, vom Futter nix gewusst, net den Mut gehabt des streichen zu lassen/dagegen was zu sagen und Hundi trotzdem unbedingt haben wollen.
Und nach ner Anzahlung? Vllt wär's Geld dann auch noch futsch gewesen. -
Pack das Ding, ruf dort an, mach nen Termin und fahr hin: http://www.vzb.de/UNIQ128015280804082/link1848A.html
Auf jeden Fall sind sich alle darüber einig: den Hund musst Du nicht zurückgeben, auch nicht wenn und falls Du Dich über die Vertragsbedingungen der Futterabnahme streitest. Ist doch auch schon mal was
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Zitat
Darf ich fragen, was du für den Hund bezahlt hast?
Was genau hat die Züchterin so einmalig gut gemacht, dass du 20 Jahre auf einen Papierlosen Hund wartest und solche Vertraglichen Folgen in Kauf nimmst?
Die Züchterin hat überhaupt nix gemacht, aber der HUND! Ich hab mich halt verliebt.. Kennst du das nicht?
Und der Zeitpunkt war halt eben jetzt optimal, sodass ich nicht noch länger warten wollte/konnte..
Und wer sagt dass sie keine Papiere hat???Versteh ich nicht so recht...
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Zitat
Die Züchterin hat überhaupt nix gemacht, aber der HUND! Ich hab mich halt verliebt.. Kennst du das nicht?
Und der Zeitpunkt war halt eben jetzt optimal, sodass ich nicht noch länger warten wollte/konnte..
Und wer sagt dass sie keine Papiere hat???
Morrigan meint wohl VDH-PapiereVersteh ich nicht so recht...
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Um nochmal auf den Handyvertrag zurück zu kommen.
Bei derartigen Verträgen hat man immer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, wenn man nicht extra darauf hingewiesen wird verlängert sich diese Frist noch.
Das dürfte bei einem Futterabo genauso sein, sie hatte ja bei der Übergabe des Hundes gar keine Zeit, sich das in Ruhe zu überlegen.
Ich würde es mal auf dieser Schiene versuchen. -
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