Irrsinn Hundeverordnung
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Meine damalige Hundetrainerin ist mit den Hunden und ihren Besitzern eine stunde spazieren gegangen und hat beurteilt wie sie sich in alltäglichen Situationen verhalten.
Ich möchte nichts gegen deine damalige Hundetrainerin sagen, aber warum soll ich einem Menschen, der sich selbst zum Trainer ernennen kann, keinerlei Ausbildung braucht, vertrauen? Und das wissen doch NHH auch.
ZitatDieses System in Zusammenhang mit Parks die teilweise leinenpflichtig, teilweise nicht sind, finde ich einen guten Mittelweg und trägt zur Entspannung zwischen HH und NHH bei.
Aha, und woher soll der NHH wissen, daß ich einen Hundeführerschein habe und er darum ganz entspannt sein kann?
Muß ich den sichtbar um den Hals tragen oder kriegt der Hund eine Plakette um, die man bei meinen Langhaarigen sowieso nicht sieht?
ZitatDann noch strengere Kontrollen vom OA (bei mind. 12,8 mill € gehe ich davon aus, dass das möglich sein wird) und alle sind glücklich.
Ich bin nicht glücklich, wenn ich von der Obrigkeit noch mehr gegängelt und überwacht werde. Mir reichts jetzt schon bis oben hin, was in diesem Punkte in unserem Staat seit ein paar Jahren ab geht.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Mehr Kontrollen bedeutet mehr Personal und dafür ist in dem Topf auch kein Geld.
Für das OA Friedrichshain - Kreuzberg stehen gerade mal 8 Außendienstmitarbeiter zur Verfügung - wurde mir 2009 im Frühjahr mitgeteilt und da es noch andere Brennpunkte gibt als nur die Hundehalter, wird es schwierig mit mehr Kontrollen und strengeren.In Hamburg muss aber auch jeder diesen TeamTest ablegen, der mit dem Hund gehen will und diesen von der Leine lassen möchte. Das wären dann im Fall von Quebec dann auch wieder 200 Euro und wenn der dann auch noch von jedem Hinz und Kunz abgenommen werden kann, das in Berlin - na dann herzlichen Glückwunsch - Es kann immer hin auch nicht jeder dort Gutachter werden und für das VetAmt die Negativgutachten abnehmen. Wenn das so einfach wäre ....
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Zitat
Ich möchte nichts gegen deine damalige Hundetrainerin sagen, aber warum soll ich einem Menschen, der sich selbst zum Trainer ernennen kann, keinerlei Ausbildung braucht, vertrauen? Und das wissen doch NHH auch.
Aha, und woher soll der NHH wissen, daß ich einen Hundeführerschein habe und er darum ganz entspannt sein kann?
Muß ich den sichtbar um den Hals tragen oder kriegt der Hund eine Plakette um, die man bei meinen Langhaarigen sowieso nicht sieht?
Ich bin nicht glücklich, wenn ich von der Obrigkeit noch mehr gegängelt und überwacht werde. Mir reichts jetzt schon bis oben hin, was in diesem Punkte in unserem Staat seit ein paar Jahren ab geht.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
AAAALSO. Du wirst vom Amt darauf geprüft, ob Du als Sachverständiger dienen kannst. Sowas nennt man Delegation. Das passiert in jedem Unternehmen auch.
Es geht nicht darum, dass jeder erkennt dass Du einen Führerschein hast, sondern darum dass eine Stelle gesagt hat "ja, dein Hund hört so gut, dass er nicht über Strassen rennt, Leute belästigt usw. ohne dass der HH Einwirkung auf ihn hat".Ich bin im Moment überhaupt nicht glücklich von der Obrigkeit gegängelt zu werden, wenn ich keinerlei passende Möglichkeit habe meinen Hund angemessen Auslauf zu bieten auf Flächen, die dem Gemeinwohl (also uns allen) dienen. Und das heisst nicht, dass ich mit meinem Hund auf Liegewisen eine Hundeparty steigen lassen will sondern z.B. im Lichtenberger Stadtpark morgens eine kurze Runde drehen, wo eh nur 2-3 Spaziergänger sind um die Uhrzeit.
Es wird keiner gestört und trotzdem ist dort das OA.
Das ist für mich nicht sinnig!Und ich finde was wir HH in den Topf stecken kann ruhig dafür verwendet werden.
zu den Gebühren:
Für wen gilt die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht?
Grundsätzlich immer für die Person, der die Befreiung mit einem bestimmten Hund erteilt worden ist. Sie ist weder auf andere Hunde noch auf andere Personen übertragbar. Um die Verfahren möglichst unbürokratisch zu gestalten, können jedoch alle Personen, die mit dem Hund in einem Haushalt leben, die Gehorsamsprüfung gemeinsam ablegen. Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, können auch mehrere Hunde in einem Prüfungstermin geprüft werden.Gebühren
* 9,00 EUR wenn Sie die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht von einem anerkannten Sachverständigen erhalten oder wenn Sie aus sozialen Gründen ganz oder teilweise gemäß § 11 Absätze 1 bis 3 Hundesteuergesetz von der Hundesteuer befreit sind (zum Nachweis bitte im Verbraucherschutzamt den aktuellen Bescheid der Hundesteuerstelle vorzeigen).
* 18,00 EUR wenn Sie die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht im Verbraucherschutzamt erhalten.
* Legt eine Familie mit ihrem Hund gemeinsam bei einem anerkannten Sachverständigen eine Gehorsamsprüfung ab, muss die Gebühr nur von den beiden ältesten Familienmitgliedern bezahlt werden (also max. 18,00 EUR).
* Zu den Gebühren kommen die Kosten für die Durchführung der Gehorsamsprüfung, die Sie bei den Sachverständigen erfragen können. -
Zitat
Für wen gilt die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht?Ich denke wir reden von Berlin. Hier gibt es keine allgemeine Anleinpflicht. Es gibt nur Ausnahmen, wo angeleint werden muß.
Die Gebührenordnung, die Du da zitierst gut und schön, aber was hat sie mit Berlin zu tun?
Bei uns gibt es nur ein Negativgutachten, daß von ein paar ausgewählten Gutachtern erstellt wird. Der Preis für dieses Negativgutachten ist bei ca. 200.-- Euro.
Weil Du und vielleicht noch einige andere HH ihre Hunde in Parks frei laufen lassen wollen, sollen 100 000 andere HH einen Führerschein machen und natürlich, wie immer bei uns, kräftig Gebühren bezahlen.
Findest Du nicht, daß das ein bißchen sehr egoistisch ist?
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Ich zahle gerne 50 eur für einen Hundeführerschein, damit ich ihn ohne Leine laufen lassen kann. Es gibt ja keinen Zwang den zu machen. Wenn Du es nicht willst, dann musst Du nicht. Darfst ihn dann jetzt und auch nicht in Zukunft frei laufen lassen - außer an der Straße.
Und im Straßenverkehr Anleinpflicht finde ich sinnvoller als in Parks.
Wovon ich nichts halte ist 35 eur zu bezahlen im Park für nix und wieder nix.
Mein Hund nervt niemanden aktiv. Genauso wenig wie spielende Kinder aktiv nerven. Oder Botcha spielende Menschen. Oder lachende Menschen. Oder Grillen im Sommer. Oder Boote auf dem Wasser. Mein Hund und ich sind einfach nur Teil einer Gesellschaft.
Und wenn es jemanden nur vom zuschauen nervt, dann soll der in eine einsame Hütte ziehen wo ihn niemand sieht und er niemanden sieht.Es gibt einen Unterschied zwischen Hunde ohne Einwirkungsvermögen und Hunde die neben Herrchen im 20 m Abstand zwischen den Bäumen flitzen und bei denen das Rückrufkommando klappt.
Und das hat gar nichts mit dem Wesenstest für Hunde zu tun.
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Ich muss noch einmal nachfragen, was hat sich in der von dir verlinkten Hundeverordnung geändert, dass du dich derart eingeschränkt siehst Sophia_Sunshine?
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Die Hundesteuer als -'Direkte Steuer'- ist übrigens keine zweckgebundene Steuereinnahme des Fiskus/der Gemeinde. Der vielfache, nachvollziehbare Wunsch der Steuerschuldner nach Ausgaben für Hundeauslaufgebiete, Kotsammelbehältnisse usw. geht somit leider ins Leere.
Selbst die KFZ-Steuern ist keine Abgabe für die Benutzung öffentlicher Straßen.
Eltern zahlen auch keine 'Kindersteuer' (bei dem Tippen dieses Wortet, sollten mir alle Finger abfallen, ist ja noch schlimmer, als der Ruf nach einem Elternführerschein) und es gibt Kinderspielplätze, wenn auch mehr schlechte als rechte :|
Usw.
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Ich hab nie gesagt dass sich was GEÄNDERT hat um mir aufzustoßen.
Ist nur dass ich mich in letzter Zeit damit beschäftigt hat und ich erst richtig gesehen habe was für ein Quatsch diese Regelung ist.
Und das ich mich aufrege 120 eur zu zahlen weil ein Tierschutzhund unter LUXUS fällt.
Kinder fallen wohl demnächst da auch drunter. Und Pferde! Gibt es sowas für Pferde?? NEIN
Diese Luxusteuer wurde 1810 in Preussen erfunden und wird jetzt einfach so weiter geführt. Wenn es wenigstens helfen würde, wäre alles super!
Und ich bin für einen Hundeführerschein, weil das mehr Sinn macht als ein allg. Leinenverbot in städtischen Parks. Und auch für einen Kinderführerschein, übrigens. -
Ach und Rassehunde sind Luxus?
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In Hamburg gilt deine Leinenbefreiung auch nicht überall, sondern nur auf ausgewiesenen Flächen, also auch nicht anders als in Berlin. Nur das es dort keine generelle Leinenpfllicht gibt. Diese Leinenbefreiung erlaubt es dir auch nicht deinen Hund in jedem Park und überall in diesem Park laufen zu lassen.
Wo ist also der Unterschied zu Berlin?
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Es gibt auch Tierschutzhunde die sind Rassehunde.
Wenn man sich für 800 eur einen WElpen kauft würde ich das unter Umständen aber vielleicht noch als Luxus akzeptieren.
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