Hund beißt Kind ins Gesicht
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Ja und ?
Autos sind Sachen. Wenn Du damit einen Schaden verursachst musst Du haften.
Wo ist deine Frage ?Meine Frage an Dich?
Hab ich eine?Höchstens: was rauchst Du eigentlich?
zurück zum Thema:
Tierhalter haften für Ihre Tiere - is bekannt
Autobesitzer haften für Schäden die durch ihr Auto verursacht wurden - ebenfalls bekannt
und Eltern haften für ihre Kinder - den Spruch kennt auch jeder, nehm ich jetzt mal anUnd genau darum gehts hier doch: Hund (Sache) richtet Schaden an, was aber NUR möglich war weil sich Kind quasi grob fahrlässig verhalten hat.
In jedem anderen Rechtsfall wird da abgewogen und Mitverschulden bzw. Teilschuld zugeschrieben, nur wenn Tiere im Spiel sind befindet sich die jeweils andere Partei scheinbar hier in DE mittlerweile im rechtsfreien Raum?
Das passt nicht mehr zusammen.Wobei es mir nichtmal darum ginge, wer denn nun die Behandlungskosten zahlen muss - wäre ich der Hundehalter würde ich das schon ganz freiwillig übernehmen.
Wesentlich mehr stört mich das anschließend auch noch zusätzlich der Hund als "gefährlich" eingestuft wird mit den bekannten angehängten Maßnahmen.
Das Kind bekommt ja schließlich auch keinen Eintrag ins Führungszeugniss wegen Einbruchversuchs oder Eigentumsverletzung - nee, sooo schuldfähig ist das Kind ja dann nicht (frühestens im Alter von vierzehn - DAS find ich ja auch richtig so) - Vor einem Moment
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Hi,
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Quebec
"An jeder Baustelle, an jedem Bauzaun kannst Du lesen: "Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder."Diese Schilder sind absolut Nutzlos. Der Baustellenbetreiber hat dafür zu sorgen das von dem Areal kein Schaden ausgehen kann.
Die Verkehrssicherungspflicht.
Die Baustelle muss so gesichert sein das Kinder das Grundstück nicht betreten können.
Es haben schon sehr viele Richter zu Gunsten der Kinder in solchen Fällen entschieden. Kinder sind oft nicht in der Lage Gefahren richtig einzuschätzen. Dann kommt noch natürlicher Kindlicher Übermut und Abenteuerlust dazu.
Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern wird auch selten statt gegeben, da es für Eltern unmöglich ist ihr Kind permanent zu beaufsichtigen wenn es dem natürlichen "Bewegungs & Spieldrang" nachgeht. -
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Manche urteilen hier sehr hart über einen 7jährigen.
Ich weiß nicht, ob ihr überhaupt wisst, inwieweit ein 7jähriges Kind von Recht und Unrecht unterscheiden kann.
Sicher wird es bestimmte Sachen wissen, auch dass es auf fremden Grundstücken nichts zu suchen hat. ABER es ist noch nicht so weit fähig, an die Folgen zu denken, wenn es gegen ein Verbot handelt!!!! Das solltet ihr euch vielleicht mal vor Augen halten.
Hier trafen einfach unglückliche Umstände aufeinander.
Besser hätte ich es auch nicht formulieren können
...einem 7 jährigen Kind kann man zb. tausendmal sagen, es soll aufpassen, wenn es über die Strasse geht...trotzdem passiert es, das Kinder einfach ohne zu schauen über die Straße rennen...
...die theoretischen folgen kennen Kinder indem Alter sehr gut...aber sie handeln immer noch sehr intuitiv...und das kann man keinem Kind in dem Alter vorhalten...meine Meinung. -
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susami
Ich will sagen, Kinder handeln nicht immer nach dem Input der Eltern, aus welchen Gründen auch immer. Eltern können/sollen/dürfen/brauchen nicht immer hinter den Kindern her laufen.
Mit der Erziehung der Hunde hat das nichts zu tun.In vielen Threads fällt mir zunehmend auf, dass menschlicher Nachwuchs sehr geringschätzig dargestellt und bewertet wird.
Ich halte das für eine krasse Fehlentwicklung in der Gesellschaft und reagiere sehr sensibel darauf.
Ich erwarte nicht, dass alle mit mir konform gehen, dasselbe sehen oder empfinden wie ich.Okay - jetzt versteh ich worum es Dir geht.
Ich hab diesen Eindruck bislang nicht - aber wenn es so sein sollte geb ich Dir Recht, das wäre eine Fehlentwicklung der Gesellschaft.Ich seh jetzt aber z.B. HIER in diesem Thread keine abfällig Haltung gegenüber Kindern.
So wie ich es verstehe geht es so einigen um die Erziehungsverantwortung der Eltern - klar kann es trotzdem zu solchen Unglücken kommen.
Mir (und wohl auch anderen) geht es um die juristische Bewertung eines solchen Falles.Und natürlich sollte man seinen Hund nach Möglichkeit dazu erziehen "sein" Territorium nicht mit Zähnen zu verteidigen.
Aber was wenn die Erziehung noch nicht abgeschlossen ist oder nicht so fruchtet wie sich der Hundehalter das wünscht?
Dann wäre theoretisch Pari zwischen Hundehalter und Eltern - die zu "erziehenden" gehorchen nicht wie gewünscht. Dennoch wird juristisch dem Hundehalter die alleinige Schuld gegeben. DAS ist es was mich stört. -
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Meine Frage an Dich?
Hab ich eine?
Höchstens: was rauchst Du eigentlich?
Ohne weitere Worte. -
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Ich schrieb ja auch als Eigentümer oder Besitzer. Der Unterschied ist Dir klar ?
Der Dieb ist in diesem Fall der Besitzer.und der eigentümer immer noch der, dem das auto eigentlich gehört...
ich bin besitzer und (!) eigentümer einer wunderschönen tischkreissäge. die steht im gartenhäuschen. damit wird holz gemacht.
irgendein jemand steigt über meinen mittelhohen gartenzaun, geht ums haus rum, macht die tür zum gartenhaus auf, steckt den stromstecker ein,schaltet die säge ein und schneidet sich die hand ab.
ich als besitzer/eigentümer bin schuld?
susami hat völlig recht: auch beim auto - dort haben wir auch die gefährdungshaftung( die noch durch die vorgeschriebene haftpflicht unterstrichen wird!) und dennoch wird bei einem unfall immer untersucht, inwieweit der unfallgegener eine mitschuld trägt.
wieso gilt das gleiche nicht einfach auch bei unfällen mit hund?
im übrigen: meine kinder konnten mit 6,7 jahren ganz ohne probleme verstehen, dass sie nicht einfach so auf fremde grundstücke dürfen.
trotzdem waren (und sind!) sie meist den ganzen tag draussen unterwegs. sie sind wahrlich keine engel - aber immerhin so höflich (und ja das gehört für mich schon zur höflichkeit) erstmal zu fragen, ob sie irgendwo rein dürfen.
sollten dennoch mal die kirschen in nachbars garten zu verführerisch sein und sie versuchen ohne erlaubnis auf den baum zu klettern und fallen runter oder werden von nachbars hund gebissen (beides passierte mir als kind im übrigen tatsächlich) dann, ganz ehrlich, werd ich reagieren, wie meine "erziehungsberechtigten" reagiert haben:
ab zum doc, nach versorgung der diversen blessuren gabs ein ernstes mitarbeitergespräch und anschliessend durfte ich mit einem kirschkuchen zum nachbarn maschieren und mich kleinlaut entschuldigen.
trotzdem war ich mit sicherheit mehr eine kleine wilde als ein kleiner engel - genau wie meine kinder. aber ohne erlaubnis in nachbars garten - nie wieder. im übrigen wären meine eltern im leben nicht drauf gekommen, deswegen unsere nachbarn in irgendeiner weise anzugreifen.
hier bei mir gehen wegen des nahen kindergartens tagtäglich heerscharen von kindern am garten vorbei.
die meisten (3,4,5 jährige) verstehen es immer sehr gut, wenn ich ihnen im beisein ihrer eltern nett erkläre, dass sie nicht mit ihren kleinen händen durch den zaun fassen sollen. dafür dürfen sie dann aber auch - wenn sie denn wollen - joey gern draussen in meinem beisein streicheln.
aber jedes jahr sind so 2-3 dabei, die es nicht verstehen. vorallem, weil die eltern es nicht verstehen! da kommt dann von den eltern entweder ein ungläubiges "ach die sind doch so lieb ihre hunde" oder ein "scheisstölen die gehören sowieso weg"
da weiss ich dann, dass ich genau auf diese kinder am meisten aufpassen muss - was mich ärgert - denn eigentlich ist das ja nun nicht unbedingt meine aufgabe....
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Mir ist zwar durchaus bewusst, dass wir in einem Hundeforum sind, aber manchmal ist die Sichtweise schon sehr einseitig hier.
Wenn ich daran denke, wie Leute sich hier aufregen und die anderen HH beschimpfen (also das steht in den Beiträgen, das denk ich mir nicht aus), weil ihr Hund im Freilauf von einem anderen gebissen wird, dann frage ich mich schon wie sie denn ruhig bleiben würden, wäre es ihr Kind das gebissen wurdeIch sag´s gern immer und immer wieder. Das kind hat sich falsch verhalten, der Hund ebenso.
"Der verteidigt sein Revier" ist Schwachsinn, das darf er sonst auch nicht, aber da plötzlich ist es gaaaanz normal. Von der rechtlichen Lage mal ganz abgesehen.
Die HH war ja wohl auch nicht sonderlich vorbildlich mit ihrem Hund, nicht versichert, nicht angemeldet, aber das ist ja alles kein Problem....Die aufgebrachten Verwandten haben Sachbeschädigung begangen, das Kind Hausfriedensbruch. Die HH aber durch ihren Hund Körperverletzung
Ich weiß nicht, will das keiner sehen?
Achja, und ich bin kein Kinderfreund, finde die meisten sogar beängstigend (da haben mich auch schon einige Leute in anderen Thread deshalb "getadelt"), aber ein bisschen muß man da schon unterscheiden welches "Verbrechen" da begangen wurde und von wem.
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man kann doch nicht für alle eventualitäten des lebens vorsorge treffen.
wenn auch noch sämtliche vorfälle auf kappe des HH gehen die von leuten verursacht werden die widerrechtlich auf dem grundstück herumspringen wird eine haftpflicht police irgendwann unbezahlbar.
klar hat das kind keine schuld, es ist erst sieben.
und genauso klar hat der HH keine schuld, es war sein grundstück.solche sachen passieren nun mal, das leben ist per se nicht risikofrei.
mich ärgert masslos das mittlerweile immer ein "schuldiger" gefunden werden soll der dafür blechen kann.
als schulde einem das leben eine komplette vollkasko absicherung für die folgen eigener doofheit.was da passiert ist war einfach pech, und dabei sollte mans in meinen augen auch belassen.
irgendwie beschleicht mich da manchmal die vermutung dass manche leute mit einem auge in die staaten schielen wo absurde schmerzensgelder bezahlt wurden wenn sich jemand nen heissen kaffee über die stelzen kippt.
und dann insgeheim hoffen ihr eigenes pech gewinnbringend zu versilbern. -
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solche sachen passieren nun mal, das leben ist per se nicht risikofrei.
mich ärgert masslos das mittlerweile immer ein "schuldiger" gefunden werden soll der dafür blechen kann.
als schulde einem das leben eine komplette vollkasko absicherung für die folgen eigener doofheit.was da passiert ist war einfach pech, und dabei sollte mans in meinen augen auch belassen.
Ja, ja, ja, JA! -
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und der eigentümer immer noch der, dem das auto eigentlich gehört...
ich bin besitzer und (!) eigentümer einer wunderschönen tischkreissäge. die steht im gartenhäuschen. damit wird holz gemacht.
irgendein jemand steigt über meinen mittelhohen gartenzaun, geht ums haus rum, macht die tür zum gartenhaus auf, steckt den stromstecker ein,schaltet die säge ein und schneidet sich die hand ab.
ich als besitzer/eigentümer bin schuld?
susami hat völlig recht: auch beim auto - dort haben wir auch die gefährdungshaftung( die noch durch die vorgeschriebene haftpflicht unterstrichen wird!) und dennoch wird bei einem unfall immer untersucht, inwieweit der unfallgegener eine mitschuld trägt.
wieso gilt das gleiche nicht einfach auch bei unfällen mit hund?
Die Kreissäge hast Du ja nicht angeschaltet. Somit bist du nicht haftbar zu machen.
Unfall mit Hund: Hat das Kind ein Rechtsgut verletzt ? Nein ? Kann es nicht, da es nicht Strafmündig ist. Also auch keinen Hausfriedensbruch brush
Rechtfertigt das überklettern eines Zauns einen Schaden an der Gesundheit des Kindes ? Nein ! - Vor einem Moment
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