Durch Vertrag zu Kauf bestimmten Futters verpflichtet
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Fräulein Smilla -
25. Juli 2010 um 19:04
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Zitat
Hat das jemand geprüft? Ich glaube nicht das das alles wirksam und durchsetzbar ist. Wenn ich eine Sache kaufe, und nichts anderes ist ein Tier (leider) vor dem Gesetz. Dann kann ich grundsätzlich damit tun was ich will. Sofern ich nicht gegen andere Gesetze, wie z.B. das Tierschutzgesetz, verstoße kann mir erst mal niemand etwas. Und wenn ich mit meinem Hund nicht züchten will, dann ist das mein gutes Recht und niemand kann mich dazu zwingen. Ich glaube nicht, dass man so etwas, zumindest in D durchsetzen kann.
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26. Juli 2010 um 10:03
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Durch Vertrag zu Kauf bestimmten Futters verpflichtet - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Lass deinen Kaufvertrag doch mal bei der Verbraucherberatung durchchecken.
Nicht alles was ein Züchter verlangt ist auch rechtswirksam.Viel Spass mit deinem kleinen Wuffel

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Auch beim Broholmer bin ich mir nicht sicher ob das durchsetzbar ist.
Für den Wesenstest und das Röntgen bezahlst du ja vorher auch eine Kaution.Aber das weiß ich vorher und muss dann halt sehen ob ich das möchte oder nicht.
Geht ja auch um den Erhalt einer Rasse, da finde ich es vollkommen in Ordnung.
Hier geht es um reinen Kommerz der Züchter.Frag mal in einem Anwaltsforum, musst halt nur fiktiv schreiben, also keineswegs "ich habe inene Hund gekauft", sondern "nehmen wir mal an X kauft einen Hund bei y".
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Hi,
soweit ich weiß, ist es so, daß ein(e) Vertrag(sklausel), der/die das zwanghafte Abschliessen eines weiteren, sich daraus ergebenden Vertrags beinhaltet, sittenwidrig und somit nicht wirksam.
Der Hund ist mit der Bezahlung DEIN Eigentum, der Eigentumsanspruch ist vom Züchter auf Dich abgetreten worden und er hat danach keine Handhabe mehr, Dein Verhalten in Bezug auf den Hund zu kontrollieren..
Meine Freundin züchtet schon seit über 20 Jahren Katzen und macht nur noch Übergabeverträge, weil sie durch explizite Prüfung durch einen Anwalt, der auf Tierrecht spezialisiert ist, weiß, daß diese ganzen Futter-/Freilauf-/Vorkaufsrechtklauseln unwirksam sind.
Ich würde das Abo kündigen, den Hund auf ein anderes Futter umstellen und fertig.
Wenn das zur Folge hat, daß der Züchter kein Interesse mehr an dem verkauften Welpen hat, dann ist es sowieso nicht schade drum....
LG von Julie -
Zitat
Vielleicht weiß der "Züchter", dass Golden Retriever-Halter im Normalfall eher die harmoniebedürftigen Menschen sind, die sowas mit sich machen lassen und nutzt das eben zu seinen Gunsten?
das habe ich auch schon gedacht.

Warum lässt du dich so verunsichern? Ich hätte denen in den Arsch getreten, wenn mir jemand vor schreiben will, wie ich die Hunde zu füttern hab.
Grad auch das Reico jedem Mist von Wegen Fax undeutlich deinen Züchtern meldet. Das hätten die mit mir genau 1 mal gemacht und nie wieder.
Ist der Züchter ein VDH Züchter?
Und auf Welpentreffen mit solchen Menschen würde ich getrost verzichten.
Wer mit einer Aussage ala, "Ich schenke ihnen einen Hund, wenn sie besseres Futter finden" da wäre ich schon wieder weg gewesen.
Es gibt kein besstes Futter, jeder Hund ist verschieden, jeder braucht andere Dinge und verträgt das eine nicht.
- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Zitat
doch kann man !!
bekannte von mir haben einen broholmer (gott is der süss). genau die o.g. klauseln sind zu erfüllen, wurden aber auch vorher gaaaanz genau
angesprochen. -
Zitat
Ist das in Deutschland vor dem Gericht durchgegangen?
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Schätzungsweise nicht.
Denn bei anderen Rassen sind solche Klauseln gekippt worden.LG
das Schnauzermädel -
Was genau steht denn nun im Vertrag??? Dass du eine gewisse Menge Futter abnehmen musst? Dass dein Hund tatsächlich dieses Futter fressen muss? Dass du das Futter genau über diesen Vertreter beziehen musst? Das alles sind doch wichtige Unterschiede....

Und...was möchtest du eigentlich erreichen, möchtest du das Futter in erster Linie nicht mehr kaufen müssen, oder willst du mit dem Züchter gut Freund bleiben (was mir ein Rätsel ist
) und es wäre nur ganz nett wenn dus nicht mehr kaufen müsstest?Das mit dem Datenschutz sehe ich nicht ganz so, ein Versicherungsvertreter bekommt doch von der Gesellschaft auch mitgeteilt, wenn z.B. ne Zahlung zu spät eingeht! Er ist halt der Ansprechpartner, er kassiert ja auch die Provision

Am Besten sowieso gleich den Mund aufmachen, und nicht alles blind unterschreiben...
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Zitat
Schätzungsweise nicht.
Denn bei anderen Rassen sind solche Klauseln gekippt worden.LG
das SchnauzermädelMein ich doch auch. Deswegen meine genaue Frage. Was man reinschreibt und sich vielleicht aus gutem Willen auch dran hält ist das eine, was wirklich vor Gericht bestand hat, das andere.
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