Hundebox/kennel
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Hallo ihr lieben Fories...
ich wollte euch mal aufklären, weil ich es jetzt schon öfter gelesen habe, dass dieser Ratschlag kam über Nacht in (ich nenne es Box) Box einzusperren, damit die Hunde sich melden und stubenrein werden usw....
Ich hatte auch mal so eine Box (nun habe ich sie Bekannten zum Autofahren gegeben) und ich hatte mit dem Vet.Amt zu tun.... Und ich hatte denen auch gegsat, die Box ist groß genug und sie ist nur zum schlafen, also nachts... Und dass sie groß genug war, da gaben sie mir recht, doch ein Hund dürfe da nur rein, wenn besuch(meine ängstliche mutter) kommt oder auch nur höchstens eine std oder so...
und so musste iuch die Box abschaffen... weil ein Hund xqm seiner Größe entsprechend immer braucht!!!!
Ich hoffe ich konnte jemanden helfen und bin niemanden zu nahe getreten. -
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Für mich befremdlich, wieso braucht ein Hund denn xqm seiner Größe als Platz nur zum Schlafen? Außerdem ist es doch nur vorübergehend, bis er sich von alleine meldet, wenn er mal muß. Den Sinn dahinter verstehe ich nicht.
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wegen den teirgeetzten, die hat er mir hier gelassen...
steht doch drin wegen zwinger und os groß muss das dann auch seoin -
Wenn ich mal ne gaaaanz doofe Frage stellen darf (ich hoffe sehr, dass ich dir damit nich zu nahe trete): Wieso hattest du deswegen denn mit dem Vet Amt zu tun?? Also ich mein, hat dich da jemand angeschwärzt ooder wie? Die kommen ja nich einfach so vorbei und schauen, ob man ne Box in der Wohnung stehen hat..
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Warum gibt es dann spezielle Hundeanhänger? Die Boxen dort sind doch auch nicht größer. Kann mir das irgendwie nicht so recht vorstellen. Kannst du den Text den er dir in die Hand gedrückt hat mal posten? Wie ist er überhaupt auf dich aufmerksam geworden?
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Nachbarschaftskrieg, die meinten ich geh nicht mit meinem Hund raus, dann kamen die und haben geguckt und haben halt durch zufall weil die in die wohnung sind die box gesehen...
Das was mir in die Hand gedrückt wurde, waren die Terischutzgesetzte... iwo abgehetet in einem ordner.... soll ich ihn jetzt rauskramen?
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Tierschutz-Hundeverordnung
&6
Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2)In einem Zwinger muss
1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens doppelten Körperlänge des Hundes ensprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf
(jetzt eine Tabelle ich versuch es mal anders zu zeigen)
Widerristhöhe cm Bodenfläche minstens m2
bis 50cm 6
über 50 bis 65 8
über 65 10und dann geht es noch weiter, abre darauf hat er wret gelegt
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Bingo, das sind die Regeln für einen Zwinger und nicht für einen Kennel..
Ich finde es ja etwas seltsam, dass einem angeblich die Box verboten wird. Außer der Hund sitzt 23 Stunden/Tag drin..
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Ich habe mal geblättert, du hast eine Dogge, dann war wohl die Box zu klein, nehme ich an
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ohh schnell, Joy stitz auch in der Box, manchmal sogar mit Schila
mhh, versteh ich net, meien gehen da freiwillig rein und raus wie es ihnen passt, da Türe (meistens) offen
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