Kastrationsauflage rechtlich bindend?
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wenn die kastration aber teil des vertrages ist, dann verpflichtet sich der neue eigentümer aber, diese kastration durchzuführen. nur weil man jetzt eigentümer ist, heißt das nicht, dass man die bestandteile, des vertrags nicht mehr erfüllen muss.
zur frage, als verpflichtung erlaubt oder nicht erlaubt: ich habe mal aus neugierde bei den tierheimen in meiner umgebung auf den webseiten geschaut und die hatten zum größtenteil diese kastration in ihren vertrag aufgenommen.
wenn es nicht erlaubt wäre, warum steht es dann so oft drin?
bei tierheimhunden ist es doch auch oft so, dass die vorgeschichte nicht ausreichend bekannt ist, deshalb auch bei nachzuchten ein größeres risiko bestünde, oder sehe ich das falsch. es wird dann vom züchter aus vielleicht auch so gedacht sein, dass keine unkontrollierte nachzucht stattfindet.alles auslegungssache? oder finden sich die leute nur zu leicht mit solchen verträgen ab?
unser rüde wurde auch kastriert mit dem einzigen hintergedanken, dass er dann ruhiger wird. gilt das schon als vernünftiger grund?
ich denke schon, dass diese verträge rechtlich in ordnung sind, auch wenn ich ebenfalls der meinung bin, dass man ein tier nicht ohne medizinischen grund dieser op unterziehen sollte.
unsere interpretation und die rechtliche interpretation kann aber himmelweite unterschiede haben. -
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*Sascha*: Ja die enge Auslegung
Ausnahmeregelungen sind was schönes.. wie man nur zu häufig sieht ist die Auslegung in dem Punkt eher sehr weit.
Ich verstehe, dass aber insgesamt etwas anders als du... da oben nur steht, das Verbot gilt nicht und dann eben zur Verhinderung der Fortpflanzung, dabei steht nichts darüber, dass diese Ausnahme nur gilt wenn sie für die Haltung des Tieres relevant ist.
Aber gut juristische Auslegungen sind sowieso eine Sache für sichAber gut mir egal meine Kerlchen bleiben unkastriert, außer es besteht eine medizinische Indikation
TanNoz: Ja das ist der Knackpunkt... das sehe ich schon auch so. Das führt auch nicht nur hier zu Diskussionen.
Leider Auslegungssache... -
Zitat
nur weil man jetzt eigentümer ist, heißt das nicht, dass man die bestandteile, des vertrags nicht mehr erfüllen muss.
Doch, genau das heißt es, wenn nämlich die Vertragsbestandteile gegen geltendes Recht verstoßen. Die Klausel bzgl. der Kastration wurde übrigens schon vor dem Enstehen des §6 in heutiger Form, für nichtig erklärt, dafür reichte der §1.Zitatwenn es nicht erlaubt wäre, warum steht es dann so oft drin?
Es ist nicht verboten eine solche Klausel in den Vertrag aufzunehmen, sie ist nur nichtig. Warum trotzdem so viele TschV sie in ihren Verträgen habenfrag das diese Vereine. Vllt weil viele nicht wissen, dass sie nichtig ist ...
Zitates wird dann vom züchter aus vielleicht auch so gedacht sein, dass keine unkontrollierte nachzucht stattfindet.
Was der Züchter sich dabei denkt, ist seine Sache.Zitatunser rüde wurde auch kastriert mit dem einzigen hintergedanken, dass er dann ruhiger wird. gilt das schon als vernünftiger grund?
Das musst du deinen Tierarzt fragen. Er hat kastriert, also wird er es so gesehen haben.Zitatunsere interpretation und die rechtliche interpretation kann aber himmelweite unterschiede haben.
"Meine" Interpretation ist aber nicht "meine". Sie stützt sich auf bestehende Urteile und die juristischen Kommentare zum TschG. -
Zitat
zur frage, als verpflichtung erlaubt oder nicht erlaubt: ich habe mal aus neugierde bei den tierheimen in meiner umgebung auf den webseiten geschaut und die hatten zum größtenteil diese Kastration in ihren vertrag aufgenommen.
Ja versuchen kann man es ja. Selbst wenn diese Klausel nichtig ist, so bleiben die restlichen Vertragsbestandteile gültig. Es gibt aber genug Leute, die sich dann doch gebunden fühlen und kastrieren lassen. Wenn es einem TSV so wichtig ist, dann soll er es machen lassen. Ich persönlich würde es nie machen, es sei denn es muss aus medizinischer Sicht sein. Ich würde mich allerdings auch nicht auf so einen Vertrag einlassen. Das ist das selbe, wie das einige TSV Klauseln drin haben, die besagen, das der Hund im Eigentum des TSH verbleibt, und nur der Bestz übergeht...Stichpunkt Eigentumsvorbehalt. Auch das sind keine gültigen Klauseln und darauf würde ich mich nie einlassen.
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Zitat
unser rüde wurde auch kastriert mit dem einzigen hintergedanken, dass er dann ruhiger wird. gilt das schon als vernünftiger grund?
ich denke schon, dass diese verträge rechtlich in ordnung sind, auch wenn ich ebenfalls der meinung bin, dass man ein tier nicht ohne medizinischen grund dieser op unterziehen sollte.
unsere interpretation und die rechtliche interpretation kann aber himmelweite unterschiede haben.nur weil der hund ruhiger wird - dann aber sagen, dass man nur auf grund medizinischer indikation pro kastra ist
muss ich nicht verstehen, oder??
klar, einerseits könnte man sagen, was ich unterschreibe, muss ich einhalten. auf diesen glauben bauen auch die orgas. aber viel mehr auf die einsicht der künftigen halter (was ich weiter oben umrissen hab) ...
aber ich vertraue da schon meiner bekannten, die seit 5 jahren hunde vermittelt. die sagt ganz klar: wenn man dann doch nicht kastrieren will, kann keine orga was machen. deswegen sortieren sie vorher aus, wenn sie das gefühl haben, dass derjenige nicht kastrieren will.
und so wird es dann auch beim züchter sein.
will er auf nummer sicher gehen: vorher kastrieren, und schutzgebühr erheben. angagierte hundehalter zahlen auch 200€ für einen hund! -
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Zitat
Ich verstehe, dass aber insgesamt etwas anders als du... da oben nur steht, das Verbot gilt nicht und dann eben zur Verhinderung der Fortpflanzung, dabei steht nichts darüber, dass diese Ausnahme nur gilt wenn sie für die Haltung des Tieres relevant ist.
Schau in die Kommentare zum TschG. Ich habe es getan!Im Übrigen spielt der §6 überhaupt keine Rolle, da sich eine Nichtigkeit des Vertragspunktes bereits aus §1 ergibt.
Es spielt keine Rolle, was der Vorbesitzer mit einer Kastration bezwecken wollte, wenn es für den jetzigen Besitzer keinen Grund gibt. Nur für dessen Überlegungen kämen überhaupt die Ausnahmeregelungen zu §6 in Betracht. -
Sascha: Werde ich bei Gelegenheit sicher machen
Gönn ich mir den Spaß und schau mal wieder in die Bib der Uni rein.. aber erstmal reicht mir bis Mitte Juni der Kommentar zum Datenschutzgesetz (ok das ist furchtbar OT), aber der geht leider grade vorWobei §1 mit Sicherheit auch wieder eine Sache der Auslegung ist. Das liebe Recht eben.
Wobei ich denke, dass in dem speziellen Fall alle zukünftigen Besitzer mit der Kastration einverstanden sein werden und sich somit die Frage nicht stellt. Wobei man natürlich insgesamt den Vertrag sehen müsste um genauer zu diskutieren.
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Zitat
wenn die kastration aber teil des vertrages ist, dann verpflichtet sich der neue eigentümer aber, diese kastration durchzuführen. nur weil man jetzt eigentümer ist, heißt das nicht, dass man die bestandteile, des vertrags nicht mehr erfüllen muss.
Doch so ist es. Da ich schon ein paar Semester Jura studiere, kannst du mir das ruhig glauben (hoffe, das kommt jetzt nicht besserwisserisch rüber
).
Das hat auch nichts mehr mit Auslegung zu tun...So ist es ja auch mit den Schutzverträgen, die sind ebenfalls rechtlich haltlos.
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Meines Wissens gibt's da auch schon Urteile dazu. Rechtlich durchsetzen läßt sich die Kastrationsklausel nicht.
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LZ setz
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