Hund beißt Einbrecher.
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ja wenn jeder auf sein Zeug aufpasst ist doch alles klar? Es ist etwas anderes, wenn ich in öffentlichen Bereichen unterwegs bin, aber wenn ich mich in meinem Grundstück nackig sonnen will, dann sollte ich da einfach auch dürfen. Ebenso, wie ich entscheiden möchte, wer mein Grundstück betritt und wer nicht.
...Nee, wenn Jeder so denken würde, wie ich beschrieben habe, dann passt EBEN KEINER auf sein "Zeug" auf, sondern verlässt sich darauf, das der ander aufpasst (was Derjenige dann auch nicht einsieht)
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Hallo,
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Ich sehe da schon noch einen seeehr großen Unterschied zwischen Garten und Haus. Wir haben einen hohen, aber für Jugendliche (für kinder eher schon) nicht unüberwindbaren Zaun. Meine Hunde sind in meiner Abwesenheit nicht im Garten, aber schon wenn ich zu Hause bin mal alleine. Erstmal möchte ich das Kind sehen, welches bei dem Radau den meine Hunde Veranstalten in den Garten klettert, zweitens würde ich nach dem Rechten schauen. Die Gefahr das ein ballholendes Kind hier gebissen wird geht also gegen Null. Und ja sorry, das Kind welches hier in meiner Abwesenheit Fenster einschlagen und Türen aufbrechen würde, würde warscheinlich gebissen. (und gehört in psychatrische Behandlung, weil wie gesagt meine Hunde seeehr laut zu verstehen geben, dass sie zu Hause sind, wer dann einsteigt :irre:
Aber ich denke auch, dass eine deutliche Sicherung des Grundstückes reichen müsste (also kein 1,20 Zaun). Ob jetzt Hund, Gartenteich, rumliegende gefährliche Gerätschaften etc. Über den uneingezäunten Teil unseres Grundstückes fließt ein Bach / Fluß. Wenn jetzt Eltern ihre Kinder unbeaufsichtigt da rauf lassen und ein Kind ertrinkt, was dann? Einzäunen darf ich den Bach nicht.
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Von Kinder wird abverlangt, dass sie sich an Rechtsnormen halten, ihre Kindheit regelkonform durchleben, sich an Gesetze halten, die sachlogischerweise nicht sie erlassen haben - sondern erwachsene Menschen...
Sich an die vom Staat festgesetzten, rechtlich bindenden Vorschriften zu halten, fällt exorbitant vielen Erwachsenen schwer, aber Kindern wird es abverlangt.
Nein es geht mir nicht darum, Kindern einen gänzlich freien Handlungsspielraum einzuräumen, aber vom schwächeren Glied am Ende einer langen Gesetzeskette mehr zu erwarten, als zivilisierte erwachsene Personen gar zu leisten vermögen, widerspricht meiner Vorstellung eines toleranten Umganges miteinander.
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Wo liegt denn bei dieser Konstellation das Problem? Die Eltern achten auf ihre Kinder, solange sie klein sind und bringen ihnen bei, nicht in deinen Garten zu tapern, wenn Du es nicht erlaubst oder die Hunde allein draußen sind.
Du bringst den Hunden bei, dass die Kinder auf dem NAchbargrundstück zur normalen Umgebung gehören und nicht einfach verbellt werden dürfen.
Wenn jetzt jeder von euch seine 'Scvhutzbefohlenen', sprich Hund und Kind, so gut erzogen/gesichert hat, dass sie nicht einfach aufs Nachbargrundstück tapern, dann sollte es zu keiner Grenzübertretung kommen, sie zu Bisswunden führt.
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Wenn wer über einen fremden Zaun auf ein fremdes Gründstück klettert, egal wie alt und egal, welche Absicht er hat, darf der Eigentümer ihn festhalten bis zum Eintreffen der Polizei und somit zur Klärung des Vorganges. Nicht mehr, nicht weniger.
Wer von nem Taschendieb beklaut wird und ihn erwischt, kann den auch nicht einfach niederknüppeln. Und wer einen Hund einsetzt, um Selbstjustiz zu üben (als solches wird es halt von den Gerichten angesehen, wenn der Wachhund zubeißt), begeht halt nen Rechtsbruch.
Der Rechtsprechung ist es egal, ob ein Kind so blöd ist, über nen Zaun zu klettern, obwohl dahinter ein aufgeregter DSH rumtobt oder ob der Einbrecher gerade das Tafelsilber und Uropas Münzsammlung einsackt und den still lauernden Dobi nicht gesehen hat.
Wir Bürger dürfen nur Verdächtige festhalten (nicht festnehmen oder ihnen ohne Not Schaden zufügen) und alles Weitere in die mehr oder weniger fähigen Hände der Behörden legen.... Denn wer kann schon sagen, ob er verhältnismäßig handeln würde, wenn da einer mit diebischen Absichten über die Terrassentür reinkommt und sich am Privateigentum vergreift? Einen Einbrecher zu erschießen, wie es in manchen Ländern erlaubt ist, finde ich doch etwas zu krass.
Und bei Kindern oder Jugendlichen weiß man ja auch nie, was sie dazu getrieben hat, über nen Zaun zu klettern. Bescheuerte Mutprobe, Angst vor Ärger zuhaus, weil der teure Ball verloren gegangen ist oder einfach wirklich nur vollkommene Doofheit, gepaart mit Übermut.
Wäre es dann angemessen, wenn das Kind mit zerfetztem Gesicht und zerbissenen Gliedmaßen ins Krankenhaus müsste?Das Recht auf Privateigentum wiegt sicher nicht mehr als die körperliche Unversehrtheit anderer, auch wenn es manchem die Zornesröte auf die Stirn treibt.
Anders sieht es aus, wenn jemand bei mir einsteigt und mich angreift, um mich gezielt außer Gefecht zu setzen oder so. Die eigene körperliche Unversehrtheit darf verteidigt werden - aber wie, ist leider immer ein Streitthema. Und später entscheidet irgendein Richter, ob meine Reaktionen (Hund, der mich verteidigt) angemessen oder übertrieben waren (Hund ließ sich nicht abrufen, obwohl der Angreifer sofort vom Angriff abgelassen hatte). Ich darf mich nicht am Angreifer rächen oder ihm ne ordentliche Lektion erteilen, sondern ihn lediglich dazu bringen, sein Vorhaben zu beenden. Alles andere: Selbstjustiz.
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@ Tannoz: Du kennst aber schon die Geschichten von Tom Sawyer und Huckleberry Finn, oder? Denen sind Zäune total egal.
Und ehrlich gesagt: um ein Kind, was solche Geschichten nicht im Blut hat, würde ich mir ernsthaft Sorgen machen.
LG Falbala
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Von Kinder wird abverlangt, dass sie sich an Rechtsnormen halten, ihre Kindheit regelkonform durchleben, sich an Gesetze halten, die sachlogischerweise nicht sie erlassen haben - sondern erwachsene Menschen...
Sich an die vom Staat festgesetzten, rechtlich bindenden Vorschriften zu halten, fällt exorbitant vielen Erwachsenen schwer, aber Kindern wird es abverlangt.
Nein es geht mir nicht darum, Kindern einen gänzlich freien Handlungsspielraum einzuräumen, aber vom schwächeren Glied am Ende einer langen Gesetzeskette mehr zu erwarten, als zivilisierte erwachsene Personen gar zu leisten vermögen, widerspricht meiner Vorstellung eines toleranten Umganges miteinander.
Der Erwachsene beißt aber nicht das Kind, sondern der Hund. Kann er die vom Staat festgesetzten Rechtsvorschriften verstehen oder gar einsehen?
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Nocte der Hund hat aber auch jemanden am Ende der Leine, sprich der für ihn verantwortlich ist
Oder wieviele Hunde hast du schon persönlich vorm Kadi sitzen sehen?
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...sagt mal, wollt oder könnt Ihr nicht verstehen was ich mit der veränderten Gesetzlage meine...
Wenn im Prinzip nur das Verursacherprinzip greifen würde...bräuchte niemand auf das zu achten, was auf SEINEM Grundstück passiert...sprich ich lass (als Eltern) die Kinder auf dem eigenen Grundstück machen, was sie wollen...velleicht auch den Hund provozieren...
Als HH brauch ich DANN auch nicht auf meinem Hund zu achten, ob er vielleicht am Zaun die Kinder verbellt oder vielleicht schnappt...Jeweils der ANDERE hätte ja aufpassen müssen. -
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@ Tannoz: Du kennst aber schon die Geschichten von Tom Sawyer und Huckleberry Finn, oder? Denen sind Zäune total egal.
Und ehrlich gesagt: um ein Kind, was solche Geschichten nicht im Blut hat, würde ich mir ernsthaft Sorgen machen.
LG Falbala
Na was bin ich froh das meine Tochter nach dem Vorlesen, nicht versucht hat mim Besen aus dem Fenster zu springen
( Harry Potter)
Ja sie streunen... Ja sie machen Mist... Ja sie machen auch verbotenes aber ich als Mutter bin einfach in der Pflicht mein Kind so zu erziehen, das es sich selbst keinen Schaden zufügt ( Bei rot verdammt ncohmal stehen bleiben ... Nettes Beispiel) - Vor einem Moment
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