Kastrationsauflage rechtlich bindend?
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Hi,
ich habe vorhin eine Website von Hundezüchtern gefunden. Die Züchter wollen jetzt ihr Zuchtziel ändern, weshalb ein Teil der Hunde abgegeben werden soll. Die Hunde sind zwischen 2-8 Jahre alt und werden ohne Schutzgebühr o.ä. abgegeben, nur mit der Auflage innerhalb von 4 Wochen eine Kastra durchzuführen.
Für mich käme so ein Hund eh nicht in Frage (im Moment erst Recht nicht), mich würde nur mal die rechtliche Seite interessieren. Das Kastrationsauflagen von Vereinen nicht unbedingt durchsetzbar ist, habe ich schonmal gehört, wie ist es in diesem Fall?
LG -
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mir stellt sich erst mal die frage, warum ein züchter sein zuchtziel ändern will?
ist da dann die letzten jahre was schief gelaufen?nur so aus interesse ...
ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche forderung bindend wäre. sicherlich dteckt der gedanke, dass mit den hunden nicht an anderer stelle weiter gezüchtet werden soll, dahinter.
(was mich zu der annahme bringt, dass mit der zucht bisher was nicht stimmte)
aber wenn diese forderung schon bei tierschutzorgas keinen bestand hat - bei der die vermittelten tiere sicherlich nicht zuchttauglich im klassischen sinne sind - dann doch erst recht nicht, wenn "zuchttaugliche" tiere vom züchter abgegeben werden.aber welcher züchter gibt seine tiere ab? nur weil er mit "besseren" züchten will??
zur ausgangsfrage: kastration darf nur mit medizinischer indikation durchgeführt werden. und somit darf sie nicht vertraglich gefordert werden.
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das machen doch viele th's auch. im vertrag, den man unterschreibt steht auch drin, dass man sich verpflichtet unkastrierte tiere zu kastrieren und das dann auch schriftlich nachzuweisen.
meine schwester musste ihre beiden katzen auch kastrieren lassen, weil sie sagte, sie will nicht züchten und dann müssen die wohl kastriert werden, wegen zuchtvorschriften oder sowas.generell gilt: wenn du etwas unterschreibst was nicht sowieso rechts- oder sittenwidrig ist, dann ist es auch bindend. wer also den vertrag in diesem fall unterschreibt, der ist auch verpflichtet diese kastrationsauflage zu erfüllen.
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Zitat
generell gilt: wenn du etwas unterschreibst was nicht sowieso rechts- oder sittenwidrig ist, dann ist es auch bindend. wer also den vertrag in diesem fall unterschreibt, der ist auch verpflichtet diese kastrationsauflage zu erfüllen.
Es ist ja aber rechtswiedrig, einen Hund ohne Indikation kastrieren zu lassen, also ist man nicht verpflichtet, dies auch durchführen zu lassen.
Generell bin ich pro Kastration, aber hier wurde ja nach der rechtlichen Grundlage gefragt.
Melonie
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Zitat
generell gilt: wenn du etwas unterschreibst was nicht sowieso rechts- oder sittenwidrig ist, dann ist es auch bindend.
Und genau da liegt der Knackpunkt. Ein Tier ohne vernünftigen Grund einer Operation zu unterziehen, verstößt gegen §1 des TschG. -
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da sagte ne bekannte von mir was anderes, und die arbeitet für ne tierschutzorga.
natürlich steht es im vertrag drin.
aber wenn man es dann doch nicht macht, haben sie keine handhabe, so lange es dem hund ansonsten gut geht.bei den orgas ist es eher ne überzeugungssache. nehm ich nen hund vom tierschutz, der aus nem land kommt, wo man verzweifelt versucht, die unkontropllierte vermehrung der hunde einzudämmen, dann kann man verstehen, dass sie wollen, dass dieser hund sich dann nicht noch unkontrolliert in DE fortpflanzt.
aber rechtliche konsequenzen hat diese klausel laut eigener aussage der orga nicht. -
Also nur ganz kurz.. da ich denke, dass ich weiß, welche Züchter gemeint sind: die Züchter haben ihr "anfängliches" Zuchtziel erreicht und sie streben jetzt an ein neues Zuchtziel weiter zu verfolgen dazu kommt eine Auswanderung
Für dieses neue Zuchtziel ist nicht mehr jeder ihrer Hunde geeignet.
Zur Kastration, sie ist nicht tierschutzrechtlich verboten wie oben dargestellt, sondern darf auch ohne medizinische Indikation "zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" angewendet werden. Das nur nebenher
Wenn der Vertrag (und das wird er wohl sein) rechtlich korrekt ist, dann gilt der Kastrations"zwang", denn man hat das ja unterschrieben.
Die Kastration ist innerhalb von 4 Monaten durchzuführen, wenn ich tatsächlich den richtigen Züchter im Kopf habe.
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Nein, das ist nicht zwingend.
Das ist ein sogenannter Knebelvertrag.
Der Hund gehört nach Übergabe und Übereignung dem neuen Eigentümer.
Dann hat der Züchter keine Handhabe mehr! -
Zitat
Zur Kastration, sie ist nicht tierschutzrechtlich verboten wie oben dargestellt, sondern darf auch ohne medizinische Indikation "zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" angewendet werden. Das nur nebenher
Jepp, diese Ausnahme gibt es, ebenso die "zur weiteren Nutzung und Haltung", beides sind Ausnahmen von §6 Absatz 1 und Ausnahmen sind grundsätzlich eng auszulegen.
Zudem gilt die Ausnahme nur, wenn sie für die Haltung des Tieres überhaupt relevant ist, die Überlegungen des Vorbesitzers spielen hierbei gar keine Rolle. -
Zitat
Zur Kastration, sie ist nicht tierschutzrechtlich verboten wie oben dargestellt, sondern darf auch ohne medizinische Indikation "zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" angewendet werden. Das nur nebenher
Nun da liegt der Knackpunkt. Dazu gibts allerdings schon sehr viele Diskussionen.
Wenn ich als Züchter meine Hunde kastriert wissen will, würde ich sie selber kastrieren lassen und eben dann die Kosten als Schutzgebühr von den neuen Besitzern verlangen. Dann bin ich auf der sicheren Seite.
Zitataber welcher züchter gibt seine tiere ab? nur weil er mit "besseren" züchten will??
Das ist eine gängige Praxis sowohl unter vielen Katzen- als auch Hundezüchtern. Oftmals werden Tiere behalten, um zu schauen wie sie sich entwickeln. Entsprechen sie dann nicht den Vorstellungen und können nicht zur Zucht eingesetzt werden, sucht man ein gutes zu Hause für sie. Viele Katzenzüchter beispielsweise geben auch Tiere ab, die nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden.
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