Durch Vertrag zu Kauf bestimmten Futters verpflichtet

  • Geh doch einfach wirklich zur Verbraucherzentrale, die bieten auch eine Rechtsberatung an und helfen dir vielleicht sogar mit einem Anruf bei diesen komischen Züchter.

    Ich habe für ein Beratungsgespräch 7,50 Euro bezahlt und wenn du eine Rechtsberatung wünscht kostet das 19 Euro. Selbst wenn du zwei oder dreimal hingehst, bezahlst du im Höchstfall 19 Euro für alle Gespräche insgesamt.

    Die waren auch sehr nett, haben sich um mein Anliegen gekümmert und sogar bei meinem Telefonanbieter (mit dem ich Probleme hatte) angerufen. Danach war das Problem erledigt.

    Du mußt nur alle Unterlagen mitnehmen, also den Vertrag den du beim Hundekauf abgeschlossen hast.

    Ich glaube, so ein Schritt ist besser als sich auf Aussagen in einem Forum zu verlassen (nicht böse gemeint ;) )

  • Hab jetzt nicht alle Seiten durchgelesen, aber das kann doch nur ein Witz sein... :hust:
    Der will doch im Nachhinein noch an Dir verdienen.

    Was ist, wenn Deine kleine das Futter nicht mehr verträgt?

    LG Maria

  • puuuuuuuuuuuuuuh,

    hier hat sich ja noch einiges getan...
    da werd ich mal versuchen, auf alle fragen zu antworten...

    1. ich glaube mit vdh haben die züchter nix zu tun, aber sie sind mitglied beim drzv

    2. es handelt sich nicht wirklich um ein futter abo, ich habe eben nur einen dauerauftrag eingerichtet, um nicht jeden monat neu zu bestellen, hätt ich allerdings auch machen können

    3. mir ware eben nicht von vornherein bewusst, worauf ich mich einlasse, ich habe den hund angeschaut, mich für ihn entschieden, eine anzahlung geleistet, bin nach hause, hab allesvorbereitet und am tag der abholung kam die vertragsunterzeichnung und erst da hab ich davon erfahren.. und da gabs dann ja nicht wirklich mehr ein zurück (sowohl emotional als auch rechtlich wegen der anzahlung)

    4. mit demkauf habe ich mich laut vertrag verpflichtet" mind. ein jahr lang ab übergabe den hund laut empfehlung des züchters mit dem gewohnten futter (reico) plus zusätze (algenzeug etc.) zu füttern

    so... werd mich wohl demnächst wirklich mal professionell beraten lassen, damit ich nicht doch noch ein blaues wunder erlebe..

    aber vielen dank erstmal an euch alle!

  • Zitat

    Boah, ich liebe diese Züchter aus den anderen Vereinen, die wissen wirklich wie man aus Sche**e Geld macht. :zensur:

    LG
    das Schnauzermädel

    Naja, jetzt mal ehrlich, das Zeug ist villeicht überteuert, aber Scheiße ist was anderes, und nochmal ehrlich, wer nicht genug bums hat solche Klauseln durchzustreichen, und zwar mit deftiger Begründung, ist ja wohl auch ein bisschen selber Schuld :|

  • Zitat

    Naja, jetzt mal ehrlich, das Zeug ist villeicht überteuert, aber Scheiße ist was anderes, und nochmal ehrlich, wer nicht genug bums hat solche Klauseln durchzustreichen, und zwar mit deftiger Begründung, ist ja wohl auch ein bisschen selber Schuld :|

    Ich meine nicht das Futter, ich meine das Geschäftsgebaren...
    Vergleiche mal den finanziellen/zeitlichen Einsatz eines VDH-Züchters mit dem Aufwand, der dort betrieben wird. Der Welpenpreis weicht aber nicht so stark ab.
    Danach wird dann noch irgendein Futter, dass man selbst verkauft, per Vertrag aufgedrückt.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich glaub, dass diese Vertragsklausel null und nichtig ist:

    In §90a BGB steht, dass Tiere zwar keine Sachen sind, aber die Vorschriften für Sachen gelten. Damit wird er im Kaufvertrag wie eine Sache behandelt.

    OK, dann haben wir also eine Sache gekauft. Diese Sache muss mit Hilfe von bestimmten Produkten erhalten werden. Sowas kenn ich aus dem Sachenrecht schon z.B. beim Drucker "Nur Original-Patronen verwenden". Diese "Markenbindung" ist allerdings immer nur ein Kriterium zum erhalt der Garantieansprüche seitens des Käufers.

    Geht der Käufer her und steckt was anderes in den Hund oder Drucker verliert er folglich alle Gewährleistungsansprüche, da die Sache "falsch befüllt" wurde.

    Eine Rückforderung der Sache seitens des Verkäufers aus diesem Grund kommt nicht vor, er fällt lediglich aus der Verantwortung.
    Dann bliebe nur noch eine Art "erweiterter Eigentumsvorbehalt" als Möglichkeit übrig.

    Dazu sagt aber § 449, dass so ein erweiterter Eigentumsvorbehalt nichtig ist, wenn der Eigentumsübergang davon abhängig gemacht wird, dass der Käufer Forderungen eines Dritten, insbesondere eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmens, erfüllt. Den Züchter würde ich hierbei als "Dritten" sehen, weil er ja einmal als "Hundeverkaufsunternehmer" und einmal als "Futterverkaufsunternehmer" auftritt.

    Das, was ich oben geschrieben habe ersetzt keine Rechtsberatung, ist nur meine Meinung, wie ich das sehen würde.....

  • Leider in meiner Sicht (was mein Wirtschaftsrecht noch hergibt ;) ) völlig rechtens.

    Und warum die Firma an den Züchter rantritt ist nach 1 Minute auf der Homepage der Hersteller ersichtlich. Das ganze ist ein franchise Betrieb.

    Die haben ihre Vertreter, wie es in dem Fall auch der Züchter ist. Wieso nicht. Wenn jemand Autos verkauft, kann er doch nebenberuflich auch noch für ein Versicherungsunternehmen tätig sein, welches eben Autos versichert. In meinen Augen eigentlich ein garnicht mal so dummer Zug des Züchters.

    Die andere Sache ist natürlich die, dass er es im Vertrag regelt, was und wie lange gefüttert bzw abgenommen werden muss. Ist aber völlig rechtens und ein abgeschlossener Kaufvertrag. Er hätte das nicht mal ansprechen müssen, weil ein Kaufvertrag grundsätzlich durchgelesen werden soll und eben genau dieses DURCHLESEN mit der Unterschrift besiegelt wird. Ganz einfach.

    Schaut euch die lustigen Klingelton-Werbungen an. Da heissts auch dass man ein Lied für 1 Euro kriegt und unten im kleingedruckten steht dann das man ein ABO abschließt.

    Aber das in dem Vertrag geschriebene ist kein ABO, sondern einfach nur ein Kaufvertrag. In diesem Fall sogar eindeutig ein Bestimmungskauf bzw Spezifikationskauf. Rechtlich absolut korrekt, ob er das mit seinem Gewissen vereinbaren kann und ob das ethnisch korrekt ist steht hier ausser Frage ...

    Fakt ist, dass es egal ist was sie mit dem Futter macht. Und wenn sie sich die Dosen dekorativ ins Regal stellt ... Füttern muss sie es nicht, beziehen laut Vertrag sehr wohl.

  • Chris

    Mist, weißt was, ich glaub wir haben beide Recht.

    1. Zurückfordern kann der Züchter den Hund nicht weil sie das Futter nicht füttert.

    2. Könnte aber durchaus sein, dass sie ein "Futterabo" abgeschlossen hat.

  • Naja, ein Handyvertrag ist ja wohl etwas anderes. Da schliesse ich einen Vertrag ab für eine bestimmte Leistung. Selbst bei einem Autokauf, schliesse ich zwei Verträge ab...einen fürs Auto und einen für die Versicherung dann. Klar kann man mehrere Sachen verkaufen, aber diese Koppelung und die Täuschung (ja man kann hier schon davon sprechen, da die Käufer nicht aufgeklärt werden und eine verbindliche Anzahlung leisten) ist einfach nicht ok.

    Zitat

    Die andere Sache ist natürlich die, dass er es im Vertrag regelt, was und wie lange gefüttert bzw abgenommen werden muss. Ist aber völlig rechtens und ein abgeschlossener Kaufvertrag. Er hätte das nicht mal ansprechen müssen, weil ein Kaufvertrag grundsätzlich durchgelesen werden soll und eben genau dieses DURCHLESEN mit der Unterschrift besiegelt wird. Ganz einfach.

    Wo wir wieder an dem Punkt wären...nicht alles was in Kaufverträgen steht ist rechtens, egal ob unterschrieben oder nicht. Und wenn ich eine Sache kaufe und vollständig bezahlt habe, dann steht es mir frei damit zu tun was ich will. In dem Fall eben, es ist meine Sache, was ich meinem Hund füttere.

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