Durch Vertrag zu Kauf bestimmten Futters verpflichtet

  • Diese Art ist das Allerletzte!

    Ich habe immer einen Sack Not-Trofu im Haus.
    Den nehme ich bevorzugt bei mir bekannten Züchtern mit zu nehmen, wenn ich eh gerade da bin. Denn wenn ich dort einen Sack bekomme, der zu Züchterkonditionen eingekauft wurde, dann lohnt sich das auch dann noch für mich, wenn der Züchter ein wenig aufschlägt. Und wenn der Züchter zufällig auch ein Händler für eine Sorte ist, dann ist das auch ok, dem gönne ich die paar Euro Gewinn gern, da weiß ich wer das Geld bekommt.

    Aber aufschatzen lassen möchte ich mir kein Futter. Das würde die Beziehung doch schon deutlich runterkühlen. Vorschreiben lassen schon gar nicht.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Ja, dass immer die Züchter anrufen und nie Reico direkt finde ich auch äußerst unangenehm, hab es auch bei Reico schon bemängelt, aber die lassen da auch nicht mit sich reden.. Wie die Züchter.. augen rollen

    Die verstoßen damit schon mal gegen das geltende Datenschutzgesetz. Die können doch nicht, wenn du direkt bei ihnen bestellst, den Züchter kontaktieren, wenn bei dir was nicht stimmt.

    Du bist da im Recht und sie können dir mal gar nichts. Ich wette diese Vertragsklausel ist als sittenwidrig einzustufen.

  • Na, da sich bisher noch kein rechtsanwalt zu Wort gemeldet hat, weiß mans nicht so genau... ich glaube auch, dass das ne schwammige Angelegenheit ist... Aber wenn ich ein Abo für ne Zeitung unterschreibe, die ich nicht lesen will, bin ich trotzdem rechtlich an diesen Vertrag gebunden.

    Frag doch mal im Forum Deutsches Recht http://www.recht.de nach. Forumliere Deine Anfrage ganz allgemein und schau was die Fachleute antworten.
    Wichtiger als der Kaufvertrag erscheint mir dann hier doch der Vertrag über diese ominöse Futter-Abo. Egal was in dem Zeug drin ist.... solche Methoden überzeugen mich schon davon so einen Krempel nicht zu füttern... wie soviele andere Abo-Futter-Marken ebenso...

    liebe Grüße

    Ella

  • Zitat

    Na, da sich bisher noch kein rechtsanwalt zu Wort gemeldet hat, weiß mans nicht so genau... ich glaube auch, dass das ne schwammige Angelegenheit ist... Aber wenn ich ein Abo für ne Zeitung unterschreibe, die ich nicht lesen will, bin ich trotzdem rechtlich an diesen Vertrag gebunden.

    Das Problem ist doch, sie hat keinen Vertrag mit einem Futterhändler, sondern sie hat einen Welpen gekauft. An diesen Vertrag ist ein Abo für Futter gekoppelt. Das könnte sittenwidrig sein.

    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__138.html Da vor allem den zweiten Abschnitt anschauen.

  • Hey

    Der Hund ist eine Sache. Rechtlich gesehen. Ist die Sache verkauft, und voll bezahlt war es das. Der Vorbesitzer kann gar nichts mehr. Dein Hund ist dein Eigentum. Du kannst damit machen was du willst.........wegnehmen einfach so geht nicht! Der Verkäufer besitzt keine Eigentumsrechte mehr an der Sache. Wenn du den Vertrag brichst muss der Verkäufer dich verklagen um seine Rechte durchzusetzen.

    Frag nur mal beim Tierschutz oder bei Züchtern rum, wie schwer es ist, einen Hund aus schlechter Haltung zu befreien. Ohne Gericht geht da nix, denn Klauseln von wegen ......Rückgabe zum Züchter, keine Zwingerhaltung, keine Kettenhaltung, ist ohne Anwalt alles nur bla bla bla.

    Der Hund ist eine Sache. Sachen kann man nicht einfach so wegnehmen, dazu braucht man einen Gerichtsbeschluss sonst wäre es Diebstahl (grob formuliert)

    Da müssten diese Hunde"züchter" schon zum Anwalt, um die Bedingungen des Vertrages einzuklagen. Wie wahrscheinlich ist das denn?
    Hast du Rechtschutz? Ja? Ich würde das erwähnen und sagen ich hätte mit meinen Anwalt gesprochen :hust:
    Oder sprech wirklich mit einem Anwalt. Wäre mir das Geld wert.....

    Also lass dich doch nicht einschüchtern.

    Birgit
    ziemlich streitlustig bei solchen Hundeverkäufern

  • Zitat

    Das Problem ist doch, sie hat keinen Vertrag mit einem Futterhändler, sondern sie hat einen Welpen gekauft. An diesen Vertrag ist ein Abo für Futter gekoppelt. Das könnte sittenwidrig sein.

    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__138.html Da vor allem den zweiten Abschnitt anschauen.

    Anders herum besteht die Möglichkeit der Vertragsfreiheit in Deutschland.
    Jeder kann und darf auch Sachen in den Vertrag aufnehmen, die einem wichtig erscheinen.
    Problematisch wirds dann, wenn es sich z.B. um eine überraschende Klausel handelt. Da sie jedoch von Anfang an wußte worauf sie sich einlässt, wirds schwierig.
    Man hätte ja nicht unbedingt bei diesem Züchter einen Hund kaufen müssen, so doof wie sich das jetzt anhören mag, wenn man sich in einen Hund verliebt hat.
    Die Sittenwidrigkeit bietet ein großes Spektrum an Interpretationsmöglichkeiten, ob es allerdings hier anwendbar ist, erscheint mir sehr fragwürdig.

    LG
    Markus

  • Zitat

    Na, da sich bisher noch kein rechtsanwalt zu Wort gemeldet hat, weiß mans nicht so genau... ich glaube auch, dass das ne schwammige Angelegenheit ist... Aber wenn ich ein Abo für ne Zeitung unterschreibe, die ich nicht lesen will, bin ich trotzdem rechtlich an diesen Vertrag gebunden.

    Warum sollte er auch? Der bekommt normalerweise Geld für solche Auskünfte. ;)
    Das mit der Zeitung kannst Du so nicht vergleichen, da das kein Knebelvertrag ist. Du hast im Vertrag ausdrücklich diese Zeitung für einen bestimmten Zeitraum gekauft, nicht mehr und nicht weniger. Aber hier geht es ja um den Kauf eines Hundes, bei dem durch die Klausel eine dritte Partei (Hundefutterhersteller) in Vorteil gestellt werden soll.
    Wenn man ein Auto kauft, kann einen das Unternehmen ja auch nicht vertraglich zwingen, nur noch z.B. bei Shell zu tanken.

    Ich habe jetzt auf Anhieb nicht wirklich den passenden Paragraphen gefunden, würde mich aber im Notfall immer auf Sittenwidrigkeit berufen.

  • Tja, so wie ich das verstanden habe, existiert zusätzlich zum Kaufvertrag ein Vertrag über ein Futter-Abo.... damit sieht die Sache dann anders aus... aber vielleicht hab ich es ja auch falsch verstanden...

    liebe Grüße

    Ella

  • Zitat

    § 138 BGB

    Ich erinnere mich immer noch daran welch Auflagen in Verträgen stehen, wenn man sich einen Broholmer anschaffen wollte z.B. mit 15 Monaten Wesenstest in Dänemark,Hüfte röntgen lassen, früher einmal Hündin decken lassen etc.
    Alles wirksame Klauseln.

  • Zitat

    Anders herum besteht die Möglichkeit der Vertragsfreiheit in Deutschland.
    Jeder kann und darf auch Sachen in den Vertrag aufnehmen, die einem wichtig erscheinen.
    Problematisch wirds dann, wenn es sich z.B. um eine überraschende Klausel handelt. Da sie jedoch von Anfang an wußte worauf sie sich einlässt, wirds schwierig.
    Man hätte ja nicht unbedingt bei diesem Züchter einen Hund kaufen müssen, so doof wie sich das jetzt anhören mag, wenn man sich in einen Hund verliebt hat.
    Die Sittenwidrigkeit bietet ein großes Spektrum an Interpretationsmöglichkeiten, ob es allerdings hier anwendbar ist, erscheint mir sehr fragwürdig.

    LG
    Markus

    Klar darf jeder Sachen in einem Vertrag aufnehmen, die ihm wichtig erscheinen. Aber es gibt eben aus guten Grunde auch Grenzen. Und nicht alles was mir wichtig ist, kann ich rechtlich durchsetzen. Auch die Vertragsfreiheit hört da auf, wo sie einen anderen massiv benachteiligt.

    Und wenn ich da den einen Paragraphen heranziehe, dann hat der Züchter die Willensschwäche des Käufers ausgenutzt. Zumal ja nicht von Anfang an gesagt wurde, das das Futter gekauft werden soll. Man hat eine Anzahlung gemacht, und sich auf einen Welpen vorbereitet. Am Abholtag wird einem dann so ein Vertrag vorgesetzt. Klar, für einen Aussenstehenden sagt sich das jetzt leicht, man musste ja keinen Welpen kaufen, aber Fakt ist, der Züchter hat sich hier nicht wirklich moralisch verhalten.

    Des weiteren wäre ja zu prüfen, inwiefern man überhaupt verlangen kann, dass ein Tier nur ein bestimmtes Futter vorgesetzt bekommt und inwiefern so eine Klausel vor Gericht bestand hat.

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