Hund und Notwehr...?

  • So, ich hoffe ich bin im richtigen Forum...


    Ich bin letztens über einen Forenbeitrag gestolpert in dem es darum ging, dass der Einbrecher den HH verklagen kann wenn er vom hund gebissen wurde. So, jetzt habe ich mich ein paar Tage durch Inet gelesen und es is alles (un)klar.
    Ich müchte keine weitere Diskussion zu oben Genanntem anheizen, weil sich dort die Rechtsprechung mMn teilweise selbst widerspricht bzw uneinig ist.
    Trotzdem bleiben mir zwei Fragen:


    1. Ich gehe mit meinem Hund durch zB ein Waldstück spazieren und dann kommt ein Mann auf mich zu "Mei bist du ein hübsches/ süßes Mädchen..... usw" evtl kann man raushören dass er etwas angetrunken ist (nicht total besoffen). So, ich schiebe in solchen momenten total Panik und weiche zurück, mein Hund stellt sich dann schützend vor mich und lässt dann ein knurren hören und bleckt die Zähne (warnt also)... Soweit habe ich die Situation schon des öfteren erlebt. Glücklicherweise ist ein zähnebleckender Eurasier auch nicht mehr süß und derjenige hat sich bis jetzt immer verzogen.
    So, meine Frage ist nun, was wäre wenn derjenige noch einen Schritt näher kommt? Ich bin mir sicher mein Hund würde in dem Fall einen Satz nach vorne machen und beißen und ich muss gestehen, ich würde in dem Moment einen Teufel tun sie daran zu hindern.
    Wie würde es rechtlich aussehen? Ansich hatte derjenige keine Waffe in der Hand und hat auch nichts Einschlägiges gesagt. Ich hingegen würde mich (aufgrund schlechter Erfahrung) allerdings aus Höchste bedroht fühlen und spätestens wenn die Warnung meines Hundes ignoriert wurde auch bestätigt. -> Also aus meiner Sicht eindeutig Notwehr, aus der Sicht eines Außenstehenden vllt nicht, man weiß ja nicht was derjenige gedacht hat (Kompliment, Unterhaltung etc)...


    2. Das ist jetzt nur Theorie: Was wäre wenn ich spazieren gehe und ich werde Zeuge einer Straftat (Körperverletzung, Vergewaltigung, usw). So, ich persönlich würde in dem Fall eigentlich nicht eingreifen (außer Polizei/ Hilfe rufen), weil ich weiß, dass ich keine Chance habe wenn der Angreifer nicht allein durch die Präsenz eines weiteren Menschen abgeschreckt wird.
    Wenn ich allerdings weiß, dass ich zwei große Hunde dabei habe, die mich in einem solchen Fall verteidigen würden, würde ich mir schon überlegen dazwischen zu gehen. Wenn der Täter mich angreift habe ich ja dann die Hunde... (Also nicht, dass man die Hunde dann gleich auf denjenigen hetzt, sondern wirklich nur als Eigenschutz)
    Wie würde es jetzt aussehen? Sind meine Hunde bei so etwas durch Nothilfe/ Notwehr auch abgesichert?


    Entschuldigt, dass es so lang geworden ist, aber diese Fragen (und noch ein paar Andere) haben mich die halbe Nacht wachgehalten.


    Ich wäre dankbar für ein paar Antworten...

  • Ich hab damals einem Polizisten auch so eine Frage gestellt.. der meinte, dass ich wohl keine Probleme bekomme, wenn mein Hund mich verteidigt wenn ich angegriffen werde. Allerdings nur, wenn mein Hund auch wirklich nur abwehrt. Läßt der Angreifer von mir ab und der Hund packt ständig neu zu, dann bekomme ich Probleme..
    Ich rede da jetzt nicht von zu nah kommen, sondern einem wirklichen Übergriff!


    Bei uns wird nach sowas meist eh der Hund von Diensthundeführern begutachtet und bisher hat noch kein HH Probleme bekommen (das ist z.B. einer Freundin von uns passiert..).


    Fall 2...keine Ahnung.. Da könnte ich mir vorstellen, dass man Probleme bekommen könnte :ka:

  • mein Mann ist selber Polizist und hat von einem Kollegen folgende Geschichte gehört:


    Ein Mann hat an der Tür geklingelt und wollte irgendwas (ist ja auch egal). Den Dobermann hat der HH ordnungsgemäß im Wohnzimmer im Körbchen "geparkt". Als der HH die Tür wieder zumachen wollte, ist auf einmal dieser besagte Mann ins Haus "eingedrungen" und hat den HH richtig bedroht. Daraufhin ist natürlich der Dobi auf den Mann los. Als sich alles wieder beruhigt hatte, der Hund hat nicht nachgefasst sondern auch fein brav wieder los gelassen. Der Mann hat doch tatsächlich die Polizei geholt und wollte ihn Anzeigen!!! Die Polzei kam und nahm alles auf, das Ding landete vor Gericht. Der Richter entschied - Notwehr!!!!

  • Ein Hund ist rechtlich gesehen eine Sache!
    Wenn nun ein Einbrecher in meiner Wohnung in eine gespannte Rattenfalle gerät und sich verletzt wäre ich also auch haftbar???!!!! :???: :shocked: :lol:
    Bei der sonstigen Notwehrregelung gilt wohl das selbe wie in anderen Notwehr-oder Nothilfe-Fällen auch: der in Notwehr geratene muss nachweisen, dass es tatsächlich so war und er nicht voreilig gehandelt hat. Einen Hund, der auf "Angriff" gebürstet ist nicht abzurufen, nur weil ein Beschwippster meint, mein Hundi sei aber hübsch und dann noch auf ihn zugeht, ist weit überzogen.

  • Bei uns in Bremen steht sogar explizit im Hundegesetz drin, dass der Hund zum Schutz des Lebens seines Halters und auch zu seinem eigenen Beißen darf. Sprich, er darf bei einem wirklichen Angriff dich und sich selber verteidigen.
    Dummes Anquatschen und Nähern würde ich jetzt mal nicht als Angriff sehen und fände es eine Frechheit den Hund beißen zu lassen. Kann er immer noch, wenn der andere Mensch dich wirklich angreift.

  • Nach dem was ich bisher im Inet gefunden habe ja...


    Naja, mir ging es bei meiner ersten Frage darum, dass dieser Mensch ja eigentlich "nur" auf mich zugeht, mit einem komischen Grinsen und Anmerkungen vllt, aber eben nur zugeht und eben meine Abwehrhaltung und die Drohungen meines Hundes ignoriert. Ansonsten hätte er in dem Fall eben noch nichts gemacht.
    Es geht mir um die Tatsache, dass ich meinen Hund in dem Fall ja bestimmt nicht hinter mich ziehe und warte bis er mich wirklich antatscht und sicher weiß, dass er nicht einfach nur nett sein will und zu "doof" is zu merken, dass ich das nicht will und mein Hund ihn gleich beißt...
    (Gibt ja auch Menschen die einen fragen wieso man lächelt, wenn man eigentlich kritisch den Mund verzieht)

  • Zitat


    Es geht mir um die Tatsache, dass ich meinen Hund in dem Fall ja bestimmt nicht hinter mich ziehe und warte bis er mich wirklich antatscht und sicher weiß, dass er nicht einfach nur nett sein will und zu "doof" is zu merken, dass ich das nicht will und mein Hund ihn gleich beißt...
    (Gibt ja auch Menschen die einen fragen wieso man lächelt, wenn man eigentlich kritisch den Mund verzieht)



    Doch, aber das hast du zu tun, zu warten, ob wirklich etwas passiert, und solange hast du so souverän zu sein, dass dein Hund weiss, du hast die Lage im Griff.


    Nur weil einer dich anfasst, z. B. den Arm um dich legt etc. ist das zwar eine Belästigung, aber noch lange kein Grund, den Hund nicht am beissen zu hindern.


    Du solltest vielleicht mal einen Selbstbehauptungs- bzw. Selbstverteidigungskurs für Frauen besuchen.
    Das hilft manchen Frauen wirklich sehr, ich habe lange Jahre solche Kurse gegeben und habe erlebt, dass das Selbstvertrauen mancher Frauen in solchen Situationen einfach extrem wichtig ist und dadurch sehr gestärkt wird.

  • Zitat

    2. Das ist jetzt nur Theorie: Was wäre wenn ich spazieren gehe und ich werde Zeuge einer Straftat (Körperverletzung, Vergewaltigung, usw). So, ich persönlich würde in dem Fall eigentlich nicht eingreifen (außer Polizei/ Hilfe rufen), weil ich weiß, dass ich keine Chance habe wenn der Angreifer nicht allein durch die Präsenz eines weiteren Menschen abgeschreckt wird.
    Wenn ich allerdings weiß, dass ich zwei große Hunde dabei habe, die mich in einem solchen Fall verteidigen würden, würde ich mir schon überlegen dazwischen zu gehen. Wenn der Täter mich angreift habe ich ja dann die Hunde... (Also nicht, dass man die Hunde dann gleich auf denjenigen hetzt, sondern wirklich nur als Eigenschutz)
    Wie würde es jetzt aussehen? Sind meine Hunde bei so etwas durch Nothilfe/ Notwehr auch abgesichert?


    Entschuldigt, dass es so lang geworden ist, aber diese Fragen (und noch ein paar Andere) haben mich die halbe Nacht wachgehalten.


    Ich wäre dankbar für ein paar Antworten...


    Ich antworte erst mal nur auf das zitierte.


    In erster Linie finde ich es supergut, wenn du beim Beobachten einer Straftat die Polizei rufst. Das ist in meinen Augen eine sehr große Hilfe, die leider nicht immer als Selbstverständlichkeit gesehen, bzw. genutzt wird. Niemand kann von dir mehr verlangen.


    Sollstest du zum Eingreifen der Straftat aber mit dem Wissen 'meine beiden großen Hunde werden mich sicher verteidigen/schützen' dazwischen gehen, kann ich mir leider vorstellen, dass die Dt. Rechtssprechung hierfür gegen dich als helfender Eingreifer einen Paragraphen findet, der dem u.U. verletzten, dich anzeigenden Straftäter, Recht gibt :|

  • Und in dem Moment, in dem mein Hund einem Menschen droht ohne das der Mensch mir was tut, nehm ich den Hund raus aus der Situation! Verteidigen wenn wirklich was ist, ist das eine.. Aber nur weil einer dumm grinst, komisches Zeug redet o.ä. hat mein Hund nichts zu regeln!!


    Ich kann mir auch vorstellen, dass es da echt Probleme geben kann. Immerhin hat der Mensch dir ja nichts getan, also hat der Hund sich zu benehmen :ka: Ist zumindest meine Meinung...

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