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Danke für deine Antwort Susami.
Ich habe mich mittlerweile mit einem befreundeten Jurastudenten unterhalten und der meinte, dass in der Situation die ich ihm geschildert habe (etwas detaillierter als hier) schon Notwehr wäre, man muss ja auch nicht warten bis man zusammengeschlagen wurde, sondern darf sich wehren sobald der andere eindeutig schlagne will. (Sein Vergleich...) Nur war er sich jetzt nicht sicher wo der Hund als "Waffe" (omg wie das klingt) eingestuft wird.
Ich war eigentlich nur etwas verwirrt, eben in Hinblick auf die Disskussionen, dass ein HH einem Einbrecher Schadenersatz zahlen musste
(Und dieses Jursitendeutsch versteh ich noch weniger als Chinesisch)
Oh und zu den Mäusefallen, ich glaube wo gelesen zu haben, (weiß aber leider die Quelle nicht mehr, also... ja kann überlesen werden) dass einer in einem Forum erzählt hat, ein befreundeter Polizist hätte erzählt, dass schonmal einer zahlen müssen, weil der Einbrecher sich an einem in der Küche herumliegenden Messer geschnitten hatte (is durchs Küchenfenster reingekommen...)
Was mich allerdings immernoch in den Wahnsinn treibt ist in Hinblick auf Einbrecher folgendes:
Der Hund darf den Einbrecher ja nicht beißen mit der Begründung es hätte auch die nette alte Dame von Nebenan sein können die nur (mitten in der Nacht) die Schlüssel vorbeibringen wollte. So, wenn jetzt aber die oben genannte nette Nachbarin vorbeikommt um den Schlüssel vorbeizubringen, einfach reinkommt und vom Hund gebissen wird, hat diese aber keinen Schadensanspruch weil sie die Sorgfaltspflicht verletzt hat (München, Az. 14 U 1010/99)...
Okaay, bin ich jetzt einfach zu blöd um das zu blicken, sind Einbrecher bewiesenermaßen alle geistig minderbemittelt und werden daher vor Gericht anders behandelt oder ist sich die Rechtsprechung hier einfach inkonsequent bzw sich einfach selbst nicht sicher???
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