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Hallo,
wir wohnen in einem 4-Fam.-Haus mit gewerblichen Anteil.
Wir und eine weitere Familie haben vom Vermieter die schriftliche Erlaubnis zur Haltung des jeweiligen Hundes (und nur dieses Hundes).Nun hat unser Vermieter für uns alle sehr überraschend das Haus zum Monatsende an einen türkischen Eigner verkauft.
Der neue Besitzer hat bereits angekündigt, dass er die Hundehaltererlaubnis widerrufen wird, da er als Moslem keine Hunde im Haus haben möchte (er wird das derzeit leerstehende Ladenlokal nutzen und vermutlich auch irgendwann im Haus wohnen wollen. Evtl. wird aus dem Ladenlokal sogar seine neue Wohnung werden).
Kann er eine Hundehaltungserlaubnis tatsächlich aus religiösen oder kulturellen Gründen kündigen? Die Erlaubnis ist ein nachträglicher Bestandteil des Mietvertrages, d.h. rein rechtlich gesehen wird also der Mietvertrag geändert.
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also ich kann mir nciht vorstellen das das soo problemlos möglich ist. aber gewissheit wirst du am ehsten bekommen wenn du beim mieterschutzbund anrufst und nachfrägst. lieber schon davor abklären damit du schon was in der hand hast, wenn er euren hund raushaben möchte...wäre ja schon dumm...würdet ihr denn umziehen können?
lg alexandra
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Oh je, daß ist eine knifflige Angelegenheit, da kommst du wohl ohne genauen, rechtlichen Kenntnissen nicht weiter.
Ich befürchte, auch wenn du recht bekommen würdest, daß das kein angenehmes Miteinander mehr werden wird.
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Tja, ein Umzug ist leider nicht so ohne Weiteres möglich, da wir im Haus auch unsere Firmenräume haben (Büros, Lager, Werkstatt)...
Wir werden jetzt mal nen Termin beim Mieterschutzbund machen.
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Zitat
Tja, ein Umzug ist leider nicht so ohne Weiteres möglich, da wir im Haus auch unsere Firmenräume haben (Büros, Lager, Werkstatt)...
Wir werden jetzt mal nen Termin beim Mieterschutzbund machen.
Ach so, das ist was anderes.
Wenn in dem Mietvertrag ein bestimmter Hund benannt ist, könnte ich mir vorstellen, daß er nicht so ohne weiteres die Haltung verbieten kann, aber das wirst du ja dann erfahren.
Ich würde mich da von vornherein auch schon absichern.
Berichte mal weiter, das interessiert mich auch. -
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Zitat
Kann er eine Hundehaltungserlaubnis tatsächlich aus religiösen oder kulturellen Gründen kündigen? Die Erlaubnis ist ein nachträglicher Bestandteil des Mietvertrages, d.h. rein rechtlich gesehen wird also der Mietvertrag geändert.
Wann wird der Mietvertrag von wem geändert?
Primär kauft er das Haus mit bestehenden Mietverträgen, an die er auch erstmal gebunden ist.
Den Mietvertrag bzw. einfach nur den Passus 'Tierhaltererlaubnis' ändern, kann er meiner Meinung nach nicht.
Allerdings muss ich Bentley zustimmen, ob auf Dauer ein wohlwollendes Einvernehmen beider Parteien zustande kommt, wage ich auch zu bezweifeln.
Hast du die Möglichkeit einen Mieterschutzbund oder RA in Sachen Mietrecht aufzusuchen? Das halte ich für das vernünftigste.
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Zitat
Allerdings muss ich Bentley zustimmen, ob auf Dauer ein wohlwollendes Einvernehmen beider Parteien zustande kommt, wage ich auch zu bezweifeln.Genau das befürchten wir auch, wenn das Recht auf unserer Seite wäre. Denn der neue Vermieter meinte, er könne das Haus ja nicht nutzen, wenn dort Hunde anwesend sind. Seine Familie (Ehefrau und kleine Kinder) habe außerdem große Angst vor Hunden und würde dann dort nicht leben wollen.
Wir haben hier im Haus unseren großen Sean und einen kleinen Malteser. Den Kleinen würden sie evtl. noch dulden, aber unseren schwarzen Monsterhund definitv nicht.Zitat
Hast du die Möglichkeit einen Mieterschutzbund oder RA in Sachen Mietrecht aufzusuchen? Das halte ich für das vernünftigste.Ja, wir sind im Mieterschutzbund und haben auch Rechtsschutz. Unser nächster Gang wird dann also sein, rechtlich verbindliche Infos dort einzuholen.
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ganz schön blöd!
Würde mich freuen wenn du uns auf den Laufenden hältst - falls du das möchtest.
Ich finde das nämlich schon interessant!
evtl ist es ja ein druckmittel wenn ich sagt ihr kündigt dann alles, also Büro, Werkstatt, Lager und Wohnung, das wären ja dann schon auch Finanzielle einbusen für ihn
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In der Landwirtschaft gilt bei Gebäuden und Flächen "Pacht vor Kauf" - heißt, bei Besitzerwechsel sind die Pachtverträge weiter rechtlich bindend...
Das hätte der Käufer VORHER schon wissen müssen, dass Ihr Hunde habt und dass die Haltung dieser Hunde vertraglich abgesichert ist...denn das Durchgehen von Pacht/Mietverträgen, die sich auf ein zu kaufendes Objekt beziehen, gehört mit zu den ganz normalen Kauf-Vorbereitungen..
Wenn ihm das nicht paßt (aus welchem Grund auch immer...) ist das mehr so sein Problem, denn dann hätte er das Gelaß nicht kaufen müssen..er hätte sich vorher informieren und abwägen müssen...
Dennoch ist die Frage nach Recht haben und es auch durchsetzen und der weiteren Entwicklung des Miteinanders eine zwiespältige...
LG, Chris
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Zitat
evtl ist es ja ein druckmittel wenn ich sagt ihr kündigt dann alles, also Büro, Werkstatt, Lager und Wohnung, das wären ja dann schon auch Finanzielle einbusen für ihn
Für uns aber auch. Immerhin müssten wir erstmal was Adäquates finden, entsprechend einrichten (Maschinen, Lager- und Arbeitsbereiche, Verkaufsraum und im Büro das Netzwerk, DSL und der ganze andere Kram), evtl. vorher sogar renovieren und dann umziehen.
In dieser Zeit ruht dann unser Betrieb komplett. Den Verlust zahlt uns keiner.
Hier haben wir zu Beginn die komplette Elektrik neu machen lassen und auch Alarmanlagen gelegt etc.. Bei einem Umzug kann es uns passieren, dass wir alles rausrupfen müssen, weil der neue Vermieter keine Abfindung zahlen will.Ich halte Euch auf dem Laufenden, was dabei rumkommt.
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